Muhajira - 32
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 16:11 Uhr
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Kennt sich jemand damit aus, wenn man einen ausländer nach deutschland "einladen" will?
ich habe schon seit langer zeit einen guten Freund im Ausland und möchte, dass auch er mal zu mir nach Deutschland kommt.
Es gibt da so ein Schengenvisum und habs auch schon mal nachgelesen, aber es ist halt schon total vewirrend.
Wäre echt lieb wenn sich jemanden melden würde, der sich damit auskennt und auch qualifizierte antworten gibt ;)
danke schon mal :)
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damast - 48
Experte
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 16:17 Uhr
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woher kommt dein freund?
schengener abkommen beruht auf EU, wenn EU dann hat sich das mit dem visum sowieso erledigt.
edit: dann brauch dein freund kein visum.
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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Muhajira - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:18 Uhr
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nein er kommt nicht aus der EU.
er wohnt in Tunesien und da ist das glaub alles bisschen schwieriger
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Schattenhaft - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:48 Uhr
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Mein letzter Visumsantrag ist zwar schon ne ganzen Weile her, aber ich denke mal, viel wird sich da nicht geändert haben. Hab da auch mal gerade ein paar Sachen kurz gelesen.
Also du kann da mal recht wenig machen. Sofern ich die Quellen richtig gelesen und mich meine Erinnerung nich komplett belügt, muss man das Visum bei der Botschaft des Landes, in das man einreisen will, beantragen. Sprich, er sollte mal bei der deutschen Botschaft in Tunis nachfragen.
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Muhajira - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 16:54 Uhr
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ja da muss der glaub das ganze zeugs dann abgeben mit der verpflichtungserklärung von deutschland.
aber irgendwie stand da halt noch drin, dass man da wie ne art "bürgen" muss für den besucher. Und dann kommen da noch kosten für die Reiseversicherung.
weiß jemand wie hoch die sind?
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Puppexx
Anfänger
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:08 Uhr
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Du musst ihm eine Einladung schicken und dann wird entschieden ob er das Visum bekommt.
Du Bürgst dann für ihn und musst nachweisen können das du in Deutschland Arbeitest
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Schattenhaft - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:08 Uhr
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Zitat von Muhajira: ja da muss der glaub das ganze zeugs dann abgeben mit der verpflichtungserklärung von deutschland.
aber irgendwie stand da halt noch drin, dass man da wie ne art "bürgen" muss für den besucher. Und dann kommen da noch kosten für die Reiseversicherung.
weiß jemand wie hoch die sind?
ich glaub dass kann dir keiner beantworten.....außer er/sie wäre zufällig aus tunesien.
da muss dein bekannter sich schon selbst drum kümmern und die Informationen einholen
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Muhajira - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:20 Uhr
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Zitat von Puppexx: Du musst ihm eine Einladung schicken und dann wird entschieden ob er das Visum bekommt.
Du Bürgst dann für ihn und musst nachweisen können das du in Deutschland Arbeitest
Wie sieht so eine Einladung aus?
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Puppexx
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:34 Uhr
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Zitat von Muhajira: Zitat von Puppexx: Du musst ihm eine Einladung schicken und dann wird entschieden ob er das Visum bekommt.
Du Bürgst dann für ihn und musst nachweisen können das du in Deutschland Arbeitest
Wie sieht so eine Einladung aus?
Musst mal beim Deutschen Konsulat nachfragen wie diese erstellt wird, ich kenn das auch nur von meinem Freund der leider im Moment bei der Arbeit ist sonst würde ich ihn direkt fragen
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Muhajira - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 17:34 Uhr
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Zitat von Puppexx: Zitat von Muhajira: Zitat von Puppexx: Du musst ihm eine Einladung schicken und dann wird entschieden ob er das Visum bekommt.
Du Bürgst dann für ihn und musst nachweisen können das du in Deutschland Arbeitest
Wie sieht so eine Einladung aus?
Musst mal beim Deutschen Konsulat nachfragen wie diese erstellt wird, ich kenn das auch nur von meinem Freund der leider im Moment bei der Arbeit ist sonst würde ich ihn direkt fragen
oke danke
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Jifa
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Geschrieben am: 14.10.2011 um 19:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.10.2011 um 19:29 Uhr
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also, ich hab im Juni jemand außen EU nach DE für Besuch eingeladen:
- Verpflichtungserklärung (http://lra.spxs.net/inhalte/ausl%E4ndische%20mitb%FCrger/ausl%E4nderrecht/besuchsaufenthalte/)
- Einladung mit deiner Unterschrift
- Reisekrankenversicherung für den Besucher
- Kopie deines Mietvertrags
Über den Gast müssen folgende Daten bekannt sein:
1. Name, Vorname
2. Geburtsdatum und -ort
3. Wohnadresse im Heimatland
4. Passnummer
Gebühr: 25,00 Euro
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orrie - 45
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Geschrieben am: 17.10.2011 um 21:22 Uhr
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Zitat von Muhajira: ja da muss der glaub das ganze zeugs dann abgeben mit der verpflichtungserklärung von deutschland.
aber irgendwie stand da halt noch drin, dass man da wie ne art "bürgen" muss für den besucher. Und dann kommen da noch kosten für die Reiseversicherung.
weiß jemand wie hoch die sind?
Das mit dem Bürgen habe ich selbst so noch nie gehört. Aber da sind Konsulate immer gute Anlaufsetellen um sowas in Erfahrung zu bringen.
Die Reiseversicherung würde ich flexibel handhaben, erkundige dich wegen Preisen, ich kenne zb diese hier. Vergleiche das einfach nochmal. Da kann man schauen, dass man preiswert davon kommt.
Ich denke, dass das schon klappen wird. Viel Glück aber in jedem Falle.
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