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Mann der kinderpornokraphi in team-ulm.de rum schickt

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Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:27 Uhr

Ich will es mal so formulieren... ich habe meines wissens noch keine Kinder, sollte ich eines Tages welche haben kenne ich keine Moral wenn es gilt sie zu schützen. ;)

Niemand sagte das man 28 Jahre warten muss.

Wie gesagt, zu töten ist ein emotionaler Wunsch. Hätte ich zu entscheiden wie man mit sowas unmgeht, wäre ich für die lebenslange SV.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Hikikomori - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
432 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2011 um 11:30 Uhr

Zitat von Enraged:

Ich will es mal so formulieren... ich habe meines wissens noch keine Kinder, sollte ich eines Tages welche haben kenne ich keine Moral wenn es gilt sie zu schützen. ;)

Niemand sagte das man 28 Jahre warten muss.

Wie gesagt, zu töten ist ein emotionaler Wunsch. Hätte ich zu entscheiden wie man mit sowas unmgeht, wäre ich für die lebenslange SV.


notwehr bleibt juristisch notwehr...auch wenn einem die "notwehr" genugtuung verschafft

deutsches rechtssystem, biatch! :D
(1 punkt für Enraged)

int PostedMeme; scanf("%d",&PostedMeme); if(PostedMeme>9000) { printf("You have got cancer"\n); }

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:31 Uhr

Zitat von Enraged:

Ich will es mal so formulieren... ich habe meines wissens noch keine Kinder, sollte ich eines Tages welche haben kenne ich keine Moral wenn es gilt sie zu schützen. ;)

Niemand sagte das man 28 Jahre warten muss.

Wie gesagt, zu töten ist ein emotionaler Wunsch. Hätte ich zu entscheiden wie man mit sowas unmgeht, wäre ich für die lebenslange SV.


die 28 jahre sind meines wissens die zeit die ein zu tode verurteilter in den usa auf seine hinrichtung warten muss! 28 jahre in dennen er auch kosten verursacht!! du würdest also für deine kinder töten? was für ein vorbild! "mein vater hat den mörder meines bruder aus rache getötet, jetzt habe ich zwar kein papi mehr, aber ich würde auch so handeln"...ist das der richtige weg???

und ich befürcht DU mein freund, brauchst auch hilfe

Zitat:

Wie gesagt, zu töten ist ein emotionaler Wunsch.


was ist mit euch los? so abgestumpft durch filme und spiele oder was?

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2011 um 11:33 Uhr

Nicht immer, im Falle vom Kolleg wars versuchter Totschlag.

-edit-

Nein, dafür brauche ich weder Spiele noch Filme, da reicht der Alltag.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:34 Uhr

Zitat von Hikikomori:

Zitat von Enraged:

Ich will es mal so formulieren... ich habe meines wissens noch keine Kinder, sollte ich eines Tages welche haben kenne ich keine Moral wenn es gilt sie zu schützen. ;)

Niemand sagte das man 28 Jahre warten muss.

Wie gesagt, zu töten ist ein emotionaler Wunsch. Hätte ich zu entscheiden wie man mit sowas unmgeht, wäre ich für die lebenslange SV.


notwehr bleibt juristisch notwehr...auch wenn einem die "notwehr" genugtuung verschafft

deutsches rechtssystem, biatch! :D
(1 punkt für Enraged)


notwehr wenn ER selber bedroht wird! jedoch wenn er den typ tot schlägt statt ihn nur kampfunfähig zu machen, ist er wegen totschlag, vielleicht sogar mord dran! so ist das nunmal. notwehrfälle werde genaustens überprüft! und wenn für das eigene leben keine gefahr bestand, dann ist man drann

0:1 hinten würde ich sagen

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2011 um 11:39 Uhr

Zitat von Enraged:

Nicht immer, im Falle vom Kolleg wars versuchter Totschlag.

-edit-

Nein, dafür brauche ich weder Spiele noch Filme, da reicht der Alltag.


Zitat:

Der Strafrahmen beträgt, wenn wegen versuchten Totschlags verurteilt werden sollte, aufgrund des Versuchs zwei bis fünfzehn Jahre.

Er kann abgeschoben werden, das hängt aber noch von einer Menge anderer Umstände ab, u.a. seiner genauen Staatsangehörigkeit.


