-platzhirsch - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.11.2013 um 19:03 Uhr
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HAllo Team Ulm Community
Fahrzeughalterin ist meine Großmutter und über die Kfz versichert.
Ich bin über die FamilienhaftpfLicht Haftpflichtversichert.
Nachfolgend bezeichne Ich mein Kfz als A und das des Unfallgegners als B
Ich war auf der Linksabbiegerspur und dachte, das mir entgegenkommende Auto wäre schon vorbei. War es aber nicht. Wie auch immer - jedenfalls habe Ich Auto B ins Heck gerammt. Der Wagen B ist recht stark beschädigt:
Platter hinterreifen, Türe eingedellt, evtl hinterachse im arsch.
Bei mir ist der Scheinwerfer kaputt und die Stoßstange und der Kotflügel eingedellt. Kein Personenschaden. Wagen B war nicht mehr fahrtüchtig also würde er vom ADAC abgeschleppt.
Die Polizei hat den unfallherhang protokoliert. Ich bin Unfallverursacher und habe den Unfallgegner die Vorfahrt genommen.
Ich Zahl für das Verkehrsvergehen 100€ plus 2 Punkte.
So meine Frage ist jetzt:
Welche Versicherung kommt wofür auf und was muss Ich bei der ganzen Sache aus eigener Tasche zahlen?
Danke für eure antworten
fu.
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schnaebber
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Geschrieben am: 19.11.2013 um 19:08 Uhr
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Frag halt deine Versicherung!!!!
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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-platzhirsch - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.11.2013 um 19:10 Uhr
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Hab nach der Arbeit anrufen wollen da war aber schon zu. Werd Ich morgen sofort im Morgen machen
fu.
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Jux - 35
Profi
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 19.11.2013 um 19:21 Uhr
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Bist du über die KFZ-Haftpflichtversicherung deiner Großmutter mitversichert? Dann is der Fall klar und sie übernimmt den Schaden am Fahrzeuggegner (B)
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 19.11.2013 um 21:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.11.2013 um 21:16 Uhr
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Ist doch klar: Du bezahlst Deinen Schaden, die Strafe und falls von Deiner Oma ein Versicherungsvertrag mit nur einem Fahrer abgeschlossen wurde, eine Strafprämie an die Versicherung. Vor einer Zahlung an B kann sich die Versicherung auch in diesem Fall nicht drücken, wird aber Nachforderungen anmelden. Da lohnt es sich vielleicht zu prüfen ob es sich lohnt den Schaden von B selbst zu begleichen.
Zum Schaden den Deine Versicherung zu regulieren hat, zählt natürlich auch das Abschleppen, ein Mietwagen für B und so weiter.
Deine Familienhaftpflicht ist irrelevant.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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aAa_kyo - 38
Profi
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Geschrieben am: 20.11.2013 um 11:03 Uhr
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Das hängt in diesem Fall sehr davon ab was in der Police steht.
Wenn deine Oma angegeben hat dass auch Verwandte mit dem Auto fahren bezahlt die Versicherung den Schaden (also den des Unfall-Gegners bei Teilkasko). In diesem Fall zahlt deine Oma dann höhere Prämien.
Sollte das nicht der Fall sein kann es haarig werden, da du dann ohne Versicherungsschutz gefahren wärst. Das wäre eine Straftat, weswegen ich in dem Fall am besten gleich mal einen Anwalt bemühen würde..
Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.
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Steven1986 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 20.11.2013 um 11:14 Uhr
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ich würde mal mit deiner oma reden und direkt die versicherung bzw. euren versicherungsfutzie kontaktieren (falls ihr einen ansprechpartner habt) und ihm die lage schildern anstatt hier im forum die versicherungslaien zu fragen :P
meiner erfahrung nach kann dir der versicherungsmensch deiner oma am besten helfen. in jeden fall (sofern du als fahrer in der versicherung mit eingetragen bist) zahlt die haftpflicht des VN (deine oma) den schaden und weitere kosten die aufkommen, nicht die teilkasko :P
wenn du nicht mit versichert bist dann solltest du gucken das du es als besorgungsfahrt für deine oma hinstellts. denn sowas wäre im schaden wieder mit versichert da du nicht stetig mit dem auto unterwegs bist sondern nur für sie eine einfache besorgung machen wolltest welche sie zu dem zeitpunkt nicht erledigen konnte. aaaber da kann dir wie gesagt der versicherungsmensch besser weiter helfen ;)
mfg bei weiteren fragen bitte -> wirtschaftskanzlei schwaben in illertissen anrufen hrhr ;P *schleichwerbung* :D
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Der-MASTER
Experte
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Geschrieben am: 20.11.2013 um 13:12 Uhr
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Zitat von Jux: Bist du über die KFZ-Haftpflichtversicherung deiner Großmutter mitversichert? Dann is der Fall klar und sie übernimmt den Schaden am Fahrzeuggegner (B)
Möglichst schnell den Unfall melden.
Ihr wisst ja, was zu tun ist.
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ught - 39
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 20.11.2013 um 15:12 Uhr
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Zitat von aAa_kyo: Das hängt in diesem Fall sehr davon ab was in der Police steht.
