Bujin - 36
Profi
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 17:03 Uhr
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Zitat von Porcellana: Auf die Frage: Haben Sie Restalkohol?
Antworten: Hau ab du Schnorrer.
Mach dir keinen Kopf über sowas. Ich kenn kaum Leute die noch so viel Respekt vor Blau-Weiß haben wie du
^^Nein,auf die frage "Haben sie Restalkohol?" antwortet man doch immer mit ,,Klar, aber den sauf ich selbst!"
Am besten, gar nie irgendwas sagen! Was man angeben muss ist name, adresse und geburtsdatum! Des was auf dem perso steht...aber MEHR NICHT! Und alles andere:,,Dazu muss ich ihnen keine Angaben machen!" und nix unterschreiben, auch ganz wichtig! weil die nehmen gern mal eine " informelle befragung" als verhör bzw. geständniss! dementprechend NIE was sagen, nix unterschreiben...and FUCK THE POLICE!
Watch what the fuck flies outa your mouth, before I hijack a plane and fly it into your house!
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brummmmmmm - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 17:25 Uhr
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nd wegen solchen problemen gehört ein absolutes alkoholverbot her, mit 0,0 promille...... fertig. dann gibts garnicht erst die überlegung was zu trinken.
p.s. was hättest du gemacht wenn du in nen unfall verwickelt wärst? angenommen du fährst n kind an..... dann bist wegen 0,2 promille der depp.... keine versicherung zahlt und du bist zu 100 prozent schuld vor gericht obwohl wir ne 0, 5 promillegrenze haben.... diese gilt aber nur solange du nicht auffällig bist bzw. nicht über ne durchgezogene linie fährst . des kann schon als fahren unter alkoholeinfluss ausgelegt werden auch bei werten deutlich unter 0,5
kompliziertes thema also 2 mal überlegen vor man losfährt.....
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 17:54 Uhr
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schnauze halten, ausweis zeigen, schnauze halten
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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-D0Mi - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 17:58 Uhr
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Zitat von Porcellana: Auf die Frage: Haben Sie Restalkohol?
Antworten: Hau ab du Schnorrer.
Mach dir keinen Kopf über sowas. Ich kenn kaum Leute die noch so viel Respekt vor Blau-Weiß haben wie du
XD genialer Spruch, werd ich mir merken^^
und zu deinem Thema, weiter fahren, kräftig lachen, danke sagen ;)
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dumhinio - 38
Profi
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 18:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.04.2012 um 18:24 Uhr
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Zitat von Penta-Phi: Zitat von paul2000: hallo, ich kam gestern in eine polizeikontrolle mit meim auto.
die polizisten waren sehr freundlich verlangten halt führerschein und papiere und einer fragte mich ob ich alkoholische getränke zu mir genommen habe worauf ich mit nein antwortete und durfte auch gleich wieder weiter fahren und musst auch nicht in den alkomat blasen.
jetzt meine frage vier stunden vor der kontrolle habe ich ein bier getrunken. hab aber gesagt dass ich kein alkohol getrunken habe, was wäre mir passiert wenn ich blasen hätte müssen und das gerät hätte zum beispiel 0,2 promille angezeigt? mit 0,2 passiert ja einem noch nix aber ich hätte ja dann den polizisten belogen sogesehn hätte ich dann auch ärger bekommen?
Nein, rein rechtlich gesehen darfst du einen Polizisten bei einer Polizeikontrolle anlügen. Das ist generell mal nicht verboten. Hätte nun allerdings der Alkomat eine kleine Menge Atemalkohol angezeigt, dann wärst du unglaubwürdig gewesen und hättest damit rechnen müssen, mit aufs Revier zu kommen, um dort eine Blutabnahme zu machen bzw. um in den "großen" Alkomaten zu blasen.
bzw sie hätten das auto dann noch auf den kopf gestellt und nach anderen substanzen gesucht...
Zitat von Schattenhaft:
Aussage verweigern schön und gut....wenn du bei ner Polizeikontrolle aber nur guckst und nichts sagst, was wird passieren? 
"Bitte aussteigen, Röhrchen nehmen und pusten....falls sie nicht pusten wollen, können wir auch aufs Revier und Blut entnehmen und das kann teuer für sie werden"
pusten ist meines wissens freiwillig. die können dich nicht dazu zwingen. meines wissens kostet es auch nichts sich blut abnehmen zu lassen, solange man sich nicht zur wehr setzt.
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Castaway1887 - 32
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 18:36 Uhr
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"10 Minuten! Wenn Sie in München Hbf in den Zug einsteigen, sitzen Sie quasi schon im Flieger!"
