MrJ- - 28
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:04 Uhr
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Was kommt eigentlich für eine Strafe auf einen zu der ein Roller ungedrosselt fährt und man aber nur den Mofaführerschein hat und dann angehalten wird ?!
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Hodor - 34
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.07.2012 um 11:07 Uhr
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is nix anderes wie schwarzfahrn. deine prüfbescheinigung fürs mofa is futsch und du bekommst ne führerscheinsperre für ne zeit.
Hodor
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--BLACK-- - 31
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:07 Uhr
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Zitat von MrJ-: Was kommt eigentlich für eine Strafe auf einen zu der ein Roller ungedrosselt fährt und man aber nur den Mofaführerschein hat und dann angehalten wird ?!
Roller wird eingezogen und du wirst auf eigene kosten erhängt ;)
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MrJ- - 28
Anfänger
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:07 Uhr
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Zitat von Hodor: is nix anderes wie schwarzfahrn. deine prüfbescheinigung fürs mofa is futsch und du bekommst ne führerscheinsperre für ne zeit.
aber ich darf immer noch mein Autoführerschein mit 17 machen ?! wird das irgentwo vermerkt ?
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Hodor - 34
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.07.2012 um 11:08 Uhr
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Zitat von MrJ-: Zitat von Hodor: is nix anderes wie schwarzfahrn. deine prüfbescheinigung fürs mofa is futsch und du bekommst ne führerscheinsperre für ne zeit.
aber ich darf immer noch mein Autoführerschein mit 17 machen ?! wird das irgentwo vermerkt ?
nein darfste nicht und natürlich wird das vermerkt XD
edit: google einfach mal was es für ne strafe bei schwarzfahrn gibt und schau selbst.
Hodor
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Hodor - 34
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.07.2012 um 11:12 Uhr
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§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

Edit: bei dir würds dann aber eher die geldstrafe oder arbeitsstunden geben.
Hodor
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Darkr1d3r - 35
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:20 Uhr
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Also soweit ich mich erinnern kann, waren die Strafen in meinem Bekanntenkreis unterschiedlich. Beim ersten mal haben viele Sozialstunden bekommen, manchmal auch nur eine Verwarnung / bzw die Anklage wurde fallengelassen. Beim zweiten mal waren es teilweise immernoch Sozialstunden aber auch schon Geldstrafen und Führerscheinsperren fürs Auto bis zum Alter von 21 Jahren und ab dem dritten mal war es eigentlich immer die Sperre des Führerscheins bis 21 in Verbindung mit Geldstrafen o.ä. . Achja desweiteren waren nach zwei Verurteilungen zu Sozialstunden nach Erhalt des Autoführerscheins auch 6 Punkte in Flensburg bei einem mit dabei ( wundert mich heut noch) Ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Kommt meistens drauf an wie sehr "frisiert" der Roller war, was schon alles in der Akte steht, wie sehr man es am Anfang abstreitet, wer der Richter / Staatsanwalt ist, .... . So ganz pauschal kann man das nicht sagen
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raubelefant - 40
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:22 Uhr
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Zitat von MrJ-: Was kommt eigentlich für eine Strafe auf einen zu der ein Roller ungedrosselt fährt und man aber nur den Mofaführerschein hat und dann angehalten wird ?!
eigentlich sollte man dich auspeitschen für soviel dummheit
Fahren ohne Führershchein
Fahren ohne Versicherungsschutz
Führerscheinsperre bis 20/21 ( mit Pech )
falls die versicherung zahlt bei nem unfall denn du mit sicherheit machen wirst doof wie du bist kommt die versicherung und verlangt das geld von dir und deinen eltern zurück. Das Ganze mit Gericht, Gerichtsvollzieher etc.
Falls deine eltern die aktion erlaubt haben kann es sein das ein vormund vom Gericht für dich bestellt wird wenn es der auffassung ist das deine eltern nur bedingt zur kindeserziehung geeignet sind.
du und deine eltern werden einiges zahlen müßen.
also viel spaß dabei
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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DonEscobar
Champion
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:24 Uhr
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Zitat von Hodor: is nix anderes wie schwarzfahrn. deine prüfbescheinigung fürs mofa is futsch und du bekommst ne führerscheinsperre für ne zeit.
passiert so gut wie gar nix, wegen erstvergehen musst halt so n verkehrserziehungskurs machen ein tag lang, sonst wars des auch schon!
Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.
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Jabadabadu- - 33
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 11:40 Uhr
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Zitat von MrJ-: Was kommt eigentlich für eine Strafe auf einen zu der ein Roller ungedrosselt fährt und man aber nur den Mofaführerschein hat und dann angehalten wird ?!
Sozialstunden bzw. Geldstrafe, beim ersten Vergehen Sozialstunden.
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MrJ- - 28
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Geschrieben am: 23.07.2012 um 12:53 Uhr
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Zitat von raubelefant: Zitat von MrJ-: Was kommt eigentlich für eine Strafe auf einen zu der ein Roller ungedrosselt fährt und man aber nur den Mofaführerschein hat und dann angehalten wird ?!
eigentlich sollte man dich auspeitschen für soviel dummheit
Fahren ohne Führershchein
Fahren ohne Versicherungsschutz
Führerscheinsperre bis 20/21 ( mit Pech )
falls die versicherung zahlt bei nem unfall denn du mit sicherheit machen wirst doof wie du bist kommt die versicherung und verlangt das geld von dir und deinen eltern zurück. Das Ganze mit Gericht, Gerichtsvollzieher etc.
Falls deine eltern die aktion erlaubt haben kann es sein das ein vormund vom Gericht für dich bestellt wird wenn es der auffassung ist das deine eltern nur bedingt zur kindeserziehung geeignet sind.
du und deine eltern werden einiges zahlen müßen.
also viel spaß dabei
ich habs noch ned gemacht
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