2-15 jahre..im schlimmsten fall hat das kinde keinen vater während der gesamten jugend!!



du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:36 Uhr

Nope, ist auch dann Notwehr wenn es um andere geht.

Zitat:

§ 32
Notwehr


(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Hikikomori - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
432 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2011 um 11:39 Uhr

ich kann mir durchaus vorstellen das der/die ein oder andere richter/in befangen sein wird, in einem notwehrverfahren, wenn es um kindesmisshandlung geht

aber back to topic (ich weiß, ich bin auch nicht besser)

int PostedMeme; scanf("%d",&PostedMeme); if(PostedMeme>9000) { printf("You have got cancer"\n); }

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2011 um 11:40 Uhr

Zitat von Enraged:

Nope, ist auch dann Notwehr wenn es um andere geht.

Zitat:

§ 32
Notwehr


(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


und selbst dann wäre es zu beweisen das er angegriffen hat^^

zu vorher

Zitat:

§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

bzw.

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Was evtl. "Strafmildernd" ist, ist die Tatsache dass er Angetrunken war, und somit zumindest "positiv" auswirkt, da er im Betrunkenen Zustand nicht das Ausmaß seines Handelns einschätzen konnte! (beschränkt schuldfähig oder schuldunfähig).


du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:55 Uhr

Straffreie Notwehr, wie man sie aus vielen Filmen und den USA etc. kennt, gibt es in Deutschland definitiv NICHT.



Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:57 Uhr

Zitat von Penta_Phi:

Straffreie Notwehr, wie man sie aus vielen Filmen und den USA etc. kennt, gibt es in Deutschland definitiv NICHT.



in den usa darf man immer noch, wenn man auf der straße überfallen wird, den angreifer töten ohne das es probleme für sich selber gibt, ich meine virginia oder texas

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 11:59 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

notwehr wenn ER selber bedroht wird! jedoch wenn er den typ tot schlägt statt ihn nur kampfunfähig zu machen, ist er wegen totschlag, vielleicht sogar mord dran! so ist das nunmal. notwehrfälle werde genaustens überprüft! und wenn für das eigene leben keine gefahr bestand, dann ist man drann

0:1 hinten würde ich sagen


Kommt auf die Situation drauf an, würde ich mal sagen. Außerdem kann man ja immernoch die psychokiste fahren, dass man aus Angst irrational "übertrieben" gehandelt hat. (Eine Spinne bringt i.d.R auch keinen Menschen um, dennoch ist diese Irrationale Angst da..)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 12:00 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

Zitat von Penta_Phi:

Straffreie Notwehr, wie man sie aus vielen Filmen und den USA etc. kennt, gibt es in Deutschland definitiv NICHT.



in den usa darf man immer noch, wenn man auf der straße überfallen wird, den angreifer töten ohne das es probleme für sich selber gibt, ich meine virginia oder texas


Ja, oder die fast rechtsfreie Zone innerhalb des eigenen Grundstücks...was uns ja oft suggeriert wird. All das gibt es in Deutschland nicht.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 16.09.2011 um 12:01 Uhr

Zitat von Manu-Bl:

Zitat von Penta_Phi:

Straffreie Notwehr, wie man sie aus vielen Filmen und den USA etc. kennt, gibt es in Deutschland definitiv NICHT.



in den usa darf man immer noch, wenn man auf der straße überfallen wird, den angreifer töten ohne das es probleme für sich selber gibt, ich meine virginia oder texas


Je nach Situation berechtigt. Zwar nicht für einen Faustschlag, aber bei einem Bewaffneten angreifer geht mir meine eigene Haut auch vor. Würde ihn zwar nicht mit dem Ziel zu töten kämpfen, aber in der entsprechenden Situationen wäre ich zu extremeren Maßnahmen bereit.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 12:01 Uhr

Zitat von Der666Diablo:


Kommt auf die Situation drauf an, würde ich mal sagen. Außerdem kann man ja immernoch die psychokiste fahren, dass man aus Angst irrational "übertrieben" gehandelt hat. (Eine Spinne bringt i.d.R auch keinen Menschen um, dennoch ist diese Irrationale Angst da..)


wenn da der gutachter sagt, er erkenne nichts was darauf zu schließen wäre, pech. selbst wenn er es anerkennt gäbe es "nur" meicht mildernte umstände...die tat bleibt tat

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

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