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Flyer ohne Erlaubnis gedruckt

SpikeZ - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
113 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2012 um 00:06 Uhr

Hallo
Kurze frage an euch vllt weis von euch jemand wie und was Sache ist :)

Ich habe einen Flyer entworfen für ein Gewerbe die eine Party feiern möchte.
Dieser Flyer wurde ausdrücklich als Vorschau entworfen um es einfach vorzulegen wie er aussehen könnte!
Nun wurde der Flyer allerdings einfach gedruckt und jedlicher Kontakt wird unterbunden.

Wie soll ich Vorgehen oder bzw was soll ich nun tun? Gefallen lassen??

Greetz

Visit me on YouTube: http://youtube.com/JayStyleUlm

king75
Experte (offline)

Dabei seit 05.2006
1022 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2012 um 00:08 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Schutzgegenstand_des_Urheberrechts:_Das_Werk

©king75 - #2k13

Sommerlicht
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
346 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2012 um 00:16 Uhr

Zitat von SpikeZ:

Hallo
Kurze frage an euch vllt weis von euch jemand wie und was Sache ist :)

Ich habe einen Flyer entworfen für ein Gewerbe die eine Party feiern möchte.
Dieser Flyer wurde ausdrücklich als Vorschau entworfen um es einfach vorzulegen wie er aussehen könnte!
Nun wurde der Flyer allerdings einfach gedruckt und jedlicher Kontakt wird unterbunden.

Wie soll ich Vorgehen oder bzw was soll ich nun tun? Gefallen lassen??

Greetz


Wieso jeglicher Kontakt unterbunden?

Ist doch eigentlich kein Problem: Du hast den Flyer entworfen und als Angebot abgegeben.
Der hat offensichtlich so gefallen, dass das Angebot angenommen worden ist.

Ich würde denen eine SEHR gesalzene Rechnung schreiben. Und nicht vergessen: Wenn Dein Name nicht als Urheber genannt wird, ist das DOPPELTE Honorar fällig!

Also ruhig mal mehr berechnen - um einen Profzess zu vermeiden, kannst du ja dann auf deine Ursprüngliche Rechnungshöhe runtergehen.

Gefallen lassen würd ich mirs auf keinen Fall.

Problematisch wirds allerdings, wenn die Deinen Entwurf abgewandelt haben. Dann kommts darauf an, wie viel sich von Deinem Entwurf bei denen wiederfindet.

Im Bedarfsfalle kommst du um einen Prozess nicht rum. Frag doch mal beim djv in Stuttgart nach und bei IG Medien. Die wissen bei Urheberrechtsverletzungen mehr.

Viel Glück!

... Man sieht nur mit dem Herzen gut... (Antoine de Saint-Exupéry)

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2012 um 10:11 Uhr

Deswegen geht eine Voransicht als Datei eigentlich niemals in voller Auflösung und nur in RGB an den Kunden. Legt er auf größere Auflösung und CMYK wert, muß ein Proof gedruckt werden und man legt es dem Kunden vor.

Wenn der finanzielle Schaden nicht allzu hoch ist, lern draus und laß es gut sein. Lohnt den Aufwand nicht.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

Sommerlicht
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
346 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2012 um 11:27 Uhr

Zitat von djrene:

Deswegen geht eine Voransicht als Datei eigentlich niemals in voller Auflösung und nur in RGB an den Kunden. Legt er auf größere Auflösung und CMYK wert, muß ein Proof gedruckt werden und man legt es dem Kunden vor.

Wenn der finanzielle Schaden nicht allzu hoch ist, lern draus und laß es gut sein. Lohnt den Aufwand nicht.


"Deswegen geht eine Voransicht als Datei eigentlich niemals in voller Auflösung und nur in RGB an den Kunden. Legt er auf größere Auflösung und CMYK wert, muß ein Proof gedruckt werden und man legt es dem Kunden vor."

Gute Vorgehensweise!

... Man sieht nur mit dem Herzen gut... (Antoine de Saint-Exupéry)

jule3310 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 06.2004
3308 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2012 um 12:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.10.2012 um 12:16 Uhr

Zitat von Sommerlicht:

Zitat von djrene:

Deswegen geht eine Voransicht als Datei eigentlich niemals in voller Auflösung und nur in RGB an den Kunden. Legt er auf größere Auflösung und CMYK wert, muß ein Proof gedruckt werden und man legt es dem Kunden vor.

Wenn der finanzielle Schaden nicht allzu hoch ist, lern draus und laß es gut sein. Lohnt den Aufwand nicht.


"Deswegen geht eine Voransicht als Datei eigentlich niemals in voller Auflösung und nur in RGB an den Kunden. Legt er auf größere Auflösung und CMYK wert, muß ein Proof gedruckt werden und man legt es dem Kunden vor."

Gute Vorgehensweise!


am besten noch Vorabzug über den kompletten Flyer schreiben

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