derwareTI
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 15:25 Uhr
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Hallo liebe Forengemeinde,
mit was für rechtlichen Folgen muss man rechnen wenn das vorgefallen ist:
Ein Streit zwischen zwei Fremden entsteht, B wird beleidigend daraufhin schuck A ihn von sich weg und bleibt auf der Stelle stehen.
B wirft die Bierflasche die er in der Hand hat auf den Boden und stürmt auf A zu.
A schlägt ihm eine aufs Auge und beide verkeilen sich in einander bis die anderen Personen sie auseinander bringen.
B hat als Folge ein blaues Auge und ein paar blaue Flecken.
A hat mit dem pöblen angefangen.
Hat da jemand ne Ahnung?
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 15:39 Uhr
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War die Polizei da?
Strafrechtlich vermutlich nichts. Ne Privatklage gegen A könnte Schmerzensgeld nach sich ziehen, je nachdem wie die Zeugen aussagen etc. Im Gegenzug könnte B auch wegen Beleidigung verklagt werden. Vermutlich wird aber eher nichts bei rum kommen, insofern sich das auch so zugetragen hat.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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derwareTI
Anfänger
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 15:42 Uhr
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Ja ich könnte das ja jetzt noch ausführlicher machen, evtl per PN?
Den Namen von A hat die Polizei rausbekommen durch jemanden den A und B kennen der aber nicht dabei war sondern nur weiß wer A war.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 15:52 Uhr
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Ich bin kein Anwalt, drum kann ich dir auch nicht mehr sagen wie das oben. Ich würde warten ob ne Klage kommt und dann zum Anwalt gehen.
Alternativ könntest du auch versuchen mit dem anderen Kontakt aufzunehmen und ihr einigt euch gütlich. Das wäre vermutlich die für alle beteiligten beste Variante.
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derwareTI
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 15:55 Uhr
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A hat demnächst einen Termin bei der Polizei wegen einer Aussage.
Leugnen bringt da nicht viel oder weil der Name ja von A bekannt ist aber nur von einer nicht beteiligten Person gesagt wurde.
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hipi - 38
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 19:28 Uhr
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Naja Strafrechtlich ist nicht viel zu befürchten WENN A noch nicht wegen etwas ähnlichme in Erscheinung getretten ist. "Mangelndes öffentliches Intresse"
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damast - 48
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 21:21 Uhr
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Zitat von derwareTI: A hat demnächst einen Termin bei der Polizei wegen einer Aussage.
Leugnen bringt da nicht viel oder weil der Name ja von A bekannt ist aber nur von einer nicht beteiligten Person gesagt wurde.
A kann auch gar keine aussage machen, anstatt zu leugnen oder sich selbst zu belasten... ;)
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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derwareTI
Anfänger
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 23:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.08.2013 um 23:14 Uhr
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Danke für die Antworten, jetzt gibt es Meinungen, dass das Wegschucken dass A gemacht hat schon ein Angriff ist, aber deswegen ist ja B nicht berechtigt zu schlagen wenn A nicht weiter macht oder?
Bzw. wenn B bedrohlich wird, z.B. wenn er A am Arm packt und A ihn dann wegschuckt ist ja A im Recht?
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 07.08.2013 um 23:19 Uhr
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A und B sind Idioten, da wahrscheinlich Depp b Idiot A nicht anzeigt wird rein gar nichts passieren.
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CleanBearx4 - 31
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 00:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2013 um 00:57 Uhr
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Zitat von derwareTI: Hallo liebe Forengemeinde,
mit was für rechtlichen Folgen muss man rechnen wenn das vorgefallen ist:
Ein Streit zwischen zwei Fremden entsteht, B wird beleidigend daraufhin schuck A ihn von sich weg und bleibt auf der Stelle stehen.
B wirft die Bierflasche die er in der Hand hat auf den Boden und stürmt auf A zu.
A schlägt ihm eine aufs Auge und beide verkeilen sich in einander bis die anderen Personen sie auseinander bringen.
B hat als Folge ein blaues Auge und ein paar blaue Flecken.
A hat mit dem pöblen angefangen.
Hat da jemand ne Ahnung?
kindergartenlike? :D
mama, a hat angefangen ;-(

b hat mitgemacht also bekommt er genauso stress wie a (fallts es überhaupt soweit kommt).
- auf + und sicherung is dus :D
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 01:03 Uhr
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Ja wie schon über mir recht gut beschrieben hört sich an wie Kindergarten. Nicht fähig miteinander zu reden würde mich nicht wundern wenn in der flasche Alk war.
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hipi - 38
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 07:04 Uhr
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Zitat von Mamba80: Ja wie schon über mir recht gut beschrieben hört sich an wie Kindergarten. Nicht fähig miteinander zu reden würde mich nicht wundern wenn in der flasche Alk war.
MIch würde auch nicht wundern wenn in der BIERflasche Alk war^^
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 09:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2013 um 09:25 Uhr
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Zitat von derwareTI: Bzw. wenn B bedrohlich wird, z.B. wenn er A am Arm packt und A ihn dann wegschuckt ist ja A im Recht?
Sofern es bei einem Wegschubsen bleibt und danach weder weiteres Rumgeschubse noch Schläge oder Tritte folgen, korrekt.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Penta-Phi - 54
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 09:42 Uhr
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Rein interessehalber: wie alt sind A und B denn?
Alkoholfreies Bier ist wie seine Schwester lecken: schmeckt richtig, ist aber FALSCH!
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 10:29 Uhr
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OP ist User A oder B.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 08.08.2013 um 10:31 Uhr
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Vermutlich eher A. Die Gegenpartei müsste sich nicht so viele Sorgen um rechtliche Folgen machen.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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