WilderStier - 44
Halbprofi
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:28 Uhr
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hallo. ich hätte eine frage zur rechtsschutzversicherung. ich werde in drei-vier monaten eine gerichtsverhandlung haben. wenn ich jetzt eine rechtsschutzversicherung abschliesse, zahlt die mir die gerichtskosten und eventuelle anwaltskosten? vielen dank für eure antworten!
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DocLove - 44
Champion
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:32 Uhr
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Soweit ich denke, gilt eine Versicherung erst ab abschluß des Vertrages, Wenn da schon etwas vorliegt, denke ich nicht dass das die Versicherung trägt. am Besten du erkundigst dich mal bei einem Fachberater
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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herfl - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:36 Uhr
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Hallo,
frag am besten bei deiner Versicherungsgesellschaft nach.
Habe von diversen schon gehört, dass sie für alle Verfahren, die 3 Monate nach Vertragsabschluss beginnen, zustänig sind.
Gruß
herfl
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hipi - 38
Champion
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:38 Uhr
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Ich glaube bei meiner war es sogar so, dass sie die ersten 3 Monate nach Abschluß nicht bezahlt hätte.
Ich denke nicht, dass eine das zahlen wird. Wäre ja auch schön blöd, dann würde jeder seine rechtsschutz dann abschließen wenn etwas anliegt und anschlißend wieder kündigen.
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
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Thomas1106
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 15:41 Uhr
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Es sind ja nicht die Gerichtsverhandlung und die kosten versichert sondern das "Schadereigniss" das dann zu der Verhandlung führt, und das ist schon passiert, also bist du klar zu spät dran mit der Versicherung.
www.schwabenhypnose.de
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aAa_kyo - 38
Profi
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 16:58 Uhr
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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, aber du kannst ja trotzdem mal zu einem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehen und es versuchen.
Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.
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Der666Diablo
Champion
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Dabei seit 04.2006
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 17:09 Uhr
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Wenn du jetzt schon weisst, das du in Zukunft eine Verhandlung haben wirst wird dir eine Rechtschutz nichts mehr helfen. ;)
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 17:37 Uhr
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Zitat von WilderStier: hallo. ich hätte eine frage zur rechtsschutzversicherung. ich werde in drei-vier monaten eine gerichtsverhandlung haben. wenn ich jetzt eine rechtsschutzversicherung abschliesse, zahlt die mir die gerichtskosten und eventuelle anwaltskosten? vielen dank für eure antworten! ganz klar.....nein.....die rechtschutz muß schon bestehen damit sie zahlt.....im nachhinein eine auf die schnelle machen reicht nicht mehr aus
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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damast - 48
Experte
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Dabei seit 01.2011
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Geschrieben am: 01.01.2013 um 18:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2013 um 18:53 Uhr
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auch die selbsbeteiligung nervt.
kann man zwar ausschließen, aber um zu sparen tut man das meistens nicht. - man zahlt ja eh schon genug dafür...^^
es sind aber oft die kleinen dinge gegen die man gehen möchte, nicht die großen.
und so kann-muß man schon für peanuts in vorleistung gehen, anstatt hemmungslos mit dem anwalt zu winken.
schlimmer noch, wenn der gegner ne arme sau ist von der man nix holen kann, bleibt man auf den kosten auch noch sitzen....
edit: btt
Zitat von Thomas1106: Es sind ja nicht die Gerichtsverhandlung und die kosten versichert sondern das "Schadereigniss" das dann zu der Verhandlung führt, und das ist schon passiert, also bist du klar zu spät dran mit der Versicherung.
damit ist eigentl. alles gesagt.
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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miL0 - 36
Profi
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Geschrieben am: 02.01.2013 um 00:41 Uhr
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sowieso , allgemeine Wartezeit .. die von Sparte von Sparte variiert.
und Strafrecht ist eh IMMER ausgeschlossen.
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