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Wann ist freiwillig Unterricht ? Klasse 10 Realschule ?

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AFRO95 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
492 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:23 Uhr

Zitat:

Schulpflicht in Deutschland [Bearbeiten]
→ Hauptartikel: Schulpflicht (Deutschland)

Nach Anfängen im 16. Jahrhundert (Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592, Straßburg 1598) wurde die Allgemeine Schulpflicht im 17. Jahrhundert in Sachsen-Gotha (1642), Braunschweig-Wolfenbüttel (1647) und Württemberg (1649) eingeführt. Im 18. Jahrhundert folgte Preußen (1717) . Zuletzt führte Sachsen 1835 die allgemeine Schulpflicht ein.

Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.

Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht


Auszug aus :Wikipedia .

www.gidf.de

Chronik777
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2012
3 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:24 Uhr

Zitat von _-HipHop-_:

Also ich gehe auf die Realschule in die 10. Klasse. Am 3. Mai haben wir die letzte Prüfung, wann haben wir dann sozusagen Schule aus ? bzw. Wann ist freiwillig Unterricht ?


mit 14 in der 10. keke
EnjeruNyu - 29
Experte (offline)

Dabei seit 11.2010
1022 Beiträge

Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:39 Uhr

Zitat von ReadyT0Chill:

Zitat von kiffi-97:

Realschule? 10 klasse? 14?!!!!! WTF !!!!


....was ist bei dir falsch?


ich kenn realschüler aus der zehnten
16 mindestalter soweit ich weis ist dort jeder so alt

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

sabbse
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2006
5471 Beiträge

Geschrieben am: 26.02.2012 um 23:45 Uhr

Zitat von AFRO95:

Zitat:

Schulpflicht in Deutschland [Bearbeiten]
→ Hauptartikel: Schulpflicht (Deutschland)

Nach Anfängen im 16. Jahrhundert (Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592, Straßburg 1598) wurde die Allgemeine Schulpflicht im 17. Jahrhundert in Sachsen-Gotha (1642), Braunschweig-Wolfenbüttel (1647) und Württemberg (1649) eingeführt. Im 18. Jahrhundert folgte Preußen (1717) . Zuletzt führte Sachsen 1835 die allgemeine Schulpflicht ein.

Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen geregelt.

Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht


Auszug aus :Wikipedia .

dann schau mal in der Landesverfassung von Baden-Württember nach, da steht nämlich:

Zitat:

(i. d. R. 4 Jahre) Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule

Quelle

Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 27.02.2012 um 14:54 Uhr

Zitat von sabbse:

Zitat von AFRO95:

Zitat von Twister75:

Freiwilliger Unterricht??? Na ich weiß nicht.
Ihr werdet offizell entlassen-ein paar Tage vor den Sommerferien- und bisdahin ist ganz reguläre Schulpflicht.
Ab August/September hast du dann wieder Schulpflicht vorrausgesetzt du bist noch nicht 18 Jahre ;-)


Nach der 8 oder 9 Klasse hat man keine mehr ;)


in Baden-Württemberg hat man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflicht. Wenn du also mit der (Haupt-/Real-) Schule fertig bist, bevor du 18 bist, musst du noch weiter zur Schule gehen. Kannst mich auch gerne verbessern, falls sich da in den letzten zwei Jahren was geändert hat, aber dann bitte mit zuverlässiger Quelle.


Genau so sieht es aus ;-)
Das mit den 9 Jahren,ist etwas anderes.Der Staat ist verpflichtet dir 9 Jahre Bildung kostenfrei zu ermöglichen.
Fliegst du in der 6 z.B. vom Gymi ist kein Gymi verpflichtet dich aufzunehmen.Aber eine Real oder Hauptschule muß dich nehmen sofern du deine 9 Jahre noch nicht erreicht hast.
Fliegst du z.B. in der 8ten von der Realschule und hast deine 9 Jahre durch Rückstellung und Weiderholung bereits voll,muß dich keine staatliche Schule mehr aufnehmen.Sie kann,muß aber nicht.Dann bleibt nur noch der Weg in die Berufs(begleitende)schule oder eine Privatschule.
Das ist das mit den 9 Jahren Schulpflicht.
Du selber allerdings bist bis 18 (Beruf)Schulfpflichtig.
gehst du mit 15 nach 9 Pflichtjahren von der Schule ab und machst dann einfach mal nichts,mußt du zumindest 1 mal die Woche eine Berufschule oder hnliches besuchen bis du 18 bist.

Hier könnte ihre Werbung stehn !

39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 27.02.2012 um 15:27 Uhr

Wenn du aus der Realschule drausen bist, endet zwar die Schulpflicht, aber beginnt die Berufschulpflicht. Du kannst dich nicht einfach verziehen.

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

D-Photograph
Experte (offline)

Dabei seit 07.2010
1084 Beiträge
Geschrieben am: 27.02.2012 um 15:34 Uhr

Zitat von sabbse:

Zitat von AFRO95:

Zitat von Twister75:

Freiwilliger Unterricht??? Na ich weiß nicht.
Ihr werdet offizell entlassen-ein paar Tage vor den Sommerferien- und bisdahin ist ganz reguläre Schulpflicht.
Ab August/September hast du dann wieder Schulpflicht vorrausgesetzt du bist noch nicht 18 Jahre ;-)


Nach der 8 oder 9 Klasse hat man keine mehr ;)


in Baden-Württemberg hat man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflicht. Wenn du also mit der (Haupt-/Real-) Schule fertig bist, bevor du 18 bist, musst du noch weiter zur Schule gehen. Kannst mich auch gerne verbessern, falls sich da in den letzten zwei Jahren was geändert hat, aber dann bitte mit zuverlässiger Quelle.


scön wenn ihr alle keinen Plan habt gell ;-) also letztes Jahr wars so das wir freiwilligen Untericht ab dem 6. Juni oder so hatten aber das ist von schule von schule verschieden. Der Untericht kann auch weitergehn

https://www.facebook.com/pages/Dark-Phot ography/233622343396846

cOoki3druqs - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2011
839 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2012 um 14:19 Uhr

auf der Friedrich-List in ulm hatten wir 1ne (oder2?) wochen vor den prüfungen freiwilligen unterricht.. die woche in der prüfungen waren, tage an denen keine war, waren auch freiwillig.

der unterricht ist dann auch nur vorbereitung für die prüfung..

der traum im traum des traumes im traumloch - Inception

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