King_Chris - 33
Fortgeschrittener
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Dabei seit 06.2005
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 09:46 Uhr
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Als ich gerade einen Brief, indem die Hülle mit einer Aufschrift "Inkassodienst" versehen ist, in die Hand bekam, ahnte ich nichts gutes.
Nach dem Öffnen des Briefes erschien eine Rechnung über 190 € die innerhalb von einer Woche zu begleich sind.
Bei Fahrscheinkontrollen im Jahre 2009 !!! konnte ich keine gültige Fahrhkarte vorweisen bzw. der fehlende Schülerausweis.
Im Jahre 2010 bekam ich dann eine Rechnung zur Begleichung der Kosten (120 €). Da ich aber jedes Mal "nur" die Schülermonatsfahrkarte vergessen hatte und ich
zu der Zeit nachweisbar jeden Monat eine Schülermonatskarte besaß, schrieb ich der SWU einen sehr langen Brief, dass ich nicht bereit bin 120 € zu zahlen. Bis dato kam nichts. Keine Rückmeldung, kein Anruf. Komplett nichts.
1 1/2 Jahre bekomme ich nun eine Rechnung vom Inkassodienst - über 190 €.
Das ist für mich unmöglich in einer Woche so viel Geld aufzutreiben, zu dem kommt dass ich in einer finanziellen Schieflage, aufgrund der Arbeitslosigkeit bin.
Nun bin ich ratlos. Was kknn ich machen?
Haben die überhaupt das Recht das Geld jetzt noch einzukassieren oder ist das bereits verjährt?
Ich bitte um Hilfe !!!
MfG Chris
ps. ist mein 2. profil von dem ich schreibe, möchte nicht dass andere leute die mich kennen davon erfahren.
Pyromanie jetzt oder nie!!!!
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bigpun - 42
Fortgeschrittener
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 09:52 Uhr
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geh zu nem anwalt und lass dich beraten 1. beratung bzw tipp einholen sollte nicht wirklich was kosten.
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Chriss1976 - 49
Anfänger
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Dabei seit 01.2012
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 09:58 Uhr
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Hallo!
ich glaube nicht dass die Forderung bereits verjährt ist. Es sind noch keine drei Jahre vergangen. So lange dauert die Verjährungsfrist zwischen einer juristischen und privaten Personen.
Wenn Du nicht in der lage bist, den betrag auf ein zuzahlen, dann biete dem Inkassodienst eine Ratenzahlung an. Die sind auf jeden Fall zu einer Ratenzahlung bereit, so zumindest meine Erfahrung. Wenn diese wider erwarten nicht einer Ratenzahlung zustimmen, dann wäre es überlegenswert einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der kostet für Dich einmalig 10,-€. Dafür solltest Du aber zum Rechtspfleger beim Amtsgericht gehen und Dich dort informieren. Den Rechtspfleger findest Du im Hoch haus gegenüber dem Amtsgericht.
Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.
MfG
Chriss1976
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Der666Diablo
Champion
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Dabei seit 04.2006
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 10:23 Uhr
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deshalb lässt man solche briefe auch nicht unbeantwortet stehen ;)
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Dabei seit 09.2004
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 10:31 Uhr
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Eine Rechnung aus dem Jahr 2010 verjährt erst am 31.12.2013, also viel spaß beim bezahlen...
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StuffBox - 46
Fortgeschrittener
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Dabei seit 05.2009
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 11:04 Uhr
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1) Das ist der normale Rechtsweg, meine Kunden bekommen dieses Schreiben bereits nach 3 Monate der ausstehenden Zahlung. Da bringt jammern nichts, ausser in Zukunft deine Rechnungen zu zahlen. Spielregeln sind Spielregeln.
2) Im Normalfall kannst du mit dem Inkasso-Unternehmen reden und bspw. eine Ratenzahlung vereinbaren.
3) Bzgl. des oberen Postes: Kein Rechtsanwalt macht eine Beratung umsonst, ausser er hat einen sozialen Tag. Hier eine Empfehlung oder Durchsicht der Dokumente anzustreben ist ein normaler rechtsbegleitender Prozess.
Carpe Diem.
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RubensAngel - 57
Halbprofi
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Dabei seit 05.2011
307
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 11:21 Uhr
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Zitat von StuffBox: 1) Das ist der normale Rechtsweg, meine Kunden bekommen dieses Schreiben bereits nach 3 Monate der ausstehenden Zahlung. Da bringt jammern nichts, ausser in Zukunft deine Rechnungen zu zahlen. Spielregeln sind Spielregeln.
