Geschrieben am: 05.08.2013 um 21:12 Uhr
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Zitat von paul2000: hi ein freund von mir wurde seine mietwohnung gekündigt nun habe ich nach rücksprache mit meinem eltern ihm angeboten 1-2 monate bei uns wohnen zu lassen, jedenfalls hat er sein wohnsitz für die zeit auf unsere adresse umgemeldet, was ja richtig ist. von seiner beruflichen tätigkeit ist er aber immer unter der woche unterwegs und schläft und befindet sich eigentlich nur immer wochenende bei uns, gilt dass dann trotzdem als hauptwohnsitz bei uns?
und mein vater ist bei uns haushaltsvorstand er muss eine meldebescheinigung ausfüllen für meinen freund für dies restmüllabfuhr, dass wir jetzt quasi eine person mehr im haushalt sind, obwohl er ja eigentlich nur am wochenende bei uns ist und so gut wie keinen müll produziert, braucht er dann überhaupt die bescheinigung auszufüllen?
und ist es ok wenn man nach 1-2 monaten wenn er ne wohnung gefunden hat seinen wohnsitz wieder umzumelden?
Nur mal dumm gefragt, aber er hatte ja bereits mindestens 3 Monate Kündigungsfrist Zeit um sich eine Wohnung zu suchen und das ist im allgemeinen mehr als genug Zeit, vor allem wenn er unter der Woche aus beruflichen Gründen eh unterwegs ist, ist er ja an keinen bestimmten Ort gebunden und die Art der Wohnung ist auch erst mal uninteressant....sei mal vorsichtig das Du Dir da kein Ei legst und er ewig bei euch haust....und falls er fristlos gekündigt wurde, würde mir das noch mehr zu denken geben, da dafür sehr triftige Gründe nötig sind.
Davon abgesehen kann kein Vermieter Dich einfach vor dir Türe setzen, so lange er sich nichts hat zu schulden kommen lassen würde er einen Rechtsstreit um die Wohnung immer gewinnen und selbst falls er verliert hat er noch mindestens 3-4 Monate Zeit bis eine Räumungsklage durch ist. Oder hat er das etwa bereits hinter sich?
Don't eat yellow snow
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