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auffahrunfall schuldfrage nachträglich nicht geklärt

Gulasch - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
159 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 17:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.05.2014 um 17:23 Uhr

hi, ich bin heute mit dem smart meiner eltern (ich bin mitversichert teilkasko) an einer ampel ganz vorne gestanden. plötzlich knallt es leicht und eine frau ist mit mir kollidiert. diese behauptete mein auto wäre rückwärts auf sie raufgerollt (sie stand schon 30 sec hintermir an der ampel) vor schock sagte ich ja kann schon sein dass mein smart rückwärts rollte. jedenfalls ist an ihrem vw ihres enkel das nummern schild verdellt und bei mir am smart ein zwei schwarze lackstreifen von ihrem vw, da aber der smart 11 jahre ist und hinten eh verscherrt ist ist mir das egal. jedenfalls kam dann die polizei und sie meinte sie muss den unfall nicht aufnehmen da ja kaum was passiert ist. jedenfalls tauschten die frau und ich unsere adressdaten und telefonnummern aus.

jedenfalls hab ich es meinen eltern erzählt und mein vater ist gleich danach zu der besagten ampel gefahren und hat gemeint da kann der smart gar nicht rückwärtsrollen nur leicht vorwärts und so war es auch.

das problem ist jetzt ich habe vor schock der frau zugegeben ich wäre rückwärts gerollt weil sie das behauptet hat. wenn jetzt noch was innen vorne am auto kaputt ist darf das wohl unsere versicherung zahlen.

ps: ich war allein im auto und bei ihr nur ein 5 jähriger enkelsohn und am biergarten an der ampel hat keiner was mitbekommen
harzn-qarzn - 27
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2014
25 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 17:28 Uhr

wen dein papa sagt das das auto nicht rollen kann dann ist das so. die vom vw ist schuld.
NAJUNGE - 40
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2007
20 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 17:34 Uhr

Zu mal es ja keine Zeugen gibt nach deiner Aussage und somit würde Aussage gegen Aussage stehen und kann verstehen dass du vor Schock der Frau Recht gegeben hast, aber sie hat ja nichts schriftlich von dir
aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 17:41 Uhr

Moin!
Was Du der Frau gegenüber zugegeben hast ist relativ egal, entscheidend ist was im Unfallbericht der Polizei (den es ja nicht gibt) und dem Meldebogen an die Versicherung steht, den Du dann ausfüllen musst, sofern jemand den Schaden meldet (da meldet sich dann Deine Versicherung).
Solange du keinen Unfallbericht unterschrieben hast in dem steht dass Du Schuld hast kannst Du der Frau so ziemlich alles erzählen.

Wichtig: sicherheitshalber lieber mal der Versicherung Bescheid geben dass da was kommen KÖNNTE, sonst kann Deine Versicherung ggf. geltend machen, dass Du den Unfall nicht gemeldet hast.

Abgesehen davon musst Du mal gar nichts machen. Wenn es tatsächlich zur Schadensmeldung kommt wirst Du von Deiner Versicherung aufgefordert ein Statement abzugeben. Sollten beide Parteien etwas verschiedenes behaupten kommt der Fall ggf. zum Gutachter.


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Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

Gulasch - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
159 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 17:48 Uhr

ok und wenn das zum gutachter geht und der gibt der frau recht dann müsste ich auch noch den gutachter zahlen oder?
Jonsen - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1565 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2014 um 18:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.05.2014 um 18:12 Uhr

Ich glaub du bist da gut aus dem Schneider.
Ist ja eh nur das Nummernschild verdellt. Also wenn er da ein neues will, soll er das ruhig selber bezahlen.
Das waren noch Autos früher, wo die Stoßstange nicht lackiert war und auch benutzbar war. passiert halt mal, dass man irgendwo degegen stößt. Jetzt kostet das gleich mehrere 100 - 1000 euro wenn man da was machen lässt. Das steht doch in keiner relation zum Nutzen.
Warum hast eigentlich nicht selber noch mal geschaut wie das Auto da rum rollt? Du bist 34?
Ist auch wieder Typisch bei manchen Leuten, dass eh erst mal der Andere schuld an der Misere hat. So wie du das schilderst ist sie ja nach vorn gerollt.
Ich kenn eine der wurde schon drei mal der Rückspiegel in einer für sie Linkskurve abgefahren und sie hat immer wieder ihren Anwalt eingeschalten, weil sie ja nicht dafür verantwortlich war.

