Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 20:47 Uhr
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Da ich demnächst und eine längere Zeit ins Ausland gehen werde, würde ich "für den Fall des Falles" meine Eltern gerne eine (Unterschrifts-)Vollmacht geben, falls sie benötigt werden würde, zum Beispiel für Lebensversicherung, Bankgeschäfte, irgendwas Unvorhergesehenes etc...
Meine Frage ist nun: Reicht da ein formloses "Hiermit bevollmächtige ich Bla und Blubb, in meinem Namen zu unterzeichnen", oder müssen Vollmchten immer für einen bestimmten Fall gelten, beispielsweise "Hiermit bevollmächtige ich Bla und Blubb, in meinem Namen meine Lebensversicherung zu kündigen" oder ähnliches?
Kennt sich da jemand aus?
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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AlbernerUser
Experte
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 20:49 Uhr
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Eine Vollmacht sollte reichen, insofern du darauf genau aufführst, wozu sie berechtigt sind und das durch einen Notar beglaubigt wird.
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Kilka - 10
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 20:54 Uhr
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Sollte man die Eltern nicht dort überall eintragen lassen, wo sie die Vollmacht im Fall der Fälle übernehmen dürfen? Z.B. bei der Bank, bei der du bist, deine Eltern eintragen lassen.
Ich mach Ragü aus dir!
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Kaitlyn
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 20:56 Uhr
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Zitat von AlbernerUser: Eine Vollmacht sollte reichen, insofern du darauf genau aufführst, wozu sie berechtigt sind und das durch einen Notar beglaubigt wird.
Man benötigt nicht für jede Vollmacht einen Notar.
Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.
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nudo87 - 49
Halbprofi
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Dabei seit 08.2008
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 21:03 Uhr
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Soweit ich das in Erinnerung habe gilt eine Vollmacht nur für eine bestimmte Sache. Also Generalvollmacht dürfte nicht möglich sein, nicht so ohne weiteres...
Wer Turbo fährt hat nur kein Geld für Hubraum... :)
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k05 - 31
Profi
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 21:30 Uhr
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Hmm an deiner stelle würde ich zu deiner Bank gehen und ne Vollmacht für alle Konten beantragen, also eine General Vollmacht. Dauert auch nur n paar Minuten. Aber bei manchen Banken brauchst die steuer-id des bevollmächtigten ;)
Werbung? - Nein danke
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entili - 62
Experte
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Geschrieben am: 08.10.2012 um 23:16 Uhr
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Bei den betreffenden Banken/Versicherungen direkt nachfragen.
Bei der Bank kann man Leute berechtigen, Geldgeschäfte zu tätigen, auch den Umfang festlegen.
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Barmonster - 41
Champion
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Geschrieben am: 09.10.2012 um 09:11 Uhr
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Zitat von Poassaeng: Da ich demnächst und eine längere Zeit ins Ausland gehen werde, würde ich "für den Fall des Falles" meine Eltern gerne eine (Unterschrifts-)Vollmacht geben, falls sie benötigt werden würde, zum Beispiel für Lebensversicherung, Bankgeschäfte, irgendwas Unvorhergesehenes etc...
Meine Frage ist nun: Reicht da ein formloses "Hiermit bevollmächtige ich Bla und Blubb, in meinem Namen zu unterzeichnen", oder müssen Vollmchten immer für einen bestimmten Fall gelten, beispielsweise "Hiermit bevollmächtige ich Bla und Blubb, in meinem Namen meine Lebensversicherung zu kündigen" oder ähnliches?
Kennt sich da jemand aus?
War selbst für ein Jahr im Ausland und habe für diese Zeit meiner Freundin eine Vollmacht ausgestellt.
Das war einfach ein Schriftstück auf dem Stand hiermit erteile ich balbla von bis eine Generalvollmacht, insbesondere für die Abwicklung von Bankgeschäften, Unterschrift ich, unterschrift sie, fertig.
Meine Bank sagte, das reicht, aber die Vollmacht musste nie praktisch angewndet werden, deshalb kann ich dir nicht sagen, obs so korrekt war
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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