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eBay Artikel zurücknehmen?

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DeathPanda
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
7 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 12:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2014 um 12:59 Uhr

Hallo liebe T-U User
Ich habe einen Artikel auf eBay verkauft. War eine Spiegelreflexkamera, habe in der Beschreibung angegeben, dass das Display kaputt aber auswechselbar sei! Also schon gebraucht und z.T. auch Defekt, nun schrieb mich der Käufer heute an, dass an dem Display schon mal etwas gemacht wurde (meinerseits definitiv nicht! Da ich mich null damit auskenne und ich auch nie Zeit hatte, diese Kamera in Reparatur zu geben) und der Zoom würde nicht funktionieren. Ich selbst habe noch zwei Tage davor mit der Kamera fotografiert und der Zoom hat bei mir funktioniert.
Der Käufer verlangt nun von mir das Geld zurück. Es war ein Privatverkauf und ich habe in die Beschreibung die Mängel geschrieben, welche mir selbst bekannt waren und auch darauf hingewiesen, dass es keine Rücknahme oder eine Garantie verantworte. Er droht mir nun mit Anwalt etc.

Frage: Wie soll ich mich denn nun Verhalten und muss ich dem Käufer das Geld rücküberweisen?
1921681781 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2013
33 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2014 um 13:19 Uhr

Unter Berücksichtigung der von dir gemachten Angaben käme für mich eine Rückerstattung nicht in Betracht. Aber ob man sich auf den Streit einlässt hängt natürlich von der Summe ab. Im Moment aber wuerde ich mitteilen, dass du auf eine Rückerstattung nicht eingehst.

Wenn du den Artikel als defekt gekennzeichnet hast seh ich keine Grundlage nach welcher man dir an den Karren fahren könnte. Von Anwaltsschreiben solltest du dich keinesfalls beeindrucken lassen, die schreiben natürlich alles mögliche zusammen. Immer freundlich antworten, mit Rückschein.
DeathPanda
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
7 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2014 um 13:26 Uhr

Zitat von 1921681781:

Unter Berücksichtigung der von dir gemachten Angaben käme für mich eine Rückerstattung nicht in Betracht. Aber ob man sich auf den Streit einlässt hängt natürlich von der Summe ab. Im Moment aber wuerde ich mitteilen, dass du auf eine Rückerstattung nicht eingehst.

Wenn du den Artikel als defekt gekennzeichnet hast seh ich keine Grundlage nach welcher man dir an den Karren fahren könnte. Von Anwaltsschreiben solltest du dich keinesfalls beeindrucken lassen, die schreiben natürlich alles mögliche zusammen. Immer freundlich antworten, mit Rückschein.


Danke für die Antwort!
Ich habe mir alle bekannten Mängel in die Beschreibung geschrieben, Betrag liegt bei knappen 70€, war eine Versteigerung (kein Sofortkauf!) Habe geantwortet und in die Antwort geschrieben, dass bei mir alles einwandfrei funktioniert hat und ich selbst noch Bilder mit der Kamera gemacht habe, trotz des kaputten Displays, war für mich keine Beeinträchtigung war, daher habe ich es selbst auch nie machen lassen, habe sehr selten damit Fotografiert und daher hat es für mich keinen dringenden Grund gegeben, das Display machen zu lassen.
Nur, wie bezeuge ich es, dass es bei mir noch funktioniert hat? Familienangehörige haben es mitbekommen, dass das Display beschädigt war, der Rest aber funktioniert hat. Sind diese als Zeugen zugelassen?
Denn der Käufer meint, er sei bei einem Händler gewesen, welcher es ihm bezeugen könnte, dass das Display nicht mehr machbar sei und davor schon etwas gemacht wurde und der Zoom nicht funktioniert.
le_mon - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1771 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:34 Uhr

Eine Sache, die mich beschäftigt:

Ein Zoom an einer Spiegelrefelxkamera?
Damit meinst du entweder die Brennweite, die ja übers Objektiv einzustellen ist oder den digital-Zoom, der quasi Ausschnitte aus dem aufgenommenen Bild nimmt und auf die gewünschte Auflösung vergrößert.

Wenn du ersteres meinst, was ich nicht glaube, musst du mir mal erklären, wie das kaputt gehen kann. Denn es ist ja wenn dann Sache des Objektivs, an welchem man dreht, um die gewünsche Brennweite einzustellen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist das Objektiv am Arsch, aber nicht die Kamera.

Bei zweiterem frage ich mich, wie denn festgestellt werden kann, ob der Zoom überhaupt funktioniert, wenn doch das Display am Arsch ist. Meines Wissens sieht man über den Sucher ja garnicht den gezoomten Ausschnitt sondern immer das volle Bild bzw. das, was über die Brennweite reinkommt.

Irgendwie seltsam...