edit: Der Gutachter wir ja auch feststellen, dass das Auto nach vorn rollt und somit ist die Sache schon bewiesen. Vorallem, was soll denn da innen kaputt gehen? Da sollte ja dann auch der Airbag auslösen. Trotz sinnlos lackierter Stoßstange kann so ein Auto trotzdem noch das ein oder andere wegstecken. Technisch gesehen.

Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 18:15 Uhr

Zitat von Gulasch:

ok und wenn das zum gutachter geht und der gibt der frau recht dann müsste ich auch noch den gutachter zahlen oder?


Du musst gar nichts bezahlen bis die Versicherungen feststellen dass Du eine Schuld am Unfall hast. Der Gutachter wird ggf. von euren beiden Versicherungen gestellt, die Versicherungen haben ihre eigenen Gutachter.

Die Aushandlung der Schadensverteilung bei Unfällen erfolgt idR. anteilig zwischen den beteiligten Versicherungen. Wenn Du keine Schuld hast zahlt deine Versicherung auch nichts, ergo musst du auch nichts bezahlen.

Wie gesagt, das einzige to do dass Du im Moment hast ist dich bei deiner Versicherung zu melden dass evtl. da eine Forderung kommen könnte! (Lass dir das auch schriftlich/per Mail bestätigen, die Meldung muss meines Wissens innerhalb einer Woche erfolgen, daher am besten sofort machen!). Ggf. wird Dich Deine Versicherung bitten, den Unfallhergang zu schildern, dass ist dann eben dieser mehrseitige Bogen.

Wichtig ist, dass Du alles was Du unterschreibst und am Telefon sagst dahingehend prüfst dass es kein Schuldeingeständnis ist.

Trotzdem ich mir dessen was ich schreibe sicher bin rate ich Dir, einfach mal die Hotline auf deiner Versicherungskarte/Police anzurufen! Die können dann ggf. auch gleich schauen ob es eine Forderung der Gegenseite gibt.
Wenn es sich nur um ein verdelltes Nummernschild handelt glaube ich nämlich nicht dass da noch was kommen wird. ;-)

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

ught - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 20:17 Uhr

Schuldeingeständnis unter Schock zählt nicht.
Schon mal dran gedacht, dass schwarze Kratzer bei dir und verbeultes Nummernschild bei ihr nicht stimmig ist?
Außerdem ist es immer noch schwerpunktmäßig so: wer Auffahrt, trägt die Hauptschuld...

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

King2014
Profi (offline)

Dabei seit 05.2014
440 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 21:01 Uhr

Zitat von Gulasch:

ok und wenn das zum gutachter geht und der gibt der frau recht dann müsste ich auch noch den gutachter zahlen oder?


Wenn man an der Stelle nicht rückwärts rollen kann, wieso sollte dir der Gutachter dann widersprechen?
lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 20.05.2014 um 21:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.05.2014 um 21:41 Uhr

Hat der Smart schon das Baujahr bei dem er im Automatikmodus nicht zurückrollt?
Mündliche Schuldeingeständnisse nach Unfall sind unwirksam. ..
blacky67 - 58
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
8 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2014 um 23:12 Uhr

Auch wenn es nur zum Blechschaden gekommen ist,ist die Polizei verpflichtet einen Bericht zu machen.Hab vor wenigen Tagen als Zeugin an einem Unfall vor Ort eine Ausage gemacht und die Dornstädter Polizei hat alles aufgeschrieben.Alles muss sein Recht und Ordnung haben,war der letzte Satz des Polizisten.
Querschlag
Profi (offline)

Dabei seit 12.2013
536 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2014 um 16:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.05.2014 um 16:54 Uhr

Ich hab auch einen Smart.
Die Rollen nicht nach hinten, das geht technisch gar nicht, bei der Schaltung. Ende.

-> Fracking am Bodensee?! - Stop TTIP & CETA & TISA!

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