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Wohnungssuche in Neu-Ulm/Senden/Illerkirchberg

Alexx91 - 33
Champion
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 12:56 Uhr
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Zitat von _EB: Also mit dem Kindergeld sieht es schlecht aus...
Wie siehts mit Staatlciher Unterstützung aus?
Ich mein mit 800Euro ists hart, wenn ich 400Euro für Miete ausgeb, dann Lebensmittel, Strom, wohin dann mit mir? :S
400€ für Miete? Bist du denn des Wahnsinns? Wenn du nicht mitten in Ulm eine Wohnung suchst, sondern etwas außerhalb und auch mit einer Einzimmer-Wohnung einverstanden bist (solltest du mit 800€ Einkommen sein), kannst du auch für weitaus billiger ne Wohnung finden.
Außerdem könntest du auch nach einem Zimmer und nicht nach einer ganzen Wohnung suchen, das kommt nochmal billiger.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Umgezogen
Profi
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Dabei seit 06.2011
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2012 um 13:04 Uhr
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Zitat von _EB: Also mit dem Kindergeld sieht es schlecht aus...
Wie siehts mit Staatlciher Unterstützung aus?
Ich mein mit 800Euro ists hart, wenn ich 400Euro für Miete ausgeb, dann Lebensmittel, Strom, wohin dann mit mir? :S
Ein WG-Zimmer kostet max 300 Euro (ALLESinbegriffen)..und einen Nebenjob hast du ja schon..wo ist das Problem?
Wenig Geld>>kleine Bude..was größeres wollen>>dafür arbeiten..so kenne ich das jedenfalls von den meisten geistig erwachsenen in deiner Situation !
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-Softstar- - 35
Profi
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Dabei seit 10.2011
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:07 Uhr
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Zitat von _EB: Also mit dem Kindergeld sieht es schlecht aus...
Wie siehts mit Staatlciher Unterstützung aus?
Ich mein mit 800Euro ists hart, wenn ich 400Euro für Miete ausgeb, dann Lebensmittel, Strom, wohin dann mit mir? :S
Unterstützung wirst schon bekommen wenn de ne Ausbildung machst.
Musst dich halt informieren
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-Softstar- - 35
Profi
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Dabei seit 10.2011
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:09 Uhr
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Zitat von Hodor: Zitat von -Softstar-: Wird schwierig.. Beim Kindergeld musst mit deinen eltern ausmachen ob se dir des geben wollen.. Da du ja keinen anspruch drauf hast.
Bist du noch in der Ausbildung???
Ähm woher hast du denn den Blödsinn? Wenn du nicht mehr daheim wohnst sind deine Eltern dazu verpflichtet dir das Kindergeld zu überweisen. Kannst es auch direkt auf dein Konto gehen lassen.
Informieren dann labern.
Aha... naja.. bei meiner schwester wars so das des den eltern überlassen wird ob se des geben oder net. Kindergeld gibts bis 18. Ioder bis die Ausbildung beendet ist.
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Hodor - 34
Profi
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:23 Uhr
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Zitat von -Softstar-: Zitat von Hodor: Zitat von -Softstar-: Wird schwierig.. Beim Kindergeld musst mit deinen eltern ausmachen ob se dir des geben wollen.. Da du ja keinen anspruch drauf hast.
Bist du noch in der Ausbildung???
Ähm woher hast du denn den Blödsinn? Wenn du nicht mehr daheim wohnst sind deine Eltern dazu verpflichtet dir das Kindergeld zu überweisen. Kannst es auch direkt auf dein Konto gehen lassen.
Informieren dann labern.
Aha... naja.. bei meiner schwester wars so das des den eltern überlassen wird ob se des geben oder net. Kindergeld gibts bis 18. Ioder bis die Ausbildung beendet ist.
Für gewöhnlich musst da anrufen und sagen das du es auf dein eigenes Konto haben willst.
Hodor
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:24 Uhr
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Das ist schwachsinn!