Wenn deine Oma angegeben hat dass auch Verwandte mit dem Auto fahren bezahlt die Versicherung den Schaden (also den des Unfall-Gegners bei Teilkasko). In diesem Fall zahlt deine Oma dann höhere Prämien.
Sollte das nicht der Fall sein kann es haarig werden, da du dann ohne Versicherungsschutz gefahren wärst. Das wäre eine Straftat, weswegen ich in dem Fall am besten gleich mal einen Anwalt bemühen würde..
stimmt nicht.
In Deutschland ist es Pflicht, dass jedes Auto versichert ist, das im Straßenverkehr unterwegs ist. Ohne gibt es keine Anmeldung. Und mit dem Auto kann grundsätzlich jeder fahren. Ergo zahlt die Versicherung auch bei einem Schaden, der Dritten durch das Auto entstanden ist.
Was die Versicherung dann im Regress wieder verlangen kann wurde oben schon aufgeführt.
Strafzahlung, Hochstufung des Rabatts, etc.
Aber der Schaden wird dennoch bezahlt! Außer der Halter des Fahrzeugs und des Versicherungsnehmers hat grob fahrlässig gehandelt. Dann könnte auf den Halter noch mehr zukommen. Aber grob fahrlässig ist nicht, den Enkel fahren zu lassen (sofern nüchtern).
Zudem ist es in den meisten Verträgen so geregelt, dass Ausnahmsweise in gewissen Situationen auch andere Fahrer fahren dürfen ohne Konsequenzen (Notsituation, Fahrer nicht mehr fahrtüchtig, Autoausfall beim Nachbarn - wichtig hier : es darf nicht regelmäßig sein! Und das ist sehr weit aber auch eng auslegbar.)
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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-ring
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.11.2013 um 15:41 Uhr
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Die Hapftpflichtversicherung des versicherten FZGs zahlt bei " berechtigten " Fahrern ( wirst du wohl gewesen sein , ===> Zustimmung der Oma den PKW zu benützen ) zusätzlich zum " Versicherungsinhaber ( in dem FAll deine OMA ) den Schade, der durch diesen Gebrauch des PKW entstandne ist !!!
Die Stinknormale Privathaftpflicht zahlt nie , da motorisierte Fahrzeuge nicht versichert sind !
Selbst wenn dieses theoretisch gewesen wäre, gilt die nächste Ausschlussregel== gemietet / geliehen / gepachtet !!! Wenn du mit solchen Gegenständen Schaden anreichtest , oder dieses selbst als solche beschädigst , gilt es wie vorher ===== kein Versicherungsschutz !!!
Alles Klar !! ich find es immer Klasse wie hier Leute mit " nichtwissen " glänzen !!
Zitat von -platzhirsch: HAllo Team Ulm Community
Fahrzeughalterin ist meine Großmutter und über die Kfz versichert.
Ich bin über die FamilienhaftpfLicht Haftpflichtversichert.
Nachfolgend bezeichne Ich mein Kfz als A und das des Unfallgegners als B
Ich war auf der Linksabbiegerspur und dachte, das mir entgegenkommende Auto wäre schon vorbei. War es aber nicht. Wie auch immer - jedenfalls habe Ich Auto B ins Heck gerammt. Der Wagen B ist recht stark beschädigt:
Platter hinterreifen, Türe eingedellt, evtl hinterachse im arsch.
Bei mir ist der Scheinwerfer kaputt und die Stoßstange und der Kotflügel eingedellt. Kein Personenschaden. Wagen B war nicht mehr fahrtüchtig also würde er vom ADAC abgeschleppt.
Die Polizei hat den unfallherhang protokoliert. Ich bin Unfallverursacher und habe den Unfallgegner die Vorfahrt genommen.
Ich Zahl für das Verkehrsvergehen 100€ plus 2 Punkte.
So meine Frage ist jetzt:
Welche Versicherung kommt wofür auf und was muss Ich bei der ganzen Sache aus eigener Tasche zahlen?
Danke für eure antworten
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infrequently - 34
Champion
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Dabei seit 07.2005
5266
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Geschrieben am: 20.11.2013 um 16:18 Uhr
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Zitat von aAa_kyo: Das hängt in diesem Fall sehr davon ab was in der Police steht.
Wenn deine Oma angegeben hat dass auch Verwandte mit dem Auto fahren bezahlt die Versicherung den Schaden (also den des Unfall-Gegners bei Teilkasko). In diesem Fall zahlt deine Oma dann höhere Prämien.
Sollte das nicht der Fall sein kann es haarig werden, da du dann ohne Versicherungsschutz gefahren wärst. Das wäre eine Straftat, weswegen ich in dem Fall am besten gleich mal einen Anwalt bemühen würde..
Quatsch, Versicherungsschutz besteht trotzdem!
Falls er nicht als Fahrer eingetragen sein sollte, hat er lediglich gegen die Vertragsbedinungen mit der Versicherung verstoßen und was das bedeutet, wurde hier ja schon mehrfach erläutert.
Für den Pkw selbst bestand zum Unfallzeitpunkt trotzdem ein Versicherungsschutz, nix mit Straftat.
Nur das geprüfte Leben ist es wert gelebt zu werden. Sokrates
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