Rifleman - 40
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 16:48 Uhr
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Zitat von Deca_: Beim dritten Mal.
Aber bevors soweit kommt, gib halt einfach nen falschen Namen an? Oo
Toller Tipp...
Schwarzfahren ist (tatsächlich) eine Straftat, wenn du dich also nicht ausweisen kannst darfst du festgehalten werden, bis die Polizei kommt. Und wenn du da nochmal falsche Angaben machst wirds deutlich teurer...
Es sind die kleinen Dinge, die einen zum Wahnsinn treiben.
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_McClane_ - 44
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 16:53 Uhr
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die wollen dein perso sehen, wenn du ihn nicht dabei hast, dann holt dich die polizei ab.
http://soundcloud.com/barry_burton_produ ctions
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Roter_Stern - 27
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 16:58 Uhr
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§ 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.
Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline wurden im vorliegenden Fall einem Mann, der von den Kontrolleuren in der Stuttgarter Straßenbahn dreimal ohne einen gültigen Fahrschein im Wert von jeweils 1,65 Euro gestellt wurde, die gesetzliche Mindeststrafe von je einem Monat Freiheitsstrafe zugesprochen. Die Richter betonten, aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines der Schuld angemessenen Strafens ergäbe sich nicht, dass eine Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenhöhe in Betracht käme. Vielmehr müsse sich die Strafzumessung am Einzelfall orientieren. Mehrfach vorbestrafte oder bewährungsbrüchige Täter müssen nach dem Stuttgarter Urteilsspruch mit härteren Sanktionen rechnen.
Quelle für den 2. Absatz
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Rifleman - 40
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 17:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2012 um 17:03 Uhr
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Zitat von Roter_Stern: § 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.
Jaja, Google hat auch seine Tücken. Das ist §149 aus dem *österreichischen* StGB 
Bei uns gilt §265a StGB...
Es sind die kleinen Dinge, die einen zum Wahnsinn treiben.
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Deca_ - 30
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 17:20 Uhr
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Zitat von _McClane_: die wollen dein perso sehen, wenn du ihn nicht dabei hast, dann holt dich die polizei ab.
So ein Quatsch. Den Stress machen die sich gar nicht erst. Wenn du relativ vernünftig wirkst, nehmen sie einfach deine Personalien auf und verschwinden wieder.
Hier könnte etwas total Philosophisches stehen, aber dafür bin ich zu faul
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mbDino - 52
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 17:29 Uhr
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Zitat von Deca_: Zitat von _McClane_: die wollen dein perso sehen, wenn du ihn nicht dabei hast, dann holt dich die polizei ab.
So ein Quatsch. Den Stress machen die sich gar nicht erst. Wenn du relativ vernünftig wirkst, nehmen sie einfach deine Personalien auf und verschwinden wieder.
hab den job selber schon gemacht......natürlich wird die polizei gerufen wenn sich jemand nicht ausweisen will oder kann
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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funkadelica - 32
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 17:43 Uhr
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kann soweit gehen, dass sie dich mitnehmen
____________///
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mbDino - 52
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 17:45 Uhr
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soweit wars bei uns zwar nie aber wenn einer dumm getan hat is er halt zwangsläufig mit der polizei mitgegangen
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 20:25 Uhr
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Zitat von funkadelica: kann soweit gehen, dass sie dich mitnehmen
Kontrolleure sind echt noch duemmer und schlechter bezahlt als Bullen
I still don't believe in Germanys right to exist.
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 20:41 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Zitat von funkadelica: kann soweit gehen, dass sie dich mitnehmen
Kontrolleure sind echt noch duemmer und schlechter bezahlt als Bullen
Du leidest offensichtlich an einer weinerlich-mürrischen Verzagtheit, oder wie wir Psychiarter sagen, du bist ein griesgrämiger Griesgram.
Sag mir alles, aber bitte langsam, weil ich pro Minute bezahlt werde.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 20:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2012 um 20:45 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Zitat von funkadelica: kann soweit gehen, dass sie dich mitnehmen
Kontrolleure sind echt noch duemmer und schlechter bezahlt als Bullen
folgen wir den vorgegebenen Parametern: Du hast mal erwähnt, dass du für Lau arbeitest?
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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luftprinzip - 82
Champion
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 21:00 Uhr
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Ich mein das ernst, das sind irgendwelche 1,50€-Jobber :D
Total fertige Menschen.
I still don't believe in Germanys right to exist.
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 21:00 Uhr
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Zitat von Der666Diablo:
folgen wir den vorgegebenen Parametern: Du hast mal erwähnt, dass du für Lau arbeitest?
Erwischt ;)
I still don't believe in Germanys right to exist.
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mbDino - 52
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Geschrieben am: 16.05.2012 um 21:06 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Ich mein das ernst, das sind irgendwelche 1,50€-Jobber :D
Total fertige Menschen. mal ganz ehrlich......du hast so viel ahnung....nämlich 0
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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