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-Softstar- - 35
Profi
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Dabei seit 10.2011
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:26 Uhr
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Nur die Eltern dürfen das Kindergeld beantragen, wenn sie für das Kind Unterhaltspflichtig sind und Unterhalt zahlen. Sie sind nicht verpflichtet dieses Geld an das Kind weiterzugeben. Wenn die Eltern deiner Freundin keinen Unterhalt leisten, dann dürfen sie nicht mal mehr Kindergeld beziehen, da sie ja nciht zu Hause wohnt. Wenn sie aber Unterhalt leisten, dann wird dort das Kindergeld mitgerechnet. Ein Kind kann für sich selber allerdings keins beantragen, solange die Eltern dazu in der Lage sind.
Es gibt die Familienkasse, dort informieren!
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Hodor - 34
Profi
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2012 um 13:30 Uhr
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Zitat von -Softstar-: Nur die Eltern dürfen das Kindergeld beantragen, wenn sie für das Kind Unterhaltspflichtig sind und Unterhalt zahlen. Sie sind nicht verpflichtet dieses Geld an das Kind weiterzugeben. Wenn die Eltern deiner Freundin keinen Unterhalt leisten, dann dürfen sie nicht mal mehr Kindergeld beziehen, da sie ja nciht zu Hause wohnt. Wenn sie aber Unterhalt leisten, dann wird dort das Kindergeld mitgerechnet. Ein Kind kann für sich selber allerdings keins beantragen, solange die Eltern dazu in der Lage sind.
Es gibt die Familienkasse, dort informieren!
Natürlich müssen dies die Eltern beantragen. Aber wenn du nicht mehr zuhause wohnst steht das Kindergeld rechtlich dir zu.
Edit: Wenn es eure Eltern dennoch einbehalten ist das euer Problem.
Hodor
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:30 Uhr
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nein.. steht es nicht.. zeig mir wo das steht =D =D =D das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht mehr nicht.
Informiere dich bei dier Familienkasse und red kein scheiss
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Loewenmama - 65
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:46 Uhr
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Richtigstellung :
Kindergeld steht demjenigen zu, der in Ausbildung ist, bis 25, und noch zu Hause wohnt, uund zwar jedem !!
Wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, ist es selbstverständlich, dass die Eltern das Kindergeld weiterleiten an das Kind, können aber auch verlangen, dass das Kind Auskunft darüber gibt, ob und wie lange es sich noch in Ausbildung befindet.
Denn falls es die Ausbildung vorzeitig beendet oder abbricht sind die Eltern dazu verpflichtet. sofort dies der Kindergeldkasse mitzuteilen. Das überbez. Kindergeld muss man dann zurückzuzahlen.
Die Eltern können es aber auch ablehnen, mangels Vertrauen, das KG zu beantragen. In dem Fall kann das vollj. und in Ausbildung stehende Kind sein KG selber beantragen.
Übrigens wird auch KG weiterbezahlt, wenn man als Kind, bis 25, arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist bei einer Arbeits-Agentur.
Hoffe, allen geholfen zu haben . LG
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-Softstar- - 35
Profi
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Dabei seit 10.2011
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Beiträge
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:50 Uhr
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Zitat von Loewenmama: Richtigstellung :
Kindergeld steht demjenigen zu, der in Ausbildung ist, bis 25, und noch zu Hause wohnt, uund zwar jedem !!
Wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, ist es selbstverständlich, dass die Eltern das Kindergeld weiterleiten an das Kind, können aber auch verlangen, dass das Kind Auskunft darüber gibt, ob und wie lange es sich noch in Ausbildung befindet.
Denn falls es die Ausbildung vorzeitig beendet oder abbricht sind die Eltern dazu verpflichtet. sofort dies der Kindergeldkasse mitzuteilen. Das überbez. Kindergeld muss man dann zurückzuzahlen.
