fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:35 Uhr
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Hallo,
ich habe vom Makler die Rechnung über die Provision bekommen. Da steht nicht drauf, wann ich bezahlen muss. Ich möchte so spät wie möglich bezahlen, um noch ein bisschen mehr Zinsen zu kassieren :)
Weiß jemand, wie lange da die gesetzliche Frist ist? Sind das 2 Wochen? Weil die wären bald vorbei.
Und wenn ich zu spät zahle, kostet die erste Mahnung bereits Gebühren?
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sn5
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:40 Uhr
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Wie der Vertrag sagt: Sie ist sofort zu zahlen. Da §286II Nr.2 BGB mangels vereinbarter Zeitspanne wohl nicht einschlägig ist, dürfte für den Verzug das Mahnungserfordernis (Abs.I) gelten, spätestens nach 30 Tagen tritt automatisch Verzug ein (Abs.III1).
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:50 Uhr
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Im Vertrag steht dazu nichts.
Also muss ich jetzt sofort zahlen oder kann ich noch warten?
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__MS13__ - 31
Anfänger
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:51 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: Im Vertrag steht dazu nichts.
Also muss ich jetzt sofort zahlen oder kann ich noch warten? ruf an und frage den makler:d^^
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:52 Uhr
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Bestimmt nicht
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__MS13__ - 31
Anfänger
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:53 Uhr
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du sollst ja nicht erzähln sonst giltet halt die gesetzliche frist^^
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:55 Uhr
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Ja und was ist die gesetzliche Frist? Das war doch die Frage
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augurius2 - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 00:59 Uhr
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Du kannst locker abwarten bis die erste Mahnung kommt. Die erste Mahnung ist noch nix kritisches. Aber der Makler darf natürlich gleich Mahnkosten draufhauen, die können schon mal 10-20 Euro ausmachen, und damit ist der Zinsvorteil gleich hin. Und nach der ersten Mahnung solltest Du gleich reagieren, sonst folgt gleich die zweite und danach gleich das Inkassobüro. Zudem kann der Makler natürlich Deinen Vermieter benachrichtigen, was gleich mal ein schlechtes Bild auf Dich wirft. Wart einfach 14 Tage bis 4 Wochen ab, Und dann zahl einfach. Kommt erst danach die Mahnung, darfst Du sie ignorieren und mußt keine Mahnkosten zahlen.
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 01:29 Uhr
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Hm, also ich glaube, dass ich einfach morgen bezahle. Scheiß auf die paar Euro
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NoOneKnows
Champion
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Dabei seit 12.2008
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 01:41 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: Hm, also ich glaube, dass ich einfach morgen bezahle. Scheiß auf die paar Euro
indeed. sire. oder haben sie es so nötig ein paar euronen zu gainen?
"ein mann, der keinen latakia raucht, gehört in den ofen. s.h." dieter giermann
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-Marsl - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 01:54 Uhr
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Sofern in der Rechnung nicht extra darauf hingewiesen wird, bist du erst ab der ersten Mahnung im Verzug, andernfalls nach 30 Tagen
Dubi DUbi DUbi du
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 04:42 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: Hallo,
ich habe vom Makler die Rechnung über die Provision bekommen. Da steht nicht drauf, wann ich bezahlen muss. Ich möchte so spät wie möglich bezahlen, um noch ein bisschen mehr Zinsen zu kassieren :)
Weiß jemand, wie lange da die gesetzliche Frist ist? Sind das 2 Wochen? Weil die wären bald vorbei.
Und wenn ich zu spät zahle, kostet die erste Mahnung bereits Gebühren? wärst du zufrieden wenn dein chef deinen lohn bis auf den letzten drücker einbehält?
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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NoOneKnows
Champion
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 05:21 Uhr
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Zitat: wärst du zufrieden wenn dein chef deinen lohn bis auf den letzten drücker einbehält?
ist doch standard(?)
"ein mann, der keinen latakia raucht, gehört in den ofen. s.h." dieter giermann
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 08:40 Uhr
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Zitat von NoOneKnows: Zitat: wärst du zufrieden wenn dein chef deinen lohn bis auf den letzten drücker einbehält?
ist doch standard(?)
evtl. ein henne-ei problem^^
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Sundown73 - 52
Experte
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 09:25 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: Im Vertrag steht dazu nichts.
Also muss ich jetzt sofort zahlen oder kann ich noch warten?
Ich würde erst nach der ersten oder gar zweiten Mahnung zahlen! Da entstehen noch keine Kosten.
GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 03.08.2012 um 09:37 Uhr
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über wieviele millionen geht denn die Rechnung, dass es sich deswegen lohnt so nen Terz zu machen?
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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