Geschrieben am: 27.06.2012 um 13:23 Uhr Zuletzt editiert am: 27.06.2012 um 13:56 Uhr
Es gibt zwei Zuständigkeiten: die örtliche oder die Strafzuständigkeit. Normalerweise kommst in das Gefängnis das für den Ort zuständig ist in dem du gemeldet bist. Davon kann abgewichen werden wenn das im Sinne der Straftat (Therapievollzug) oder der Strafschwerde und -Dauer ist.
Ist ja auch logisch, man kann einen Schwerkriminellen der z.B. lebenslang hat nicht in einen kleinen Knast voller Hühnerdieben stecken.
Nein, ich war nicht gesessen ich war zwar fast 20 Jahre im Gefängnis aber nicht als Insasse sondern als Beamter.