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Gesetzeslage Blaulicht ?

-DoubleDre- - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2010
31 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2012 um 23:51 Uhr

Ich habe gehört dass mit Blaulicht fahren nur 20 € strafe kosten soll - kann mir diese geringe strafe aber iwie nicht vostellen - weiß da jemand bescheid ?

#STAY TUNED# DAS GESETZ PASST NICHT ZU MEINEM SETUP ^^

Sieg_KlaS - 111
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
11831 Beiträge
Geschrieben am: 11.02.2012 um 23:57 Uhr

Zitat von -DoubleDre-:

Ich habe gehört dass mit Blaulicht fahren nur 20 € strafe kosten soll - kann mir diese geringe strafe aber iwie nicht vostellen - weiß da jemand bescheid ?
20€ Verwarnung. Nochmal 20€ drauf, falls Signalhorn an.
Odin0815 - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2004
2939 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2012 um 23:59 Uhr

Zitat:

Die 20 € kostet es nur wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat.
Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.


http://z0r.de/?id=63 /// www.aroundtheworld-blog.de

blue-fire - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
120 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2012 um 00:18 Uhr

Zitat von Odin0815:

Zitat:

Die 20 € kostet es nur wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat.
Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.


da weis aber einer ganz genau bescheit ;-)

lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 00:18 Uhr

Vor Gericht kann auch noch Amtsanmaßung und widerrechtliches Nutzen von Signalanlagen dazu kommen....könnte schon recht teuer werden...
Phil_Harmony - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2011
83 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2012 um 00:29 Uhr

Zitat von blue-fire:

Zitat von Odin0815:

Zitat:

Die 20 € kostet es nur wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat.
Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.


da weis aber einer ganz genau bescheit ;-)


Er WEISS ganz genau BESCHEID !!!
Call of Duden Modern Rechtschreibung !


Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen !

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 00:30 Uhr

Zitat von lemmon:

Vor Gericht kann auch noch Amtsanmaßung und widerrechtliches Nutzen von Signalanlagen dazu kommen....könnte schon recht teuer werden...

ähh...was glaubst du, weswegen man die 20 € Strafe zahlt? Aus Spaß an der Freude? Das von dir angesprochene widerrechtliche Fahren mit Blaulicht ist eine Ordnungswidrigkeit (mehr nicht) und dafür muss man dann die bereits erwähnten 20 € abdrücken und das Blaulicht wird einkassiert. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass das etwas teurer wird, wenn man mehrmals erwischt wird.

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

EroKami-sama - 18
Champion (offline)

Dabei seit 09.2007
3929 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 00:32 Uhr

Zitat von -DoubleDre-:

Ich habe gehört dass mit Blaulicht fahren nur 20 € strafe kosten soll - kann mir diese geringe strafe aber iwie nicht vostellen - weiß da jemand bescheid ?

Warum willst du das genauer wissen? Hattest du vor Blaulicht drauf und schneller zum Burger King, oder sowas?

REMOVE LUNARIANS.

jopeppero - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
227 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 00:52 Uhr

1. ma verwarnung,
2. ma anzeige :-D

Es gibt nur ein gas, vollgas !

Crankr - 31
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 12.02.2012 um 04:06 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von lemmon:

Vor Gericht kann auch noch Amtsanmaßung und widerrechtliches Nutzen von Signalanlagen dazu kommen....könnte schon recht teuer werden...

ähh...was glaubst du, weswegen man die 20 € Strafe zahlt? Aus Spaß an der Freude? Das von dir angesprochene widerrechtliche Fahren mit Blaulicht ist eine Ordnungswidrigkeit (mehr nicht) und dafür muss man dann die bereits erwähnten 20 € abdrücken und das Blaulicht wird einkassiert. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass das etwas teurer wird, wenn man mehrmals erwischt wird.

