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Unterhalt

Mama1990 - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
36 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2011 um 21:08 Uhr

Hallo ich habe mal ne frage kennt sich jemand mit dem thema gut aus
und zwar ich habe einen sohn und ne tochter der sohn ist von jemanden anderst der vater hatte aber noch nie unterhalt gezahlt somit habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen da ich aber am 15.04.2011 geheiratet habe zahlt das jugendamt mir kein unterhalt mehr, das heißt ich bekomme keinen unterhalt mehr, weiß vill jemand ob ich was dagegen machen kann bzw. von wem ich jetzt unterhalt bekomme wenn der vater nicht zahlt
scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2011 um 21:19 Uhr

Kann der Vater nicht zahlen oder will er nicht? Wenn er nicht will, dann solltest mal zu einem Anwalt gehen und einen Titel machen lassen. Damit hast du dann etwas in der Hand um im Extremfall einen Gerichtsvollzieher bei ihm vorbei zu schicken.
Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2011 um 21:21 Uhr

Wie alt ist der Junge??Bist du sicher,das es mit der Hochzeit zusammen hängt?
DU bekommst keinen Unterhalt mehr aber der Junge müsste weiterhin welchen bekommen,sofern ihn dein Mann nicht adoptiert hat.

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Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2011 um 21:22 Uhr

Zitat von scw:

Kann der Vater nicht zahlen oder will er nicht? Wenn er nicht will, dann solltest mal zu einem Anwalt gehen und einen Titel machen lassen. Damit hast du dann etwas in der Hand um im Extremfall einen Gerichtsvollzieher bei ihm vorbei zu schicken.

Ich denk der Vater is hier erstmal garnicht das Problem sondern das zuständige JA,da ja Unterhaltsvorschuß geleistet wurde.

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Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2011 um 21:27 Uhr

Zitat von Twister75:

Wie alt ist der Junge??Bist du sicher,das es mit der Hochzeit zusammen hängt?
DU bekommst keinen Unterhalt mehr aber der Junge müsste weiterhin welchen bekommen,sofern ihn dein Mann nicht adoptiert hat.


Okay habs gesehn,der Junge ist gerade 4 Jahre.So und nun fällt dir nach 7 Monaten auf,dass das JA die Zahlung eingestellt hat?? Was steht den im Bescheid? Wann kam das letzte Geld wann der letzte Bescheid? Hättest du evt. nur nen neuen Antrag stellen müssen und hast das verbummelt??

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Mama1990 - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
36 Beiträge
Geschrieben am: 31.12.2011 um 11:54 Uhr

also der vater von meinem sohn ist harzt 4 empfänger kann also nicht zahlen
nein ich habe beim jugendamt schon ein widerspruch eingelegt das ging bis zum gericht und dort steht das ich kein anspruch mehr auf unterhaltsvorschuss habe durch die heirat, muss ihnen also ein haufen geld zurück zahlen da sie denn unterhalt erst später gestrichen haben, sagen aber das der leibliche vater dennoch unterhaltspflichtig ist, aber wie soll ich unterhalt bekommen wenn er nicht zahlen kann, somit sagen die mein mann muss jetzt für das kind aufkommen
Mama1990 - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
36 Beiträge
Geschrieben am: 31.12.2011 um 11:55 Uhr

und mein mann hat das kind nicht adoptiert
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 31.12.2011 um 13:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.12.2011 um 13:03 Uhr

Zitat von Mama1990:

also der vater von meinem sohn ist harzt 4 empfänger kann also nicht zahlen
nein ich habe beim jugendamt schon ein widerspruch eingelegt das ging bis zum gericht und dort steht das ich kein anspruch mehr auf unterhaltsvorschuss habe durch die heirat, muss ihnen also ein haufen geld zurück zahlen da sie denn unterhalt erst später gestrichen haben, sagen aber das der leibliche vater dennoch unterhaltspflichtig ist, aber wie soll ich unterhalt bekommen wenn er nicht zahlen kann, somit sagen die mein mann muss jetzt für das kind aufkommen


Als erstes: Satzzeichen erhöhen die Lesbarkeit und Verständlichkeit ungemein.

Zur Sachlage: wenn der Kindesvater Hartz 4 Empfänger ist, kannst du von ihm keinerlei Unterhaltszahlungen erwarten. Solange sein Einkommen unter dem gesetzlichen Selbstbehalt ist, muss er keinen Unterhalt bezahlen.
Somit hat das Jugendamt entschieden, dass dein Mann nun für euch zu sorgen hat.
Das ist nichts Neues oder Außergewöhnliches und hätte dir schon vor der Heirat klar sein müssen.
Ich find es auch ein wenig seltsam, dass dir das alles nach fast einem dreiviertel Jahr auffällt.


Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 31.12.2011 um 13:31 Uhr

und die Unterhaltspflicht des Vaters eurem Sohnes gegenüber bleibt natürlich nach wie vor bestehn,sprich du bzw dein Sohn hat Anrecht auf das Geld von seinem Vater und kann es einklagen (der sohn geg. den Vater) aber natürlich passiert das ganze nur auf dem Papier und Geld wird dein Sohn nicht sehn (in eurem Fall) .

Normal hat dein Mann mit dem Unterhalt für deinen Sohn wenig zutun,und ich an deiner Stelle würde mir echt überlegen mir einen Anwalt zur Seite zuziehn.Klar das JA sagt der soll da mal schön mit zahlen aber obs da so wirklich ne rechtliche Grundlage für gibt?

Nehmen wir mal an dein Mann müsste heute Harz4 beantragen,dann könnte er eig. nur für sich,dich und eure Tochter beantragen.Dein Sohn müsste dann als Angehöriger dieser Lebensgemeinschaft seperat beantragen.

Also warum wird er wenn der Ehemann finanziert mit zur Familie gerechnet und wenn der Staat aufkommen muß plötzlich nicht mehr??

Komische Sache-geh zum Anwalt

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Mama1990 - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
36 Beiträge
Geschrieben am: 31.12.2011 um 14:19 Uhr

noch einmal zum mit lesen, mir ist das nicht nach 7monaten aufgefallen sondern das jugendamt hat unterhaltsvorschuss erst nach 3monaten gestrichen dann hat der widerspruch schon 3monate gedauert!
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