fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 22:45 Uhr
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In meinem vertrag steht, der Vermieter darf nach 18 Monaten (nach Unterschrift) einfach so in meine Wohnung, ohne Voranmeldung.
Ist das rechtens?
Außerdem steht da, dass ich für die Wartung der Heizung zuständig bin, auf eigene Kosten. Auch rechtens?
Wer sich auskennt, kann ja dazu was schreiben.
Achso: Es ist der Vertrag "Haus & Grund Stand 09/11". Hab noch nicht unterschrieben und frag lieber vorher nach
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Analogfan82 - 42
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 22:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 22:54 Uhr
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Darf er eigentlich nicht. Er muss sich 2 Wochen vorher ankündigen. Schriftlich. Und ich glaube auch nicht dass der Vermieter dich für die Wartung der Heizung verantwortlich machen kann, insbesondere dann nicht wenn es ein Mehrfamilienhaus ist.
Darf ich fragen wie der/die Vermieterin heißt? Gerne auch per PN übermittelbar. Ich habe da nämlich einen Verdacht.
http://daniels-modellwelt.npage.de ---> Einfach mal reinschauen, Besucher sind willkommen ;-)
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 22:55 Uhr
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Ist nicht in Ulm ;) Du kennst den Vermieter sicher nicht.
Gibts nirgends eine Übersicht über unzulässige Passagen in solchen Verträgen?
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NBN
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 22:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2012 um 23:01 Uhr
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Wenns ein Gasbrenner ist, wie zum Bsp Junkens in Deiner Wohnung, bist Du zum Teil für die Pflege mitverantwortlich..... Aber Wartungskosten sind im NK enthalten bzw/oder trägt der Vermieter.
Dieser darf nich ohne schriftliche Voranmeldung in Deine Wohnung. Dies muss auch einen trifftigen Grund haben.... Du kannst ihm den Zugang, wenn Du nicht willst, auch verwehren.
Regeln und Urteile
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raubelefant - 40
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 23:00 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: In meinem vertrag steht, der Vermieter darf nach 18 Monaten (nach Unterschrift) einfach so in meine Wohnung, ohne Voranmeldung.
Ist das rechtens?
Außerdem steht da, dass ich für die Wartung der Heizung zuständig bin, auf eigene Kosten. Auch rechtens?
Wer sich auskennt, kann ja dazu was schreiben.
Achso: Es ist der Vertrag "Haus & Grund Stand 09/11". Hab noch nicht unterschrieben und frag lieber vorher nach
ich kenn mich zwar nicht aus aber das klingt nicht besonders rechtens
Zitat: Der Mieter einer Wohnung hat das alleinige Hausrecht über diese. Er kann selbst entscheiden welchen Personen er Zutritt gewährt und wen er nicht hereinlässt. Auch gegenüber dem Vermieter kann das Hausrecht durchgesetzt werden. Weiterhin ist man als Mieter nicht dazu verpflichtet dem Vermieter einen Zweitschlüssel auszuhändigen, beziehungsweise hat man das Recht ihm zu untersagen, einen Zweitschlüssel zu hinterlegen. Allerdings empfiehlt es sich doch für gewisse Situationen den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, da ansonsten beispielsweise bei einem Rohbruch die Wohnung aufgebrochen werden muss.
Verletzt wird das Hausrecht dann, wenn jemand ohne die eigene Zustimmung in die Wohnung eindringt, in ihr verweilt oder sich heimlich Zutritt verschafft. Hausfriedensbruch ist eine Straftat und kann in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wird der Hausfrieden allerdings lediglich gestört, in dem etwas gegen das Fenster geworfen wird, ständig geklingelt wird oder jemand an der Tür klopft, so wird dies strafrechtlich anders behandelt.
mietrecht
dazu dürfte meiner meinung nach auch das Grundrecht(im GG) der unverletzlichkeit der wohnung dazukommen.
am besten du trittst einem mieterschutzbund bei und läßt dich dann von deren anwalt beraten.
mieterschutzbund-ulm
Zitat: Der Mieterschutzbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mieter und Mieterinnen bei
Fragestellungen im Wohnungsmietrecht umfassend zu beraten und aussergerichtlich zu vertreten.
Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Anschrift:
Wengengasse 14
89073 Ulm
Unsere Telefonnummer:
Tel.: 0731/3805868
Fax.: 0731/3805869
Unsere Zeiten:
Di. + Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mi. von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie die Beratungstermine telefonisch.
Unsere Beiträge:
jährlicher Mitgliedsbeitrag: 38.- €
einmaliger Aufnahmebeitrag: 20.- €
zzgl. sonstige Kosten (Schreibkosten,etc,..).
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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raubelefant - 40
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Geschrieben am: 03.06.2012 um 23:01 Uhr
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Zitat von NBN: Wenns ein Gasbrenner ist, wie zum Bsp Junkens in Deiner Wohnung, bist Du zum Teil für die Pflege mitverantwortlich..... Aber Wartungskosten sind im NK enthalten bzw/oder trägt der Vermieter.
Dieser darf nich ohne schriftliche Voranmeldung in Deine Wohnung. Dies muss auch einen trifftigen Grund haben.... Du kannst ihm den Zugang, wenn Du nicht willst, auch verwehren.
muß nicht schriftlich sein- kann auch mündlich/telefonisch
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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mbDino - 52
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Geschrieben am: 04.06.2012 um 04:31 Uhr
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haus & grund sagt mir was aber nicht hier sondern in bremerhaven
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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Madman - 37
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Geschrieben am: 04.06.2012 um 12:33 Uhr
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an sich völlig egal, da die betroffenen Klauseln (eig sogar der ganze Vertag) ungültig werden sobald sie gegen gültiges Recht verstoßen.
Das ist das Prinzip der "Vertragsfreiheit" : Man darf einen Vertag völlig frei aufsetzen und gestalten (sogar eine entsprechende Formulierung auf einem Bierdeckel wäre ein Vertrag), er darf nur nicht in sich gegen geltendes Recht verstoßen.
Auch gut Deutsch: Du kannst den Vertrag an sich unterschreiben, im Fall der Fälle zieht er (der Vermieter wenn er im Unrecht ist) den Kürzeren. OB und WAS daran unrechtens sein könnte weiß ich nicht, darüber würde ich mich dann beim Mieterbund erkundigen!
Ich hasse Vegetarier !! Die essen meinem Essen das Essen weg
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fuffzschmark
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.06.2012 um 19:35 Uhr
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Ich werde unterschreiben, der Mietbund meinte, dass das alles normal so ist.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 04.06.2012 um 19:38 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: Ich werde unterschreiben, der Mietbund meinte, dass das alles normal so ist. und wieder mal wäre bewiesen, das tu keinen schimmer von mietrecht hat
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Der-MASTER
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Geschrieben am: 05.06.2012 um 12:49 Uhr
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Google?
Ihr wisst ja, was zu tun ist.
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Dein_Recht
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Geschrieben am: 06.06.2012 um 08:45 Uhr
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Hallo fuffzmark,
Heute abend findet wie jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat im Oberlin e.v. Virchowstr.6, Ulm,von 17.30 - 18.30 Uhr eine kostenfreie Rechtsberatung für Jugendliche statt. Mann kann in der angegebene Zeit einfach anrufen 0731-85074747 oder auch ohne Anmeldung vorbei kommen (Stadtbus Linie 5 Richtung Wissenschaftsstadt, Haltestelle Virchowstr.). Infos zu dieser Rechtsberatung findest du auch unter info@kids-recht-ulm.de
Dein_Recht
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Marki007
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Geschrieben am: 07.06.2012 um 22:46 Uhr
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Zitat von fuffzschmark: In meinem vertrag steht, der Vermieter darf nach 18 Monaten (nach Unterschrift) einfach so in meine Wohnung, ohne Voranmeldung.
Ist das rechtens?
Außerdem steht da, dass ich für die Wartung der Heizung zuständig bin, auf eigene Kosten. Auch rechtens?
Wer sich auskennt, kann ja dazu was schreiben.
Achso: Es ist der Vertrag "Haus & Grund Stand 09/11". Hab noch nicht unterschrieben und frag lieber vorher nach
Sag mal, noch nie was von unserer Verfassung gehört???? Und von dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung??? DAS GILT FÜR JEDEN! Du stellst Dich vielleicht an.
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