AFRO95 - 29
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Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:23 Uhr
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Zitat: Schulpflicht in Deutschland [Bearbeiten]
→ Hauptartikel: Schulpflicht (Deutschland)
Nach Anfängen im 16. Jahrhundert (Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592, Straßburg 1598) wurde die Allgemeine Schulpflicht im 17. Jahrhundert in Sachsen-Gotha (1642), Braunschweig-Wolfenbüttel (1647) und Württemberg (1649) eingeführt. Im 18. Jahrhundert folgte Preußen (1717) . Zuletzt führte Sachsen 1835 die allgemeine Schulpflicht ein.
Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.
Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht
Auszug aus :Wikipedia .
www.gidf.de
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Chronik777
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Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:24 Uhr
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Zitat von _-HipHop-_: Also ich gehe auf die Realschule in die 10. Klasse. Am 3. Mai haben wir die letzte Prüfung, wann haben wir dann sozusagen Schule aus ? bzw. Wann ist freiwillig Unterricht ?
mit 14 in der 10. keke
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EnjeruNyu - 29
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Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:39 Uhr
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Zitat von ReadyT0Chill: Zitat von kiffi-97: Realschule? 10 klasse? 14?!!!!! WTF !!!!
....was ist bei dir falsch?
ich kenn realschüler aus der zehnten
16 mindestalter soweit ich weis ist dort jeder so alt
(╯°□°)╯︵ ┻━┻
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:45 Uhr
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Zitat von AFRO95: Zitat: Schulpflicht in Deutschland [Bearbeiten]
→ Hauptartikel: Schulpflicht (Deutschland)
Nach Anfängen im 16. Jahrhundert (Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592, Straßburg 1598) wurde die Allgemeine Schulpflicht im 17. Jahrhundert in Sachsen-Gotha (1642), Braunschweig-Wolfenbüttel (1647) und Württemberg (1649) eingeführt. Im 18. Jahrhundert folgte Preußen (1717) . Zuletzt führte Sachsen 1835 die allgemeine Schulpflicht ein.
Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.
Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht
Auszug aus : Wikipedia .
dann schau mal in der Landesverfassung von Baden-Württember nach, da steht nämlich:
Zitat: (i. d. R. 4 Jahre) Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule
Quelle
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 27.02.2012 um 14:54 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von AFRO95: Zitat von Twister75: Freiwilliger Unterricht??? Na ich weiß nicht.
Ihr werdet offizell entlassen-ein paar Tage vor den Sommerferien- und bisdahin ist ganz reguläre Schulpflicht.
Ab August/September hast du dann wieder Schulpflicht vorrausgesetzt du bist noch nicht 18 Jahre 
Nach der 8 oder 9 Klasse hat man keine mehr ;)
in Baden-Württemberg hat man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflicht. Wenn du also mit der (Haupt-/Real-) Schule fertig bist, bevor du 18 bist, musst du noch weiter zur Schule gehen. Kannst mich auch gerne verbessern, falls sich da in den letzten zwei Jahren was geändert hat, aber dann bitte mit zuverlässiger Quelle.
Genau so sieht es aus 
Das mit den 9 Jahren,ist etwas anderes.Der Staat ist verpflichtet dir 9 Jahre Bildung kostenfrei zu ermöglichen.
Fliegst du in der 6 z.B. vom Gymi ist kein Gymi verpflichtet dich aufzunehmen.Aber eine Real oder Hauptschule muß dich nehmen sofern du deine 9 Jahre noch nicht erreicht hast.
Fliegst du z.B. in der 8ten von der Realschule und hast deine 9 Jahre durch Rückstellung und Weiderholung bereits voll,muß dich keine staatliche Schule mehr aufnehmen.Sie kann,muß aber nicht.Dann bleibt nur noch der Weg in die Berufs(begleitende)schule oder eine Privatschule.
Das ist das mit den 9 Jahren Schulpflicht.
Du selber allerdings bist bis 18 (Beruf)Schulfpflichtig.
gehst du mit 15 nach 9 Pflichtjahren von der Schule ab und machst dann einfach mal nichts,mußt du zumindest 1 mal die Woche eine Berufschule oder hnliches besuchen bis du 18 bist.
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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39 - 30
Champion
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Geschrieben am: 27.02.2012 um 15:27 Uhr
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Wenn du aus der Realschule drausen bist, endet zwar die Schulpflicht, aber beginnt die Berufschulpflicht. Du kannst dich nicht einfach verziehen.
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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D-Photograph
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Geschrieben am: 27.02.2012 um 15:34 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von AFRO95: Zitat von Twister75: Freiwilliger Unterricht??? Na ich weiß nicht.
Ihr werdet offizell entlassen-ein paar Tage vor den Sommerferien- und bisdahin ist ganz reguläre Schulpflicht.
Ab August/September hast du dann wieder Schulpflicht vorrausgesetzt du bist noch nicht 18 Jahre 
Nach der 8 oder 9 Klasse hat man keine mehr ;)
in Baden-Württemberg hat man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflicht. Wenn du also mit der (Haupt-/Real-) Schule fertig bist, bevor du 18 bist, musst du noch weiter zur Schule gehen. Kannst mich auch gerne verbessern, falls sich da in den letzten zwei Jahren was geändert hat, aber dann bitte mit zuverlässiger Quelle.
scön wenn ihr alle keinen Plan habt gell also letztes Jahr wars so das wir freiwilligen Untericht ab dem 6. Juni oder so hatten aber das ist von schule von schule verschieden. Der Untericht kann auch weitergehn
https://www.facebook.com/pages/Dark-Phot ography/233622343396846
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cOoki3druqs - 33
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Geschrieben am: 28.02.2012 um 14:19 Uhr
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auf der Friedrich-List in ulm hatten wir 1ne (oder2?) wochen vor den prüfungen freiwilligen unterricht.. die woche in der prüfungen waren, tage an denen keine war, waren auch freiwillig.
der unterricht ist dann auch nur vorbereitung für die prüfung..
der traum im traum des traumes im traumloch - Inception
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