VW-Love - 29
Anfänger
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Geschrieben am: 06.06.2014 um 22:03 Uhr
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Hallo leute ich brauch mal ein eine antwort und zwar geht es darum: ich hatte vor paar monate einen unfall mit dem roller. Der roller war angemeldet aber ich war nicht eingetragen ist vater sein roller. Ich musste operiert werden. Versicherung hat den schaden gezahlt. Meine frage ist jetz: ich war an dem unfall schuld muss ich dann die kosten für die operation übernehmen? Bitte hilft mir! Danke!
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WreslerChea - 31
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Geschrieben am: 06.06.2014 um 23:14 Uhr
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Zitat von VW-Love: Hallo leute ich brauch mal ein eine antwort und zwar geht es darum: ich hatte vor paar monate einen unfall mit dem roller. Der roller war angemeldet aber ich war nicht eingetragen ist vater sein roller. Ich musste operiert werden. Versicherung hat den schaden gezahlt. Meine frage ist jetz: ich war an dem unfall schuld muss ich dann die kosten für die operation übernehmen? Bitte hilft mir! Danke!
bist du berrechtiger fahrer vom roller?
hast du eine fahrerlaubniss für einen roller?
wie bist du versichert?
Das ist das Land der Vollidioten
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NeMiRoFf - 40
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Geschrieben am: 07.06.2014 um 00:02 Uhr
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Ich denke nicht dass du das selber zahlen musst. Da wird wohl die Krankenversicherung einspringen. Wobei ich nicht weiß wie das ist wenn man es selbst verschuldet hat. Aber ich hatte mal auch einen Privatunfall also ohne KFZ wo ich selbst schuld war. Was du zahlen musst ist der Krankenhausaufenthalt 10Euro am Tag.
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AlbernerUser
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Geschrieben am: 07.06.2014 um 01:15 Uhr
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Zitat von VW-Love: Hallo leute ich brauch mal ein eine antwort und zwar geht es darum: ich hatte vor paar monate einen unfall mit dem roller. Der roller war angemeldet aber ich war nicht eingetragen ist vater sein roller. Ich musste operiert werden. Versicherung hat den schaden gezahlt. Meine frage ist jetz: ich war an dem unfall schuld muss ich dann die kosten für die operation übernehmen? Bitte hilft mir! Danke!
Wir sind hier nicht in den USA.
Die Kosten der OP musst du natürlich nicht tragen.
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der_mari - 34
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Geschrieben am: 07.06.2014 um 14:12 Uhr
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Zitat von VW-Love: Hallo leute ich brauch mal ein eine antwort und zwar geht es darum: ich hatte vor paar monate einen unfall mit dem roller. Der roller war angemeldet aber ich war nicht eingetragen ist vater sein roller. Ich musste operiert werden. Versicherung hat den schaden gezahlt. Meine frage ist jetz: ich war an dem unfall schuld muss ich dann die kosten für die operation übernehmen? Bitte hilft mir! Danke!
Operation musst du nicht zahlen. Das übbernimmt die KK. Aber die Frage ist: Bist du eingetragen bei der Versicherung, dass du diesen Roller fahren darfst? Wenn nur dein Vater drin steht und du den Unfall gebaut hast kanns mächtig ärger geben-
oof
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VW-Love - 29
Anfänger
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Geschrieben am: 07.06.2014 um 20:57 Uhr
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Danke leute für die antwort! Lappen hAb ich ja. Versichert war ich nicht sabei also nicht eingetragen. Was soll da für ärger geben?
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 08.06.2014 um 06:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.06.2014 um 07:18 Uhr
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wenn dein vater als allein fahrer eingetragen is wird die versicherrung die kosten vom unfallgegner erst mal übernehmen und dann von ihm zurück fordern......auf den eigenen bleibt er sowiso sitzen weil eigenverschulden
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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Lady-Bane - 37
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Geschrieben am: 20.06.2014 um 14:44 Uhr
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Hallo,
also um das Thema Eigenverschulden mal zu kommentieren: Ich hatte 2012 einen Unfall, eigenverschuldet, Vorfahrtsverletzung. Meine Versicherung hat den Schaden bezahlt. Bußgeld habe ich natürlich selbst bezahlt, Verfahren wurde eingestellt.
Bei einer guten Versicherung (und damit meine ich nicht unbedingt die günstigste, sondern die im Schadensfall hilfreichste) ist es so, dass die Versicherung den Schaden begleicht - berechtigterweise mit einer Vertragsstrafe. So ist es z. B. wenn du ein parkendes Auto als Garagenfahrzeug gemeldet hast und du gar keine Garage hast. Wenn dann etwas passiert auf diesem Parkplatz, hilft dir eine vernünftige Versicherung im Normalfall - du musst dann aber mit einer Vertragsstrafe rechnen. Ich appelliere daher immer, nicht die günstigste Kfz-Versicherung zu wählen, sondern die Leistungen genau unter die Lupe zu nehmen. Was nützen mir 50 € mehr im Jahr, wenn ich im dritten Jahr keine gescheite Leistung erhalte.
OP-Kosten musst du nicht selbst tragen, hier zieht unsere Grundabsicherung bei gesetzlich Versicherten. Krankenhauskosten werden pauschal pro Tag auf dich zukommen, falls du dort einige Tage warst.
Wie hat es deine Versicherung denn nun geregelt? Inzwischen müsste das ja unter Dach und Fach sein.
Grüße
Nenderl
Zimt.
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