Geschrieben am: 30.01.2014 um 12:39 Uhr
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Zitat von Aknenormin: nee, mal im ernst, danke für eure hilfe. wirklcih weiter gebracht hat es mich leider nicht.
trotzdem gute nacht und danke :)
was der Gesetzgeber nicht weiß, wird nicht nachverfolgt.
In deinem Fall macht sich der 18Jährige strafbar da er dem noch minderjährigen zugang zum Glücksspiel gewährt.
Läuft jedoch alles über das Konto des älteren und er bekommt vorerst auch das Geld überwiesen kann wohl nicht nachgewiesen werden wer die Wetten platziert hat.
two camels in a tiny car !°!
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