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Arbeitsamt frage ?

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_Best-Case_ - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 24.02.2013 um 16:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.02.2013 um 16:12 Uhr

Zitat von djrene:

Zitat von _Thug-Life_1:

wie ist des wenn ich in den 12 monaten in zwei betrieben war


Wie würdest Du das Wort DURCHSCHNITTSWERT erklären?


In unserem Alter kennt man den Durchschnitt noch!

Heutzutage heißt das arithmetische Mittel.
...wobei ich bezweifle dass sie damit mehr anfangen kann bzw. die anderen Antworten alle verstanden hat!


NOCHMAL:
Du hast eine Mitwirkunsgpflicht und musst dich bewerben. (auf alle zumutbaren Angebote!)
Auch bekommt man aus einer ungekündigten Stelle heraus besser/leichter einen Job!
..aus dem Grund würde ich mir da eh überlegen!

Um die Höhe des ALG auszurechnen nimmst die letzten 12 Abrechnungen für der Arbeitslosigkeit und addierst ( + ) diese (Nettolöhne) und teilst ( : ) dies durch 12. Davon nimmst dann 60% (oder rechne das Ergebnis *0,6 ) und du hast das ungefähre ALG I (kann immer ein paar Euro abweichen da Zuschläge oftmnals unterschiedlich einfließen)


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Thomas1106, ... mehr anzeigen

Mandari-na
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
1 Beitrag
Geschrieben am: 24.02.2013 um 16:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.02.2013 um 16:21 Uhr

Geh zu Coronia Ulm, da hast wenigstens paar Euros mehr raus, in einigen Jahren wirst du froh um einen "Sklavenjob" sein, ah wird das hässlich hier in DE in Zukunft...

Kein Tag ausruhen, jeden Tag suchen, egal was, Hauptsache vollzeit, mit allen mitteln den Job halten, der Staat hat kein Geld mehr, vergiss das Arbeitsamt, es gibt kein Arbeitsamt...

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entili, ... mehr anzeigen

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 24.02.2013 um 17:23 Uhr

Zitat von _Best-Case_:

Zitat von djrene:

Zitat von _Thug-Life_1:

wie ist des wenn ich in den 12 monaten in zwei betrieben war


Wie würdest Du das Wort DURCHSCHNITTSWERT erklären?


In unserem Alter kennt man den Durchschnitt noch!

Heutzutage heißt das arithmetische Mittel.
...wobei ich bezweifle dass sie damit mehr anfangen kann bzw. die anderen Antworten alle verstanden hat!


NOCHMAL:
Du hast eine Mitwirkunsgpflicht und musst dich bewerben. (auf alle zumutbaren Angebote!)
Auch bekommt man aus einer ungekündigten Stelle heraus besser/leichter einen Job!
..aus dem Grund würde ich mir da eh überlegen!

Um die Höhe des ALG auszurechnen nimmst die letzten 12 Abrechnungen für der Arbeitslosigkeit und addierst ( + ) diese (Nettolöhne) und teilst ( : ) dies durch 12. Davon nimmst dann 60% (oder rechne das Ergebnis *0,6 ) und du hast das ungefähre ALG I (kann immer ein paar Euro abweichen da Zuschläge oftmnals unterschiedlich einfließen)



Knapp daneben - der Bruttolohn wird benötigt ;-)

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

facepalm_ - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 24.02.2013 um 19:12 Uhr

Zitat von _Thug-Life_1:

Hallo seit dem ich nun 1 monat arbeitslos bin , und Arbeitsamt mir adressen schickt firmen auch viele zeitarbeit firmen .

wollte ich fragen muss ich bei einem vostellungsgespräch erscheinen z.b eine firma die keinen gut ruf hatt oder ne zeitfirma ist ?

weil zeitarbeit will ich nicht machen ( wird da von meinem arbeitslosen geld etwas abgezogen wenn ich da nicht erscheine oder nicht bewerbe ? )

oder muss ich bei jedem vermittlungsvorschlag mich berwerben .

wie macht ihr des wenn ihr ne firma nicht wollt .

und was bekommt man ungefähr im monat arbeitslosen geld und wie lang wird des bezahlt bis man ne sperre bekommt ?

vorallem schicken sie alles mögliche an mist , arbeitstellen die 40 km von mir entfernt sind ,usw

bedank mich schon im vorraus :-)



Darf man fragen was Du gelernt hast? Bzw. welche Stellen Du suchst?

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

_Best-Case_ - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 24.02.2013 um 19:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.02.2013 um 19:29 Uhr

Zitat von djrene:



Knapp daneben - der Bruttolohn wird benötigt ;-)


Ja, hast natürlich recht! Passiert wenn man nur nebenher hier ist!

SO ist es:

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn Sie arbeitslos sind, die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich in den Regelfällen nach dem vorher durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Als Grundlage dient das Bruttoarbeitsentgelt des letzten Jahres. Aus dem gesamten Bruttoentgelt aus dem vollen Jahr unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit wird ein durchschnittliches tägliches Brutto ermittelt. Dazu wird einfach das Gesamtbruttoentgelt durch die Anzahl der Tage (365) geteilt. Das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt wird in den Bewilligungsbescheides als Bemessungsentgelt ausgewiesen.

Von dem individuellen täglichen Bemessungsentgelt wird ein sogenanntes Leistungsentgelt bestimmt. Das Leistungsentgelt ist für den Arbeitslosen das Nettoarbeitsentgelt. Berechnet wird das Leistungsentgelt durch den Abzug von 21 % als pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Für die vom Bemessungsentgelt geminderte Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gilt die Lohnsteuertabelle nach dem Einkommensteuergesetz. Die Höhe der weiterhin abzusetzenden Lohnsteuer beim Arbeitslosengeld, ist demzufolge abhängig von der eingetragenen Lohnsteuerklasse.

Nach der Ermittlung des Leistungssatzes wird die Höhe des zu zahlenden Leistungssatzes bestimmt. Vom Leistungsentgelt erhält ein Arbeitsloser ohne Kind 60% und ein Arbeitloser, der für ein Kind unterhaltsverpflichtet ist, erhält 67% des Leistungsentgeltes. Der allgemeine Leistungssatz in Höhe von 60% des vorher verdienten Nettogehalts (Leistungsentgelt), erhalten mithin Antragsteller ohne Kind. Der erhöhte Leistungssatz in Höhe von 67% des Leistungsentgeltes erhalten antragstellende Arbeitslose wenn er oder der "nicht dauernd von ihm getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner" mindestens ein leibliches, angenommenes oder Pflege-Kind hat. Die Betonung liegt auf mindestens, denn es kommt nicht auf die Anzahl der Kinder an.

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