Geschrieben am: 30.05.2012 um 22:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.05.2012 um 22:18 Uhr
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schaust du da wobei da dann natürlich noch die bereits erwähnten 10€ aufm Landratsamt dazu kommen
Edit sagt: Ich würde einfach pauschal mal so um die 60 Teuro rechnen 
Sry,sind keine 10 sondern 11 Euro in Neu-Ulm. Da schau
Zitat: Kurzzeitkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
(Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
Gebühr: 11,00 Euro **
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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