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Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:14 Uhr

hallo und guten abend zusammen.

und zwar hab ich eine frage:

ist es eigentlich erlaubt einem befreundeten dj (der von der disco gebucht wird) zu helfen? also in der disco? es geht nämlich um folgendes: ein freund von mir ist dj und sucht gerade einen lj (lightjockey) der ihn bei seinen shows unterstützt. er dachte da an mich, da ich es anscheinend -so sagt er- drauf habe. nun zur eigtl frage: ist es erlaubt ihm zu helfen (auch nach 0:00 uhr, da ich ja erst 17 bin) wenn meine eltern bescheid wissen?

Traue nie dem Koch :D

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 20:32 Uhr

Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).

EDIT: JArbSchg §14

WddWdd
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2012
221 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:33 Uhr

machs doch einfach nur
Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:47 Uhr

aber es muss doch irgendeine andere möglichkeite geben? es gibt ja haufenweise jung djs die auch noch nach 24 uhr auflegen?

Traue nie dem Koch :D

knax92 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 20:48 Uhr

Zitat von scw:

Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).

EDIT: JArbSchg §14

gibt aber ausnahmen grad für solche berufe.. musst aber bestimmt vorher beantragen oder so ;-)

ich will auch viel wenn der tag lang ist...

Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:53 Uhr

Zitat von knax92:

Zitat von scw:

Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).

EDIT: JArbSchg §14

gibt aber ausnahmen grad für solche berufe.. musst aber bestimmt vorher beantragen oder so ;-)


weisst du was konkretes?


Traue nie dem Koch :D

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 20:56 Uhr

Zitat von knax92:

Zitat von scw:

Soweit ich weiß, darf man bis man 18 ist nur bis 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).

EDIT: JArbSchg §14

gibt aber ausnahmen grad für solche berufe.. musst aber bestimmt vorher beantragen oder so ;-)


Gibt doch für ziemlich alles Sondergenehmigungen. Vermutlich muss man das dann beim Jugendamt beantragen.

EDIT: bzw. beim Vormundschaftsgericht
Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:56 Uhr

mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....

Traue nie dem Koch :D

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 20:56 Uhr

Zitat von Rene-Asti:

mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....


Für Samstag wirst du ziemlich sicher keine legale Lösung finden!
Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:00 Uhr

Zitat von scw:

Zitat von Rene-Asti:

mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....


Für Samstag wirst du ziemlich sicher keine legale Lösung finden!


wieso`?

es muss doch eine möglichkeit geben, die es erlaubt, dass ich mit 17 auflegen bzw das lich da drin machen kann? mit irgendeiner bestätigung der eltern?

Traue nie dem Koch :D

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:01 Uhr

Zitat von Rene-Asti:

Zitat von scw:

Zitat von Rene-Asti:

mein problem is hald ich sollte bis samstag ne lösung finden....


Für Samstag wirst du ziemlich sicher keine legale Lösung finden!


wieso`?

es muss doch eine möglichkeit geben, die es erlaubt, dass ich mit 17 auflegen bzw das lich da drin machen kann? mit irgendeiner bestätigung der eltern?


Deine Eltern können mit einer Unterschrift eben kein Gesetz außer kraft setzen!
Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:04 Uhr

aber sie können ja ihre aufsichtspflicht übertragen?



Traue nie dem Koch :D

Stillleven
Champion (offline)

Dabei seit 10.2010
3204 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:05 Uhr

Zitat von Rene-Asti:

aber sie können ja ihre aufsichtspflicht übertragen?


Aber das gilt nur für Privataktivitäten nicht fürs Arbeiten.

Eine Liebesbeziehung und ein Cuba Libre bitte.

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2012 um 21:07 Uhr

Fyi anders sieht es aus mit dem Aufenthalt nach 24 Uhr. Das ist möglich in Begleitung eines erziehungsberechtigten. Hier lässt sich allerdings durch ein Formular und eine Unterschrift die Personenfürsorgepflicht auf eine andere Person übertragen.

Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:10 Uhr

hier schreibt einer was ganz interessantes

http://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/19550-dj-mit-16-a-6.html

Traue nie dem Koch :D

--BLACK-- - 31
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
570 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2012 um 21:34 Uhr

nimm einfach deine eltern da mit rein, sollen se sich halt an die bar hinsetzen oder so :-D

und wegen dem lichtzeug: des kannst ja zumindest dieses mal einfach so zum spaß um deinem kumepl zu helfen machen (offiziell), dann zählt es auch nicht als arbeit sondern als freizeitbeschäftigung und die sache wäre geregelt
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