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frage zum rechtsschutz

WilderStier - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
267 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:28 Uhr

hallo. ich hätte eine frage zur rechtsschutzversicherung. ich werde in drei-vier monaten eine gerichtsverhandlung haben. wenn ich jetzt eine rechtsschutzversicherung abschliesse, zahlt die mir die gerichtskosten und eventuelle anwaltskosten? vielen dank für eure antworten!
DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:32 Uhr

Soweit ich denke, gilt eine Versicherung erst ab abschluß des Vertrages, Wenn da schon etwas vorliegt, denke ich nicht dass das die Versicherung trägt. am Besten du erkundigst dich mal bei einem Fachberater :-)

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

herfl - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:36 Uhr

Hallo,

frag am besten bei deiner Versicherungsgesellschaft nach.

Habe von diversen schon gehört, dass sie für alle Verfahren, die 3 Monate nach Vertragsabschluss beginnen, zustänig sind.

Gruß
herfl
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:38 Uhr

Ich glaube bei meiner war es sogar so, dass sie die ersten 3 Monate nach Abschluß nicht bezahlt hätte.

Ich denke nicht, dass eine das zahlen wird. Wäre ja auch schön blöd, dann würde jeder seine rechtsschutz dann abschließen wenn etwas anliegt und anschlißend wieder kündigen.

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

Thomas1106
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
186 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:41 Uhr

Es sind ja nicht die Gerichtsverhandlung und die kosten versichert sondern das "Schadereigniss" das dann zu der Verhandlung führt, und das ist schon passiert, also bist du klar zu spät dran mit der Versicherung.

www.schwabenhypnose.de

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2013 um 16:58 Uhr

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, aber du kannst ja trotzdem mal zu einem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehen und es versuchen.

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2013 um 17:09 Uhr

Wenn du jetzt schon weisst, das du in Zukunft eine Verhandlung haben wirst wird dir eine Rechtschutz nichts mehr helfen. ;)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

mbDino - 52
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2013 um 17:37 Uhr

Zitat von WilderStier:

hallo. ich hätte eine frage zur rechtsschutzversicherung. ich werde in drei-vier monaten eine gerichtsverhandlung haben. wenn ich jetzt eine rechtsschutzversicherung abschliesse, zahlt die mir die gerichtskosten und eventuelle anwaltskosten? vielen dank für eure antworten!
ganz klar.....nein.....die rechtschutz muß schon bestehen damit sie zahlt.....im nachhinein eine auf die schnelle machen reicht nicht mehr aus

es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2013 um 18:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2013 um 18:53 Uhr

auch die selbsbeteiligung nervt.
kann man zwar ausschließen, aber um zu sparen tut man das meistens nicht. - man zahlt ja eh schon genug dafür...^^
es sind aber oft die kleinen dinge gegen die man gehen möchte, nicht die großen.
und so kann-muß man schon für peanuts in vorleistung gehen, anstatt hemmungslos mit dem anwalt zu winken.
schlimmer noch, wenn der gegner ne arme sau ist von der man nix holen kann, bleibt man auf den kosten auch noch sitzen....

edit: btt

Zitat von Thomas1106:

Es sind ja nicht die Gerichtsverhandlung und die kosten versichert sondern das "Schadereigniss" das dann zu der Verhandlung führt, und das ist schon passiert, also bist du klar zu spät dran mit der Versicherung.


damit ist eigentl. alles gesagt.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

miL0 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
454 Beiträge

Geschrieben am: 02.01.2013 um 00:41 Uhr

sowieso , allgemeine Wartezeit .. die von Sparte von Sparte variiert.

und Strafrecht ist eh IMMER ausgeschlossen.
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