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Anwohnerparkausweis Ulm - Erfahrung gesucht

stupidus - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2009
163
Beiträge
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Geschrieben am: 02.10.2013 um 09:12 Uhr
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Grützi,
ich habe mir heute einen Anwohnerparkausweiß (diese Sondergenehmigung) besorgt. Der Spaß hat mich 30€ gekostet, damit ich dann feststellen durfte, dass ich damit maximal einen Tag auf einem Parkscheinpflichtigen Parkplatz stehen darf. Das empfinde ich als vollkommen sinnfrei, denn ich bewege mein Auto - wenns hoch kommt - 2 Mal die Woche, und in der Innenstadt, an meinem Wohnort, sind unbeschränkte Parkplätze quasi immer belegt.
Nun weiß ich, dass bei uns regelmäßig Knöllchen verteilt werden, für Leute, die "schwarz" parken. Ich wüsste jetzt deshalb gern, ob jemand Erfahrung damit hat, was passiert, wenn ich mein Auto parke, und dann für, sagen wir, 3 Tage meinen Schlüssel verlege und es dann nicht weg fahren kann.
Hat von euch deswegen schon mal jemand ein Ticket bekommen? Irgendjemand Erfahrungen in dem Bereich?
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deathworm
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 01.2005
1412
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Geschrieben am: 02.10.2013 um 09:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.10.2013 um 09:56 Uhr
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Hi.
also ich denke hierbei tritt wohl die gleiche regelung wie bei normalen parkscheinen in kraft. diese darfst du ja auch zu deinem bezahlten limit nicht verlaengern; ausser du bewegst dein fahrzeug. das heisst andere ventilstellung. somit sollte es wohl schon reichen wenn du dein fahrzeug immer wieder hin un her bewegst - oder um es ganz rechtskonform zu machen - einmal um den block faehrst.
wenn du jedoch damit argumentierst das du eben deinen schluessel gerade verlegt hast oder aehnliches zaehlt das wohl zum PP - persoenliches pech welches eine person nicht von busgeldern enthebt. ein uebersehenes parkverbotsschild bleibt ein parkverbot etc etc etc....
-s
if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }
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-Poohbaer-
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2007
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Geschrieben am: 02.10.2013 um 17:59 Uhr
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Zitat von stupidus: Grützi,
ich habe mir heute einen Anwohnerparkausweiß (diese Sondergenehmigung) besorgt. Der Spaß hat mich 30€ gekostet, damit ich dann feststellen durfte, dass ich damit maximal einen Tag auf einem Parkscheinpflichtigen Parkplatz stehen darf. Das empfinde ich als vollkommen sinnfrei, denn ich bewege mein Auto - wenns hoch kommt - 2 Mal die Woche, und in der Innenstadt, an meinem Wohnort, sind unbeschränkte Parkplätze quasi immer belegt.
Nun weiß ich, dass bei uns regelmäßig Knöllchen verteilt werden, für Leute, die "schwarz" parken. Ich wüsste jetzt deshalb gern, ob jemand Erfahrung damit hat, was passiert, wenn ich mein Auto parke, und dann für, sagen wir, 3 Tage meinen Schlüssel verlege und es dann nicht weg fahren kann.
Hat von euch deswegen schon mal jemand ein Ticket bekommen? Irgendjemand Erfahrungen in dem Bereich?
würde sagen sie werden der fa. maucher ein wollkommener kunde sein.
dieser beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne unterschrift gueltig.
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stupidus - 34
Halbprofi
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Dabei seit 10.2009
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Geschrieben am: 02.10.2013 um 18:29 Uhr
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Zitat von -Poohbaer-:
würde sagen sie werden der fa. maucher ein wollkommener kunde sein.
Darauf lass ichs gerne ankommen - kann ja nicht wahr sein sowas.
Ich warte übrigens noch auf weitere, sinnvolle Antworten wie die deathworm, die mir doch zumindest schon einiges weiter geholfen hat. Dann roll ich eben Nachts 20 cm vor, wenn das so gewollt ist, dann bitte.
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Crankr - 32
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2010
2053
Beiträge
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Geschrieben am: 03.10.2013 um 00:06 Uhr
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Es gibt viele Theorien.
Die einen meinen, dass es reicht, wenn man sein Auto 1cm bewegt.
Die anderen, dass die Nachbarn es petzen koennten(du nimmst ja ihnen ihr Parkplatz weg) und du hast verloren.
Andere wiederum meinen, dass du wirklich gefahren sein musst, damit die Ventile sich unterschiedlich weit bewegen etc.
Ich wuerde es so machen, dass ich zu Zeiten, bei denen mein Parkplatz mit Sicherheit 5 Minuten frei bleibt, kurz zum Baecker oder zur Tanke fahre und etwas kaufe.
Sicherlich geht das ein wenig aufs Konto, aber besser als Strafen.
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getgeeky - 30
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2013
184
Beiträge
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Geschrieben am: 03.10.2013 um 11:30 Uhr
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Die ventilstände müssen sich verändern d.h. es reicht nicht wenn du kurz 20cm vor und zurück rollst
Am besten fährst einmal um den block dann sollte es keine Probleme geben
think like a Proton a stay positive
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le_mon - 31
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2011
1771
Beiträge
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Geschrieben am: 03.10.2013 um 15:59 Uhr
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Du schreibst von Parpklätzen mir Parktickets?
Das ist mir neu, dass man darauf als Anwohner parken darf. Wo ist das denn?
Hier in der Weststadt gibts Anwohnerparkbereiche auf denen nur Anwohner mit Parkberechtigungsausweis parken dürfen und es gibt Parkscheinpflichtige Parkplätze, auf denen es für alle Strafzettel gibt, egal ob mit Berechtigungsausweis oder ohne, so lange man kein Parkticket hat.
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stupidus - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2009
163
Beiträge
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Geschrieben am: 03.10.2013 um 16:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2013 um 16:07 Uhr
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Zitat von le_mon: Du schreibst von Parpklätzen mir Parktickets?
Das ist mir neu, dass man darauf als Anwohner parken darf. Wo ist das denn?
Hier in der Weststadt gibts Anwohnerparkbereiche auf denen nur Anwohner mit Parkberechtigungsausweis parken dürfen und es gibt Parkscheinpflichtige Parkplätze, auf denen es für alle Strafzettel gibt, egal ob mit Berechtigungsausweis oder ohne, so lange man kein Parkticket hat.
Genau über diese Seltsamkeit bin ich auch bereits gestolpert. Ich will nicht zu genau sein; zwischen Theater und Hbf.
Mir hatte per PM jemand genau das gleiche geschrieben wie du. Darauf hin habe ich meinen Zettel nochmal genau geprüft. Auf meinem Schein "Ausnahmegenehmigung" (blau, A4 groß, 1 Jahr gültig) steht explizit drauf, dass man damit auf den angegeben Straßenabschnitten (die sind markiert, hinten auf diesem Blatt ist genau eingezeichnet wo) auf einem parkscheinpflichtigen Parkplatz einen Tag für lau stehen darf.
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