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Gewerbeschein

dropC - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
280 Beiträge

Geschrieben am: 14.02.2013 um 16:35 Uhr

Hat das jemand gemacht? Stimmt es das man diesen bei der Gemeinde für 30 lappen kaufen kann und dann im Internet Software verkaufen darf? (mit MwSt natürlich)

Wie sieht es mit dem Namen aus, wird ein "Firmen" Name damit automatisch geschützt? Oder trägt man nur seinen eigenen Namen ein? Darf ein Copyright unter das Produkt gesetzt werden und wie sieht es international aus?

Nur wer damit zu tun hat bitte.
StuffBox - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
84 Beiträge
Geschrieben am: 14.02.2013 um 16:47 Uhr

Zitat von dropC:

Hat das jemand gemacht? Stimmt es das man diesen bei der Gemeinde für 30 lappen kaufen kann und dann im Internet Software verkaufen darf? (mit MwSt natürlich)

Wie sieht es mit dem Namen aus, wird ein "Firmen" Name damit automatisch geschützt? Oder trägt man nur seinen eigenen Namen ein? Darf ein Copyright unter das Produkt gesetzt werden und wie sieht es international aus?

Nur wer damit zu tun hat bitte.


ja - du kannst ihn für einen kleinen beitrag erwerben

nein - du hast dann erstmal ein kleingewerbe das dich nicht zur umsatzsteuer ausweisung berechtigt, ausser du würdest direkt ein normales gewerbe anmelden, was heisst, dass du eine voranmeldung machen musst, das ist nervig. kleingewerbe geht imho bis ca. 14.000 umsatz p.a.

jain - firmennamen gibt es bei der rechtsform einer personengesellschaft eigentlich nicht, aber stand meines köpft dich niemand dafür wenn dich selbst "schubsdibubs" nennst, solange dein name mit erwähnt wird auf rechnungen etc.

nein - dein name ist damit nicht geschützt, das ist was komplett anderes

ja - copyright darfst du immer setzen, nur ob und wieviel es bringt musst je nach fall mit einem fach-juristen klären.

dropC - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
280 Beiträge

Geschrieben am: 14.02.2013 um 16:55 Uhr

Danke, ist das Copyright dann auch auf den "schubidubs" Namen möglich? Hab ich das jetzt richtig verstanden das ich mit einem Kleingewerbe nicht mal Umsatzsteuer mitberechnen muss?
StuffBox - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
84 Beiträge
Geschrieben am: 14.02.2013 um 17:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.02.2013 um 17:03 Uhr

Zitat von dropC:

Danke, ist das Copyright dann auch auf den "schubidubs" Namen möglich? Hab ich das jetzt richtig verstanden das ich mit einem Kleingewerbe nicht mal Umsatzsteuer mitberechnen muss?


Nein, das Copyright bezieht sich auf deine erstellten Arbeiten. Was du meinst wäre die registrierung eines Markenzeichens. Apfel, Birnen .... zwei unterschiedliche dinge.

Richtig, aber wieso bist so scharf auf die Steuer :) ?

Wenn du vorhast deine Lebensgrundlage damit zu verdienen, wirst du eh ein großes Gewerbe anmelden und kommst über diesen Höchstumsatz schnell raus, und dann bist du verpflichtet Steuern direkt abzuführen. Machst du das nur nebenher, dann isses egal und die Steuer wird einmal im Jahr mit deiner Einkommenssteuer verrechnet.

EDIT und NACHTRAG: Wenn du das ernsthaft vorhast, nimm dir n Steuerberater und melde mit dem zusammen das Gewerbe an - dann kannst nichts falsch machen ;) und nimm dir ne Rechtschutzversicherung. Ich rede aus Erfahrung ;)
dropC - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
280 Beiträge

Geschrieben am: 14.02.2013 um 17:15 Uhr

Am ende des Jahres? Also muss ich schon über jede verkaufte Sache Buch führen oder nicht?

Also ein "Copyright 2013 by schubiduba. All Rights reserved" ist nicht möglich?
djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 14.02.2013 um 20:12 Uhr

Jeder Gewerbetreibende hat eine Buchführungspflicht. Bei KLeingewerbe zwar eine vereinfachte Buchführung in Form einer Gewinn(Verlustrechnung, aber auch das muß lückenlos sein. Da verstehen die keinen Spaß.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

_Best-Case_ - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 14.02.2013 um 20:57 Uhr

Zunächst:
Imn Deutschland ist es (LEIDER) so, dass jeder sich mit 20-30 Euro ein Gewerbe anmelden kann. Und das ohne Kenntnisse in BWL oder Steuern nachweisen zu müssen.

Wie erwähnt:
MwSt. musst du bei jeder Wertschöpfung abführen. Bei Gewerbe gilt aber die Differenzbesteuerung - sofer du dazu berechtigt bist Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auszuweisen.
Kleingewerbetreibende können (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz) von dieser Regel asugenommen werden, wenn sie im laufendem Geschäftsjahr einen Umsatz von UNTER 17500 € erzielten und im laufenden Jahr die 50.000 nicht überschreiten.
DANN ist aber ach die RÜCKerstattung bezahlter MwSt nicjht möglich (eigene Anschaffungen).

Zur Buchführung:

Des Weiteren wurde durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht angehoben. Die Buchführungspflicht gilt in der Regel für alle Unternehmer (dazu zählt auch das Kleingewerbe), auch wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Wer einen Umsatz von weniger als 350.000 Euro und einen Gewinn von unter 30.000 Euro erzielt, ist von der Buchführungspflicht ausgenommen und darf den Gewinn anhand einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR) ermitteln.

