Geschrieben am: 26.10.2011 um 18:49 Uhr
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Zitat von SkyTouch-: Wäre das eine mögliches Beispiel für die kalkulatorischen Kosten?
Eine Firma kauft sich ein neues Auto für 50.000 €. In der Abschreibungstabelle vom Finanzamt ist eine Nutzungsdauer N = 5 Jahre angegeben. Der Abschreibungssatz/Jahr beträgt somit 20 % und das Auto wird folglich mit 10.000 € / Jahr abgeschrieben.
Von einem Kunden K erfährt die Firma, dass der Kunde K das Selbe Auto hat, allerdings schon seit 10 Jahren, was die Nutzungsdauer N schon um das doppelte überschritten hat.
Die Firma rechnet intern nun nicht mit N = 5, sondern N = 10.
Stimmt das oder ist das falsch?
Das stichwort "intern" ist hier ausschlaggebend.
In der Kostenrechnung, wo die kalk.Kosten anfallen, kann mit einer anderen ND gerechnet werden. Und auch nur in der Kostenrechnung fallen die kalk.Kosten an.
Dein Beispiel mit der ND ist ganz treffend, denn es zeigt den Unterschied zwischen Buchführung und Kostenrechnung ganz gut.
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