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1921681781 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2013
33 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:35 Uhr

Das halte ich für leeres Geblubber. Du musst sowieso erstmals gar nix beweisen weil die Beweislast erstmal beim Kläger liegt. Zudem bräuchte es da ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen. Wenn du ein gemachtes Foto noch hast kannst du über die EXIF Daten von diesem Digitalfoto entnehmen, dass die Kamera am Vortag funktioniert hat, ich würde das entspannt sehen...
le_mon - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1771 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:40 Uhr

Zitat von 1921681781:

Wenn du ein gemachtes Foto noch hast kannst du über die EXIF Daten von diesem Digitalfoto entnehmen, dass die Kamera am Vortag funktioniert hat, ich würde das entspannt sehen...


Naja, ich fälsche dir exif-daten in Sekunden, insofern ist das kein sehr dienlicher Beweis.
1921681781 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2013
33 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:51 Uhr

Zitat von le_mon:

Zitat von 1921681781:

Wenn du ein gemachtes Foto noch hast kannst du über die EXIF Daten von diesem Digitalfoto entnehmen, dass die Kamera am Vortag funktioniert hat, ich würde das entspannt sehen...


Naja, ich fälsche dir exif-daten in Sekunden, insofern ist das kein sehr dienlicher Beweis.


Da hast du vollkommen recht, allerdings ist die Aussage von den Eltern des TE ebenso schnell gefälscht oder die Aussage von jemandem "der sich damit auskennt"... (falls es die überhaupt je gegeben hat). Ich kann mir sowieso nicht vorstellen, dass irgend ein Jurist wegen einem Streitwert von 70€ den Rat gibt, Klage einzureichen und ein Sachverständigengutachten zu bemühen... der muss dann schon echt Langeweile haben... allein letzteres überschreitet wahrscheinlich den Streitwert um das X- fache.

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DeathPanda
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
7 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:53 Uhr

Zitat von le_mon:

Eine Sache, die mich beschäftigt:

Ein Zoom an einer Spiegelrefelxkamera?
Damit meinst du entweder die Brennweite, die ja übers Objektiv einzustellen ist oder den digital-Zoom, der quasi Ausschnitte aus dem aufgenommenen Bild nimmt und auf die gewünschte Auflösung vergrößert.

Wenn du ersteres meinst, was ich nicht glaube, musst du mir mal erklären, wie das kaputt gehen kann. Denn es ist ja wenn dann Sache des Objektivs, an welchem man dreht, um die gewünsche Brennweite einzustellen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist das Objektiv am Arsch, aber nicht die Kamera.

Bei zweiterem frage ich mich, wie denn festgestellt werden kann, ob der Zoom überhaupt funktioniert, wenn doch das Display am Arsch ist. Meines Wissens sieht man über den Sucher ja garnicht den gezoomten Ausschnitt sondern immer das volle Bild bzw. das, was über die Brennweite reinkommt.

Irgendwie seltsam...


Die Kamera ist eine 'Canon Powershot SX 20 iS ' it einem '20 er Zoom', das ist mir bekannt. Ich kenne mich leider nicht so mega gut mit der Elektronik aus, hatte die Kamera damals nur auf die Empfehlung meines Onkels gekauft.
Der 'Zoom' wird über eine Taste ausgelöst und dabei fährt das Objektiv automatisch aus (ich hoff, ich schreib das so richtig, habe wie gesagt kaum Ahnung davon!), was natürlich äußerlich sichtbar ist.
1921681781 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2013
33 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 13:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2014 um 14:07 Uhr

Das ist keine Spiegelreflexkamera, hast du noch einen Link auf das Ebayangebot irgendwo, scheint mir sowieso als "nichtig" zu sein, wenn das als Spiegelreflexkamera verkauft wurde. Die Aussage, man könne da ein defektes Display nicht tauschen ist aber schlichtweg falsch. Auch das lohnt sich nur wahrscheinlich überhaupt nicht mehr. Für mich sieht das so aus als ginge der Käufer an der Stelle davon aus, das Display wäre gar nicht wirklich defekt sondern hier Läge ein Problem mit der Bedienung vor und jetzt hat er festgestellt, oh es ist tatsächlich defekt und sucht dann irgend einen Grund, die Kamera wieder zurückzugeben. Wenn ich mir für 70€ einen defekten Artikel bei Ebay kaufe dann überleg ich mir vorher, ob die Reparatur lohnt oder nicht. Dass an dem Display schonmal was gemacht worden ist tut sowieso in meinen Augen hier gar nichts zur Sache, ist ja nicht verboten, völlig unabhängig, wer das mal gewesen ist oder nicht. Du brauchst wenn du ein Auto verkaufst auch nicht sagen: Das Öl wurde schonmal gewechselt. Oder "der Keilriemen wurde schonmal getauscht".

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le_mon - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1771 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:05 Uhr

und jetzt noch ne Frage, die mich interessieren würde:
Kannst du ausschließen, dass an dem Display schon mal was gemacht wurde oder hast du sie schon gebraucht erworben?
DeathPanda
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
7 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:12 Uhr

http://www.ebay.de/itm/261358346842?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

Das ist die Anzeige, hoffe, ihr kommt drauf!
DeathPanda
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
7 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:13 Uhr

Zitat von le_mon:

und jetzt noch ne Frage, die mich interessieren würde:
Kannst du ausschließen, dass an dem Display schon mal was gemacht wurde oder hast du sie schon gebraucht erworben?