Sofern das aber af die dauer angelegt und professionell machen willst und wie selber sagst null Ahnung hast:
Gehe zur IHK oder sonst wo hin und mach wenigstens einen Kurs!

Grundlagen sollte man beherrschen
_Best-Case_ - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 14.02.2013 um 21:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.02.2013 um 21:04 Uhr

Was auch oft verwechselt wird:
Du hast dann ein Unternehmen oder Gewerbe. FIRMA und Firmennamen ist wieder was anderes:
Eine Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung. Im Markenrecht wird die Firma dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG. Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung.

Auch hier gelten sehr strenge Regeln und das kann teuer werden.
Erwähnenswert: Impressumpflicht - auch bei Mails usw.


Und bedingt (lokal im im Bezirk des Gerichtes) ist dein Firmenname nachdem er eingetragen ist,
Für Gründer und Unternehmen, die eine Rechtsform wählen, die im Handelsregister eingetragen wird, ist es möglich den so genannten Firmennamen zu nutzen. Der Firmenname kann anders als die Geschäftsbezeichnung auch für sich alleine stehen.

Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sollten Sie beachten, wie Sie den Firmennamen schützen und mit dem Firmennamen keine Namensrechte verletzen. Im Zweifel besprechen Sie auf der Suche nach einiem Firmennamen dies am besten mit einem Anwalt.
Mit Handelsregistereintrag: Firmenname

Der Firmenname kann von Kaufleuten und Kapitalgesellschaften - also
ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen - verwendet werden. Der Firmenname ist der Name des Unternehmens, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Das bedeutet, der Firmenname wird für den Geschäftsverkehr genutzt und kennzeichnet den Wirtschaftsbetrieb. Der Firmenname ist jedoch auch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, denn der Firmenname kann die Individualität und Unterscheidbarkeit zu anderen Unternehmen gewährleisten.

Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sollten Sie überprüfen, ob der ausgewählte Firmename bereits bestehenden Firmennamen ähnelt oder gleicht. Gesetzlich geschützt wird der Firmenname zum einen durch das Bürgerliche Recht bei tatsächlicher Verwendung. Zum anderen wird der Firmenname durch das Handelsrecht nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister geschützt. Darüber hinaus können Sie Ihren Firmennamen schützen, indem Sie den Firmennamen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen. Dieser Schutz eines Firmennamen ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.
Firmennamen suchen: Eigen- oder Phantasiename

Der Firmenname kann aus verschiedenen Komponenten bestehen:

Der Firmenname kann den eigenen Namen enthalten, zum Beispiel „Müller OHG".
Der Firmenname kann zusätzlich eine Sach- oder Tätigkeitsbezeichnung aufweisen, zum Beispiel „Müller's Fitnesstudio OHG".
Phantasienamen sind ebenso eine Option für den Firmennamen.
Der Firmenname kann auch aus einer Kombination von Personen-, Sach- und Phantasienamen bestehen.

Der Firmenname muss jedoch stets den Zusatz der Rechtsform des Unternehmens beinhalten. Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sind folgende Aspekte zu beachten:

Der Firmenname sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. Dabei ist wichtig, dass der Firmenname keine reinen Branchenbezeichnungen für die Sach- oder Tätigkeitsbezeichnung enthält.
Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform, den der Firmenname beinhaltet, ersichtlich sein.
Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Häufig sind Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch deshalb für den Firmennamen unzulässig.
dropC - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
280 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2013 um 08:35 Uhr

Naja, null Ahnung hab ich nicht, aber für den Rechtsfirlefanz gibt es ja gewisse Leute die einen beraten. Danke für die Info jedenfalls.

Ich vermute mal die 14.000 nicht zu überschreiten, da es vorerst nur nebenberuflich ist. Natürlich möchte ich das professionell führen und werde mir noch fehlendes Wissen aneignen.
dropC - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
280 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2013 um 10:55 Uhr

Bin ich bei Software eigentlich rechtlich durch einen Lizenz-Text abgesichert? Und noch wichtiger: gibt es einen kostenlosen Lizenz-Text für kommerzielle Software Produkte?

Werde mich natürlich bei der Anmeldung informieren, gehe aber mal davon aus das die Person sich nicht zwingend in jeder Richtung aktuell auskennen wird. ^^
_Best-Case_ - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 15.02.2013 um 11:09 Uhr

ALso, um etwas detailierten Rat zu wollen, solltest mal genauer sagen was du machen willst:

Entwickelst du Software und willst diese verkaufen - oder nur handeln mit Software oder Support etc.

Bei der Gewerbeanmeldung spielt das bereits eine Rolle!

Im Internet gibt es verschiedenen Quellen für AGBs, Verträge ( Beispiel ) - da kann man sich schon was raussuchen und evtl. anpassen.
Ich behaupte aber mal es wird so gut wie keinen wasserdichten Vertrag oder AGB geben bzw. einen der alles ein-/ausschließt!

Bei solch einer Sache halte ich persönlich es auch für wichtig, sich abzusichern (Haftpflicht udn Rechtschutz) für das Unternehmen, den gerade im Beriech von Software kann ein Kunde mit hohen Forderungen kommen, wenn seine Systeme lahmliegen aufgrund eines Fehlers der Software (fällt beim reinen Handel eher weg).

dropC - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
280 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2013 um 11:25 Uhr

Entwickeln, warten und natürlich Support anbieten. Auch alle Ressourcen wie Grafiken werden selbst produziert.

Die Produkte erzeugen nicht vorsätzlich Schäden, aber bei falscher Anwendung oder zufälligen ungünstigen Umständen (z.B Falschmeldung einer Anti-Viren Software) kann falsches Verhalten natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Soweit nach Google würde es reichen im großgeschrieben Absatz der Lizenz anzugeben das man für eventuelle Schäden nicht haftet.
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