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Fehlerhafte Mahnungen - Bestellung Neckermann

blackmen - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
95 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2012 um 16:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.10.2012 um 16:08 Uhr

Hallo,

ich habe vor ca. 4 Monaten bei Neckermann bestellt. Nun soll ich einen Betrag ausgleichen, der nicht meiner behaltenen Ware entspricht. (bzw ich dneke, dass dieser nicht stimmt. kann jedoch sein dass ich etwas übersehen habe.)

Auf meine 15 Emails erhalte ich keine Antwort

Hotline ist tot


Nun kam gestern die 2. Mahnung ins Haus.

Was würdet ihr nun tun?
Lenowyrr - 35
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 04.2005
2134 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2012 um 16:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.10.2012 um 16:15 Uhr

Zitat von blackmen:

Hallo,

ich habe vor ca. 4 Monaten bei Neckermann bestellt. Nun soll ich einen Betrag ausgleichen, der nicht meiner behaltenen Ware entspricht. (bzw ich dneke, dass dieser nicht stimmt. kann jedoch sein dass ich etwas übersehen habe.)

Auf meine 15 Emails erhalte ich keine Antwort

Hotline ist tot


Nun kam gestern die 2. Mahnung ins Haus.

Was würdet ihr nun tun?


Den Verbraucherschutz konsultieren. Die sind in solchen Fragen bestens informiert und in der Regel immer zu erreichen. ;-)

Edit: Verbraucherzentrale heisst das mittlerweile ;-)

Es eskaliert ja doch... ¯\_(ツ)_/¯

raubelefant - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2426 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2012 um 16:15 Uhr

neckermann ist coch pleite, großartig antworten auf mails kannst du da nicht bekommen.
hast mal deine Bestellung dokumente gecheckt?

Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn

da_rabbrdack
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
2823 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2012 um 16:32 Uhr

hast doch vllt noch eine E-Mail im Postfach wo du bekommen hast als du die Bestellung abgegeben hast. Schau da doch noch mal nach. Wenn sie per Mail nicht antworten würd ich halt mal nen ganz normalen Brief schreiben und die eventuelle Bestellung da mitausdrucken und mitschicken

Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2012 um 16:37 Uhr

Kannst Du mal genauer erläutern was denn mit der Ware nicht ok war? Wann hast Du das erste Mal beanstandet? Wann und wie was gezahlt?
Escaflone - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
80 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2012 um 18:45 Uhr

Dort wo die Mahnung herkommt auf jeden Fall unverzüglich schriftlich wieder sprechen, es gibt Musterbriefe beim Verbraucherschutz und diversen guten Ratgeber Seiten
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