Die Eltern können es aber auch ablehnen, mangels Vertrauen, das KG zu beantragen. In dem Fall kann das vollj. und in Ausbildung stehende Kind sein KG selber beantragen.
Übrigens wird auch KG weiterbezahlt, wenn man als Kind, bis 25, arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist bei einer Arbeits-Agentur.
Hoffe, allen geholfen zu haben . LG
Kindergeld gibts nicht von der Arbeitsagentur sondern von der familienkasse..
Wo hast denn des her???
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2012 um 14:01 Uhr
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Also was das mit dem Kindergeld angeht, kann ich nur empfehlen, einfach mal zur Kindergeldstelle zu gehen (in Neu-Ulm ist das die Agentur für Arbeit Memmingen, Geschäftsstelle Neu-Ulm).
Ich hatte das Geschisse mit dem Kindergeld selber erst vor Kurzem (zwar nicht so wie du) und weiß darum, dass es ziemlich aufwändig ist und man im Internet irgendwie nicht so recht damit klar kommt. Da gehst du einfach mal zur Kindergeldstelle und lässt dir das von dem Angestellten da richtig erklären. Die kennen sich da aus und wissen auch, was sie dir erzählen.
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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entili - 62
Experte
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:58 Uhr
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Zitat von -Softstar-: Zitat von Loewenmama: Richtigstellung :
Kindergeld steht demjenigen zu, der in Ausbildung ist, bis 25, und noch zu Hause wohnt, uund zwar jedem !!
Wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, ist es selbstverständlich, dass die Eltern das Kindergeld weiterleiten an das Kind, können aber auch verlangen, dass das Kind Auskunft darüber gibt, ob und wie lange es sich noch in Ausbildung befindet.
Denn falls es die Ausbildung vorzeitig beendet oder abbricht sind die Eltern dazu verpflichtet. sofort dies der Kindergeldkasse mitzuteilen. Das überbez. Kindergeld muss man dann zurückzuzahlen.
Die Eltern können es aber auch ablehnen, mangels Vertrauen, das KG zu beantragen. In dem Fall kann das vollj. und in Ausbildung stehende Kind sein KG selber beantragen.
Übrigens wird auch KG weiterbezahlt, wenn man als Kind, bis 25, arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist bei einer Arbeits-Agentur.
Hoffe, allen geholfen zu haben . LG
Kindergeld gibts nicht von der Arbeitsagentur sondern von der familienkasse..
Wo hast denn des her???
LOL, dann rat mal, wo die Familienkasse ist!!!
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 27.08.2012 um 13:59 Uhr
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Zitat von entili: Zitat von -Softstar-: Zitat von Loewenmama: Richtigstellung :
Kindergeld steht demjenigen zu, der in Ausbildung ist, bis 25, und noch zu Hause wohnt, uund zwar jedem !!
Wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, ist es selbstverständlich, dass die Eltern das Kindergeld weiterleiten an das Kind, können aber auch verlangen, dass das Kind Auskunft darüber gibt, ob und wie lange es sich noch in Ausbildung befindet.
Denn falls es die Ausbildung vorzeitig beendet oder abbricht sind die Eltern dazu verpflichtet. sofort dies der Kindergeldkasse mitzuteilen. Das überbez. Kindergeld muss man dann zurückzuzahlen.
Die Eltern können es aber auch ablehnen, mangels Vertrauen, das KG zu beantragen. In dem Fall kann das vollj. und in Ausbildung stehende Kind sein KG selber beantragen.
Übrigens wird auch KG weiterbezahlt, wenn man als Kind, bis 25, arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist bei einer Arbeits-Agentur.
Hoffe, allen geholfen zu haben . LG
Kindergeld gibts nicht von der Arbeitsagentur sondern von der familienkasse..
Wo hast denn des her???
LOL, dann rat mal, wo die Familienkasse ist!!!
hrhrhr =) s ist halt net des gleiche =P wenn dann schon richtig, oder??
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