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Necrodia - 34
Experte
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 18:43 Uhr
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Zitat von Penta-Phi: Zitat von paul2000: hallo, ich kam gestern in eine polizeikontrolle mit meim auto.
die polizisten waren sehr freundlich verlangten halt führerschein und papiere und einer fragte mich ob ich alkoholische getränke zu mir genommen habe worauf ich mit nein antwortete und durfte auch gleich wieder weiter fahren und musst auch nicht in den alkomat blasen.
jetzt meine frage vier stunden vor der kontrolle habe ich ein bier getrunken. hab aber gesagt dass ich kein alkohol getrunken habe, was wäre mir passiert wenn ich blasen hätte müssen und das gerät hätte zum beispiel 0,2 promille angezeigt? mit 0,2 passiert ja einem noch nix aber ich hätte ja dann den polizisten belogen sogesehn hätte ich dann auch ärger bekommen?
Nein, rein rechtlich gesehen darfst du einen Polizisten bei einer Polizeikontrolle anlügen. Das ist generell mal nicht verboten. Hätte nun allerdings der Alkomat eine kleine Menge Atemalkohol angezeigt, dann wärst du unglaubwürdig gewesen und hättest damit rechnen müssen, mit aufs Revier zu kommen, um dort eine Blutabnahme zu machen bzw. um in den "großen" Alkomaten zu blasen.
Hab ich schon mitbekommen wie einer die Polizisten angelogen hat und unter den 0,5 Promille war. Die haben selbst gesagt, dass sie da nicht großartig was machen können, wenn einer lügt und haben ihn weiterfahren lassen..
Das schüttelt der BOSS einfach so ausm Ärmel.. as if it was nothing :D
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ReadyT0Chill - 33
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 18:58 Uhr
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Zitat von brummmmmmm: nd wegen solchen problemen gehört ein absolutes alkoholverbot her, mit 0,0 promille...... fertig. dann gibts garnicht erst die überlegung was zu trinken.
p.s. was hättest du gemacht wenn du in nen unfall verwickelt wärst? angenommen du fährst n kind an..... dann bist wegen 0,2 promille der depp.... keine versicherung zahlt und du bist zu 100 prozent schuld vor gericht obwohl wir ne 0, 5 promillegrenze haben.... diese gilt aber nur solange du nicht auffällig bist bzw. nicht über ne durchgezogene linie fährst . des kann schon als fahren unter alkoholeinfluss ausgelegt werden auch bei werten deutlich unter 0,5
kompliziertes thema also 2 mal überlegen vor man losfährt.....
Alles klar. Ein Bierchen vier stunden vorher ist jetzt schon so schlimm oder?
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Neo4 - 35
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 19:12 Uhr
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immer nen dummen spruch parat haben, das kommt gut ;)
no Pain no Gain
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.04.2012 um 20:42 Uhr
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Zitat von paul2000: hallo, ich kam gestern in eine polizeikontrolle mit meim auto.
die polizisten waren sehr freundlich verlangten halt führerschein und papiere und einer fragte mich ob ich alkoholische getränke zu mir genommen habe worauf ich mit nein antwortete und durfte auch gleich wieder weiter fahren und musst auch nicht in den alkomat blasen.
jetzt meine frage vier stunden vor der kontrolle habe ich ein bier getrunken. hab aber gesagt dass ich kein alkohol getrunken habe, was wäre mir passiert wenn ich blasen hätte müssen und das gerät hätte zum beispiel 0,2 promille angezeigt? mit 0,2 passiert ja einem noch nix aber ich hätte ja dann den polizisten belogen sogesehn hätte ich dann auch ärger bekommen?
Es ist sowohl als Verdächtigter, als auch als Angeklagter sogar dein Recht zu lügen, solang du damit kein Recht eines Dritten verletzt . Man kann dir das ganze auch nicht straferschwerend anrechnen
Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings
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HugoHiasl
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Geschrieben am: 17.04.2012 um 20:57 Uhr
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Ich versteh das Problem nicht.
Im Augenblick der Kontrolle ist man der Beschuldigte und darf jederzeit Lügen.
Zeigt das Gerät danach einen Wert weit unter den kritischen 0,5, dann passiert nix weiter.
Lügen ist erst vor Gericht verboten, Dort nennt sich das dann uneidliche Falschaussage, wenn man nicht vereidigt ist und wird mit einer nicht unerheblichen Mindeststrafe belegt. Bei Meineid wirds dann richtig übel.
Unterschreibt man eine Aussage bei der Polizei ist diese Lüge an sich auch nicht strafrechtlich relevant. Nur das, was daraus entsteht. Entweder eine Strafvereitelung oder eine Beschuldigung eines Unschuldigen. Beides wird bestraft. Hab ich nur gesagt ich hatte karierte Socken an und hatte aber rautierte Socken an, dann ist das irrelevant.
Aber auch vor Gericht darf der Beschuldigte immer lügen. Deswegen glaubt man ihm auch kaum mal.
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En-Zo
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Geschrieben am: 22.04.2012 um 11:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.04.2012 um 11:19 Uhr
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Was weiter beachtet sollte is anzuhalten, den Motor abzustellen und die Hände ans Lenkrad. Nun auf weitere Anweisung der Beamten warten, natürlich nicht so wie im Video...
So bitte nicht
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