Polizei darf generell keine und wird auch keine Auskunft erteilen ,,DÜRFEN"
Eine möglichkeit die besteht und die auch funktioniert ohne große bla bla bla.
Geh aufs Landratsamt stelle einen Antrag, diesen dann Schriftlich mit dem Grund warum du den Halter feststellen lassen magst.
Das heisst dann ,,Halterfeststellung"
Kostet hier in Günzburg 5,10€ die kann man dem Gegner auferlegen und Bittet eben nach erhalt der Adresse um eine gütliche Einigung.
Geschrieben am: 24.04.2012 um 14:10 Uhr Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 14:11 Uhr
ohne Ziffern wär es für die Polizei ein zu großer Aufwand den Halter festzustellen, weil dass dann das Kraftfahrbundesamt machen müsste...
zumindest wenn man irgendeine Lügengeschichte erfindet, bei ner Unfallflucht etc natürlich kein Problem.