Die Kamera war zwar damals ein Ausstellungsmodell, aber der Verkäufer hat mir versichert, dass an der Kamera nichts gemacht wurde und diese nur zum Anschauen im Schaufenster stand. Zu 100% kann ich das natürlich nicht versichern, aber bei mir wurde zumindest nichts gemacht.
1921681781 - 37
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Dabei seit 10.2013
33 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2014 um 14:28 Uhr

Zitat von DeathPanda:

Zitat von le_mon:

und jetzt noch ne Frage, die mich interessieren würde:
Kannst du ausschließen, dass an dem Display schon mal was gemacht wurde oder hast du sie schon gebraucht erworben?


Die Kamera war zwar damals ein Ausstellungsmodell, aber der Verkäufer hat mir versichert, dass an der Kamera nichts gemacht wurde und diese nur zum Anschauen im Schaufenster stand. Zu 100% kann ich das natürlich nicht versichern, aber bei mir wurde zumindest nichts gemacht.


Ich weiß jetzt nicht genau wie sich ein Ausstellungsstück im rechtlichen Sinn definiert aber da es sich bei einem Ausstellungsstück nicht mehr um Neuware handelt ist das wahrscheinlich eher wie der Kauf gebrauchter Ware zu werten.
Was du natürlich hättest nicht unbedingt reinschreiben sollen, dass das Display "leicht und günstig" zu reparieren wäre und selbst gemacht werden kann. Außerdem hättest du das Teil als "defekt" verkaufen müssen, da die volle Funktion nicht mehr gewährleistet ist, nicht nur als "gebraucht".

Man könnte natürlich jetzt argumentieren und sagen, du hättest den Artikel richtig kennzeichnen müssen und so weiter und so fort, in deiner Artikelbeschreibung hast du das aber andererseits beschrieben... und die hätte der Käufer vorher lesen müssen. Es handelt sich also um einen "falsch" gekennzeichneten Artikel. Aber noch immer sehe ich kein allzugroßes Problem auf dich zukommen.

DeathPanda
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
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Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:27 Uhr

Zitat von 1921681781:

Zitat von DeathPanda:

Zitat von le_mon:

und jetzt noch ne Frage, die mich interessieren würde:
Kannst du ausschließen, dass an dem Display schon mal was gemacht wurde oder hast du sie schon gebraucht erworben?


Die Kamera war zwar damals ein Ausstellungsmodell, aber der Verkäufer hat mir versichert, dass an der Kamera nichts gemacht wurde und diese nur zum Anschauen im Schaufenster stand. Zu 100% kann ich das natürlich nicht versichern, aber bei mir wurde zumindest nichts gemacht.


Ich weiß jetzt nicht genau wie sich ein Ausstellungsstück im rechtlichen Sinn definiert aber da es sich bei einem Ausstellungsstück nicht mehr um Neuware handelt ist das wahrscheinlich eher wie der Kauf gebrauchter Ware zu werten.
Was du natürlich hättest nicht unbedingt reinschreiben sollen, dass das Display "leicht und günstig" zu reparieren wäre und selbst gemacht werden kann. Außerdem hättest du das Teil als "defekt" verkaufen müssen, da die volle Funktion nicht mehr gewährleistet ist, nicht nur als "gebraucht".

Man könnte natürlich jetzt argumentieren und sagen, du hättest den Artikel als defekt kennzeichnen müssen und so weiter und so fort, in deiner Artikelbeschreibung hast du das aber andererseits beschrieben... es handelt sich also um einen "falsch" gekennzeichneten Artikel. Aber noch immer sehe ich kein allzugroßes Problem auf dich zukommen.


Weshalb hätte ich das denn nicht unbedingt reinschreiben sollen? sorry, für die blöde Frage :D
Ja, das mit dem Defekt hab ich leider nicht gekennzeichnet, ich dachte, es sei so richtig, da die Kamera ja an sich noch funktioniert hat.
1921681781 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2013
33 Beiträge
Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2014 um 14:32 Uhr

Weil du selber schreibst, dass du kein großes technisches Verständnis hast und die Reparatur jetzt eigentlich nicht unbedingt ein Kinderspiel ist. Zudem kriegt das jemand der nicht wirklich einen Plan davon hat selbst nicht hin. Du hättest dich zum Beispiel beim Canon Support oder bei einem Canon Service Center über die Reparatur erkundigen können und die hätten dir gesagt es lohnt sich nicht mehr. Aber mir ist natürlich klar, dass du als Verkäufer drauf hoffst einen möglichst großen Betrag für deine Ware rauszuholen. Mit einer negativen Bewertung müsstest du in einem solchen Fall halt rechnen. Du kannst ja nicht einfach sagen, das geht voll einfach wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Aber für deine ursprüngliche Frage hat das wahrscheinlich nur sehr wenig bis keine Relevanz.
le_mon - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1771 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2014 um 14:40 Uhr

wie wärs denn, wenn du dir die Cam zurüsckschicken lässt, ihm das Geld zurück überweist und nochmals ne Auktion, diesmal richtig gekennzeichnet, einstellst?

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