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wohnsitz beliebig oft wechselbar?

paul2000 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2011
91 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2013 um 05:46 Uhr

hi ein freund von mir wurde seine mietwohnung gekündigt nun habe ich nach rücksprache mit meinem eltern ihm angeboten 1-2 monate bei uns wohnen zu lassen, jedenfalls hat er sein wohnsitz für die zeit auf unsere adresse umgemeldet, was ja richtig ist. von seiner beruflichen tätigkeit ist er aber immer unter der woche unterwegs und schläft und befindet sich eigentlich nur immer wochenende bei uns, gilt dass dann trotzdem als hauptwohnsitz bei uns?

und mein vater ist bei uns haushaltsvorstand er muss eine meldebescheinigung ausfüllen für meinen freund für dies restmüllabfuhr, dass wir jetzt quasi eine person mehr im haushalt sind, obwohl er ja eigentlich nur am wochenende bei uns ist und so gut wie keinen müll produziert, braucht er dann überhaupt die bescheinigung auszufüllen?

und ist es ok wenn man nach 1-2 monaten wenn er ne wohnung gefunden hat seinen wohnsitz wieder umzumelden?
Gulasch - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
159 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2013 um 05:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2013 um 05:53 Uhr

ja meines wissens kannst deinen wohnsitz beliebig oft wechseln und ist auch richtig dass er seinen hauptsitz auf deine adresse gewechselt hat weil er ja jetzt in der zeit bei dir wohnt auch wenn du sagst nur am wochenende weil er beruflich gesehen wie du sagtest unter der woche nie daheim ist. und die zustänidge gemeinde hat auch die meldepflicht an die restmüllabfuhr auch wenn dein kumpel nur wochenende sein wohnsitz nutzt und kaum müll nutzt, nur was dass euch mehr an müllgebühren kostet kann ich euch auch nicht sagen. und die mehrkosten und so wird ja wohl dein kumpel tragen oder?

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ught, ... mehr anzeigen

ught - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2013 um 11:45 Uhr

Zudem sind die Müllkosten für 2 Monate überschaubar. Man kann so oft man möchte seinen Wohnsitz ändern. Achten muss man nur, wenn man zwei Wohnsitze hat, denn es gibt in manchen Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer (Kommt am häufigsten wohl bei Studenten zum tragen ...).
Ansonsten ist das alles kein Problem wie du es dargestellt hast.

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

freddilein - 55
Profi (offline)

Dabei seit 07.2006
465 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2013 um 17:04 Uhr

Er könnte auch einfach ein Postfach einrichten
undIhr nehmt ihn als Gast auf....

die einfachste sache
Schdohni - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
253 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2013 um 21:12 Uhr

Zitat von paul2000:

hi ein freund von mir wurde seine mietwohnung gekündigt nun habe ich nach rücksprache mit meinem eltern ihm angeboten 1-2 monate bei uns wohnen zu lassen, jedenfalls hat er sein wohnsitz für die zeit auf unsere adresse umgemeldet, was ja richtig ist. von seiner beruflichen tätigkeit ist er aber immer unter der woche unterwegs und schläft und befindet sich eigentlich nur immer wochenende bei uns, gilt dass dann trotzdem als hauptwohnsitz bei uns?

und mein vater ist bei uns haushaltsvorstand er muss eine meldebescheinigung ausfüllen für meinen freund für dies restmüllabfuhr, dass wir jetzt quasi eine person mehr im haushalt sind, obwohl er ja eigentlich nur am wochenende bei uns ist und so gut wie keinen müll produziert, braucht er dann überhaupt die bescheinigung auszufüllen?

und ist es ok wenn man nach 1-2 monaten wenn er ne wohnung gefunden hat seinen wohnsitz wieder umzumelden?


Nur mal dumm gefragt, aber er hatte ja bereits mindestens 3 Monate Kündigungsfrist Zeit um sich eine Wohnung zu suchen und das ist im allgemeinen mehr als genug Zeit, vor allem wenn er unter der Woche aus beruflichen Gründen eh unterwegs ist, ist er ja an keinen bestimmten Ort gebunden und die Art der Wohnung ist auch erst mal uninteressant....sei mal vorsichtig das Du Dir da kein Ei legst und er ewig bei euch haust....und falls er fristlos gekündigt wurde, würde mir das noch mehr zu denken geben, da dafür sehr triftige Gründe nötig sind.
Davon abgesehen kann kein Vermieter Dich einfach vor dir Türe setzen, so lange er sich nichts hat zu schulden kommen lassen würde er einen Rechtsstreit um die Wohnung immer gewinnen und selbst falls er verliert hat er noch mindestens 3-4 Monate Zeit bis eine Räumungsklage durch ist. Oder hat er das etwa bereits hinter sich?

Don't eat yellow snow

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2013 um 22:30 Uhr

Zitat von Schdohni:



Nur mal dumm gefragt, aber er hatte ja bereits mindestens 3 Monate Kündigungsfrist Zeit um sich eine Wohnung zu suchen und das ist im allgemeinen mehr als genug Zeit, vor allem wenn er unter der Woche aus beruflichen Gründen eh unterwegs ist, ist er ja an keinen bestimmten Ort gebunden und die Art der Wohnung ist auch erst mal uninteressant....sei mal vorsichtig das Du Dir da kein Ei legst und er ewig bei euch haust....


bin auch schonmal 2 monate bei nem freund abgetaucht, na und?
das nennt man freundschaft, und ihm steht auch meine tür immer offen wenns klemmt. alles andere sind eintagsfliegen die nur zum saufen gehen taugen.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

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