2) Im Normalfall kannst du mit dem Inkasso-Unternehmen reden und bspw. eine Ratenzahlung vereinbaren.
3) Bzgl. des oberen Postes: Kein Rechtsanwalt macht eine Beratung umsonst, ausser er hat einen sozialen Tag. Hier eine Empfehlung oder Durchsicht der Dokumente anzustreben ist ein normaler rechtsbegleitender Prozess.
Carpe Diem.
ich würde auch sagen das läuft in der kathegorie pP = persönliches pech
zahls einfach.....
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Biebe_666 - 47
Champion
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Dabei seit 05.2005
25297
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 12:18 Uhr
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Wie schon geschrieben scheint Ratenzahlung die einzige Alternative zu sein. Aber mal ehrlich: hast Du diesen Brief noch wo Du geschrieben hast dass du Monatskarten hattest? Und wie soll man daraus schließen können dass du wirklich Monatskarten hattest?
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mjb
Profi
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Dabei seit 11.2003
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 12:43 Uhr
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Hast Du irgendeinen Beleg dafür das du diesen Brief an die SWU geschrieben hast? Hast Du einen Beleg dafür das die SWU diesen Brief erhalten hat? z.B. den Rückschein des Einschreibens, die Unterschrift des Mitarbeiters der den Brief angenommen hat...
Wenn nicht, dann bleibt dir nichts anderes übrig als dich mit dem Inkassounternehmen auf eine Ratenzahlung zu einigen.
An deiner Stelle würde ich aber auch versuchen persönlich bei der SWU nachfragen was da Sache ist. Hast Du deine Monatskarten noch, bzw die Rechnungen/Abbuchungen?
www.markus-braig.de **** www.seelenfänger.net **** www.maushausen.net
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Dabei seit 09.2004
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 12:47 Uhr
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Zitat von mjb: Hast Du irgendeinen Beleg dafür das du diesen Brief an die SWU geschrieben hast? Hast Du einen Beleg dafür das die SWU diesen Brief erhalten hat? z.B. den Rückschein des Einschreibens, die Unterschrift des Mitarbeiters der den Brief angenommen hat...
Wenn nicht, dann bleibt dir nichts anderes übrig als dich mit dem Inkassounternehmen auf eine Ratenzahlung zu einigen.
An deiner Stelle würde ich aber auch versuchen persönlich bei der SWU nachfragen was da Sache ist. Hast Du deine Monatskarten noch, bzw die Rechnungen/Abbuchungen?
Mal ganz davon abgesehen dass man in dem Fall eigentlich sowieso mit der Fahrkarte ins Verkehrscenter der SWU soll..wie es auch die Kontrolleure einem auch sagen...
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colonalhogan
Profi
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 12:57 Uhr
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An deiner Stelle würde ich jetzt ganz schnell auf den Inkassodienst zugehen, wenn die zu dir kommen wird es gleich nochmals teurer.
Allerdings Frage ich mich was Du mit den Mahnungen gemacht hast. Nach einer Rechnung kommen erst mal ein oder zwei Mahnungen und dann wird es weitergegeben.
Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein
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BiPaar4046 - 55
Fortgeschrittener
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Dabei seit 03.2010
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 16:25 Uhr
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Hallo, ersteinmal eines, einen Einwand an die SWU bringt rein gar nichts, auch wenn du deine Karte nur vergessen hast, denn das ist alles bares Geld für die SWU.
2. wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, geh zum Gericht zu einem Rechtspfleger und laß dir einen Beratungsschein für einen Anwalt geben, kostet zwischen 10 und 20 Euro, dafür ist es dann egal, was der Anwalt kostet, denn der rechnet mit dem Staat dann ab, aber du hast dann eine ordentliche Beratung und schließlich
3. ist es nicht ganz richtig, wie gesagt wurde hier mit der Verjährung. wenn kein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid von der SWU gegen dich vorliegt, ist der Gläubiger, also in deinem Fall die SWU, verpflichtet, dich jedes Jahr erneut mit der Zahlungsaufforderung anzuschreiben, das heißt, wenn du das letzte mal 2010 von der SWU eine Zahlungsaufforderung bekommen hast und 2011 nicht, hat die SWU Pech. Aber um ganz sicher zu sein, solltest bdu das unter Punkt 2 machen
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Markus2 - 32
Profi
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Dabei seit 11.2006
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Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:01 Uhr
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Hier steht vielleicht etwas nützliches. Allerdings scheint sich das nur auf Strafverfahren zu beziehen.
Wie das bei Geldforderungen aussieht weiß ich nicht.
Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.
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