Ich glaube, dass im Falle eines Missbrauches die Kosten nicht bei 20 Euro bleiben werden.
Ansonsten wuerdest du tag taeglich irgendwelche normale Fahrzeuge mit Blaulicht durch die gegend flitzen sehen...
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 05:02 Uhr

Zitat von Crankr:

Ich glaube, dass im Falle eines Missbrauches die Kosten nicht bei 20 Euro bleiben werden.
Ansonsten wuerdest du tag taeglich irgendwelche normale Fahrzeuge mit Blaulicht durch die gegend flitzen sehen...


denke ich eben nicht. falsch parken ist das eine, mit blaulicht durch die gegend jagen was anderes, außerdem musst du ja bedenken: ist es normal mit blaulicht zu fahren knallste evtl wenns dumm läuft an ner kreuzung in nen anderen mit blaulicht - könnte ja vorkommen. da schiesste dir dann selbst ins bein, ich denke auch, dass du in so einem fall richtig probleme bekommst

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 09:11 Uhr

Zitat von Crankr:

Zitat von Barmonster:

Zitat von lemmon:

Vor Gericht kann auch noch Amtsanmaßung und widerrechtliches Nutzen von Signalanlagen dazu kommen....könnte schon recht teuer werden...

ähh...was glaubst du, weswegen man die 20 € Strafe zahlt? Aus Spaß an der Freude? Das von dir angesprochene widerrechtliche Fahren mit Blaulicht ist eine Ordnungswidrigkeit (mehr nicht) und dafür muss man dann die bereits erwähnten 20 € abdrücken und das Blaulicht wird einkassiert. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass das etwas teurer wird, wenn man mehrmals erwischt wird.

Ich glaube, dass im Falle eines Missbrauches die Kosten nicht bei 20 Euro bleiben werden.
Ansonsten wuerdest du tag taeglich irgendwelche normale Fahrzeuge mit Blaulicht durch die gegend flitzen sehen...


hier gehts nur um das Fahren mit Blaulicht und das ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du dabei noch mit 100 km/h durch die Innenstadt bretterst oder rote Ampeln überfährst, sind das natürlich alles Delikte die dazukommen, aber wenn du dich sonst an die Verkehrsregeln hältst, bleibt es (zumindest beim ersten mal) bei 20 € und Blaulicht weg.

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

deathworm
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2005
1412 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 11:12 Uhr

hoi

ueber das thema hab ich mich auch schonmal informiert..

das mit den 20euro stimmt schon.. das ist gleich zu behandeln wie ein verstoss mit gelblicht..

das problem sind lediglich die anderen sachen, die du mit einem blaulicht ja ausnutzen moechtest... das heisst rote ampeln ueberfahren etc.. und genau das gibt dann auch die ganz grosse strafe... das gleiche mit stark ueberhoehter geschwindigkeit...

amtsanmaßung kommt erst im bezug auf eine sondersignalanlage hinzu..

was auch noch ein problem darstellt ist der versicherungsschutz... dieser erlischt naemlich waehrend einer fahrt mit unerlaubtem blaulicht, da dass blaulicht eine unerlaubte zusaetzliche beleuchtungseinrichtung darstellt.. gleich zu setzen wie unterbodenlicht etc

es gibt aber wie ueberall auch schlupfloecher... so gibt es einen bericht ueber einen herrn der aus spass mit blaulicht und sosi gefahren ist und erwischt wurde.. es kam zur gerichtsverhandlung und der herr wurde auf nur die besagten 20euro verurteilt... die amtsanmaßung etc wurde fallengelassen weil der herr mitgeteilt hat, das er sich lediglich als thw mitarbeiter ausgeben wollte.. und dies eben kein oeffentliches amt darstellt...

-s

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lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2012 um 11:15 Uhr

Ich bin 2 Jahre mit Blaulicht dienstlich durch die Gegend gedüst. Und wenn andere Pkw´s, die nicht Grün/Weiß bzw Blau/Weiß waren, mit Blaulicht um die Ecke flitzten, wurden wir teilweise vom Trachtenverein verfolgt und mußten uns am Einsatzort erstmal ausweisen. Zumindest für diejenigen, die unser Fahrzeug nicht kannten....und die waren not amused, daß andere schneller als sie mit der Funzel waren.... :-D
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