Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:14 Uhr
|
|
hallo und guten abend zusammen.
und zwar hab ich eine frage:
ist es eigentlich erlaubt einem befreundeten dj (der von der disco gebucht wird) zu helfen? also in der disco? es geht nämlich um folgendes: ein freund von mir ist dj und sucht gerade einen lj (lightjockey) der ihn bei seinen shows unterstützt. er dachte da an mich, da ich es anscheinend -so sagt er- drauf habe. nun zur eigtl frage: ist es erlaubt ihm zu helfen (auch nach 0:00 uhr, da ich ja erst 17 bin) wenn meine eltern bescheid wissen?
Traue nie dem Koch :D
|
|
scw - 42
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 20:32 Uhr
|
|
Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).
EDIT: JArbSchg §14
|
|
WddWdd
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2012
221
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:33 Uhr
|
|
machs doch einfach nur
|
|
Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:47 Uhr
|
|
aber es muss doch irgendeine andere möglichkeite geben? es gibt ja haufenweise jung djs die auch noch nach 24 uhr auflegen?
Traue nie dem Koch :D
|
|
knax92 - 33
Profi
(offline)
Dabei seit 06.2007
413
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 20:48 Uhr
|
|
Zitat von scw: Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).
EDIT: JArbSchg §14
gibt aber ausnahmen grad für solche berufe.. musst aber bestimmt vorher beantragen oder so
ich will auch viel wenn der tag lang ist...
|
|
Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:53 Uhr
|
|
Zitat von knax92: Zitat von scw: Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).
EDIT: JArbSchg §14
gibt aber ausnahmen grad für solche berufe.. musst aber bestimmt vorher beantragen oder so 
weisst du was konkretes?
Traue nie dem Koch :D
|
|
scw - 42
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 20:56 Uhr
|
|
Zitat von knax92: Zitat von scw: Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).
EDIT: JArbSchg §14
gibt aber ausnahmen grad für solche berufe.. musst aber bestimmt vorher beantragen oder so 
Gibt doch für ziemlich alles Sondergenehmigungen. Vermutlich muss man das dann beim Jugendamt beantragen.
EDIT: bzw. beim Vormundschaftsgericht
|
|
Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:56 Uhr
|
|
mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....
Traue nie dem Koch :D
|
|
scw - 42
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:56 Uhr
|
|
Zitat von Rene-Asti: mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....
Für Samstag wirst du ziemlich sicher keine legale Lösung finden!
|
|
Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:00 Uhr
|
|
Zitat von scw: Zitat von Rene-Asti: mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....
Für Samstag wirst du ziemlich sicher keine legale Lösung finden!
wieso`?
es muss doch eine möglichkeit geben, die es erlaubt, dass ich mit 17 auflegen bzw das lich da drin machen kann? mit irgendeiner bestätigung der eltern?
Traue nie dem Koch :D
|
|
scw - 42
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:01 Uhr
|
|
Zitat von Rene-Asti: Zitat von scw: Zitat von Rene-Asti: mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....
Für Samstag wirst du ziemlich sicher keine legale Lösung finden!
wieso`?
es muss doch eine möglichkeit geben, die es erlaubt, dass ich mit 17 auflegen bzw das lich da drin machen kann? mit irgendeiner bestätigung der eltern?
Deine Eltern können mit einer Unterschrift eben kein Gesetz außer kraft setzen!
|
|
Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:04 Uhr
|
|
aber sie können ja ihre aufsichtspflicht übertragen?
Traue nie dem Koch :D
|
|
Stillleven
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2010
3204
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:05 Uhr
|
|
Zitat von Rene-Asti: aber sie können ja ihre aufsichtspflicht übertragen?
Aber das gilt nur für Privataktivitäten nicht fürs Arbeiten.
Eine Liebesbeziehung und ein Cuba Libre bitte.
|
|
scw - 42
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 21:07 Uhr
|
|
Fyi anders sieht es aus mit dem Aufenthalt nach 24 Uhr. Das ist möglich in Begleitung eines erziehungsberechtigten. Hier lässt sich allerdings durch ein Formular und eine Unterschrift die Personenfürsorgepflicht auf eine andere Person übertragen.
|
|
Rene-Asti - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1724
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:10 Uhr
|
|
hier schreibt einer was ganz interessantes
http://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/19550-dj-mit-16-a-6.html
Traue nie dem Koch :D
|
|
--BLACK-- - 31
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2007
570
Beiträge
|
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:34 Uhr
|
|
nimm einfach deine eltern da mit rein, sollen se sich halt an die bar hinsetzen oder so 
und wegen dem lichtzeug: des kannst ja zumindest dieses mal einfach so zum spaß um deinem kumepl zu helfen machen (offiziell), dann zählt es auch nicht als arbeit sondern als freizeitbeschäftigung und die sache wäre geregelt
|
|