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Roller raten zahlung wo in ulm

  -1- -2- vorwärts >>>  
Vk_char - 127
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2011
11 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:29 Uhr

Heii leute,
ich hab mir etwas geld gespart so ca . 600 € und wollte nun speedfight 2 kaufen nur weis ich nicht wo man es in raten bezahlen kann wiest ihr vill wo es sowas in umgebung ulm gibt ? danke schon mal
Schatza_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:37 Uhr

Willst eine ganze neuen?

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:46 Uhr

Du als unter 18 Jähriger schon mal gar nicht

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:47 Uhr

Zitat von Vk_char:

Heii leute,
ich hab mir etwas geld gespart so ca . 600 € und wollte nun speedfight 2 kaufen nur weis ich nicht wo man es in raten bezahlen kann wiest ihr vill wo es sowas in umgebung ulm gibt ? danke schon mal


spar lieber en bisschen länger und kauf sie dir dann
bei raten zahlung hast am ende immer en haufen mehr bezahlt als den normalen preis

Das ist das Land der Vollidioten

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:49 Uhr

Zitat von Daddy_Cool81:

Du als unter 18 Jähriger schon mal gar nicht


mit einwilligung der eltern schon

Das ist das Land der Vollidioten

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:54 Uhr

Zitat von WreslerChea:

Zitat von Daddy_Cool81:

Du als unter 18 Jähriger schon mal gar nicht


mit einwilligung der eltern schon

Auch dann nicht, der Käufer muß das 18. Lebensjahr erreicht haben da es ein Vertrag ist und die sind erst ab 18 erlaubt.

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

Diavolos - 114
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2011
226 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 14:57 Uhr

Zitat von Vk_char:

Heii leute,
ich hab mir etwas geld gespart so ca . 600 € und wollte nun speedfight 2 kaufen nur weis ich nicht wo man es in raten bezahlen kann wiest ihr vill wo es sowas in umgebung ulm gibt ? danke schon mal


Frag bei Firma Fuchs in NU nach ob er Dir günstig was ranholen kann. Oder kaufe Dir was gebrauchtes. Quad steht da eins für 300€ sieht aus wie neu.

Gegen den unfairen Triumph des geschriebenen Wortes über die Realität gibt es kein Mittel.

Schatza_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:00 Uhr

Zitat von Daddy_Cool81:

Zitat von WreslerChea:

Zitat von Daddy_Cool81:

Du als unter 18 Jähriger schon mal gar nicht


mit einwilligung der eltern schon

Auch dann nicht, der Käufer muß das 18. Lebensjahr erreicht haben da es ein Vertrag ist und die sind erst ab 18 erlaubt.


Jeder Jugendliche unter 18 ist Eingeschränkt Geschäftsfähig, mit der einweilligung der Eltern darf er ein Roller kaufen.

Auszug aus WIKI:

Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren
Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).

Liegt keine vorherige Zustimmung (= Einwilligung, § 183 Satz 1 BGB) vor, so ist das Geschäft entweder schwebend oder endgültig unwirksam:

Schwebend unwirksam ist eine Willenserklärung, sofern sie ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgegeben wurde, die Eltern sie aber noch genehmigen können (§ 108 BGB). Ein Vertrag entfaltet also zunächst keine Wirkung, wird allerdings mit der nachträglichen Zustimmung (= Genehmigung) durch die gesetzlichen Vertreter rückwirkend wirksam (§ 184 Abs. 1 BGB).
Endgültig unwirksam ist eine Willenserklärung bei Verweigerung der Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter (§ 108 Abs. 1 BGB).

[bearbeiten] Vorteilhafte Rechtsgeschäfte

Nur ausnahmsweise ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nicht erforderlich, nämlich vor allem in den Fällen

der Erlangung eines lediglich rechtlichen Vorteils (§ 107 BGB), wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen,
bei Willenserklärungen, die die Vermögensverhältnisse des Minderjährigen nicht berühren (sog.

neutrale Geschäfte, z.B. ein Auftrag), sowie

bei Rechtsgeschäften, die ein von den Eltern genehmigtes Arbeitsverhältnis betreffen (§ 113 BGB). .

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:01 Uhr

Zitat von Daddy_Cool81:

Zitat von WreslerChea:

Zitat von Daddy_Cool81:

Du als unter 18 Jähriger schon mal gar nicht


mit einwilligung der eltern schon

Auch dann nicht, der Käufer muß das 18. Lebensjahr erreicht haben da es ein Vertrag ist und die sind erst ab 18 erlaubt.


theoretisch ist doch jeder kauf (auch z.B: Kaugummi) ein vertrag
oder irre ich mich da?

Das ist das Land der Vollidioten

Schatza_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:05 Uhr

Ja das stimmt, ab von 7-18 Jahren ist man ja beschränkt Geschäftsfähig sollche kleinen Käufe fallen daher unter den Taschengeldparagraph, sollte es aber um mehrere hundert Euro gehen. Dann ist wieder die Einverständnis der Elter gefragt.

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

DocLove - 43
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2011 um 15:08 Uhr

Quatsch. Die Eltern müssen das machen, kein Händler lässt sich darauf ein, so ewtas mit einem Minderjährigen zu machen.
Heisst: Ratenzahlung über Mama/Papa

Zitat:

Jeder Jugendliche unter 18 ist Eingeschränkt Geschäftsfähig, mit der einweilligung der Eltern darf er ein Roller kaufen.


Sicher, nur keine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Schatza_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:08 Uhr

Zitat von DocLove:

Quatsch. Die Eltern müssen das machen, kein Händler lässt sich darauf ein, so ewtas mit einem Minderjährigen zu machen.
Heisst: Ratenzahlung über Mama/Papa


Ja schon klar dass das über Papa/ Mama geht, aber von welchem Konto das Geld letztendlich abgebucht wird ist wurst.

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

Schatza_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:09 Uhr

Zitat von DocLove:

Quatsch. Die Eltern müssen das machen, kein Händler lässt sich darauf ein, so ewtas mit einem Minderjährigen zu machen.
Heisst: Ratenzahlung über Mama/Papa

Zitat:

Jeder Jugendliche unter 18 ist Eingeschränkt Geschäftsfähig, mit der einweilligung der Eltern darf er ein Roller kaufen.


Sicher, nur keine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben.


Wenns die Eltern unterschreiben dann schon..

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

DocLove - 43
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2011 um 15:11 Uhr

Ja dann bürgen die Eltern ja und nicht er... :-)

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Schatza_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:11 Uhr

Zitat von DocLove:

Ja dann bürgen die Eltern ja und nicht er... :-D


Ja schon, das ist doch damit gemeint, die3 Eltern müssen damit einverstanden sein :D

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

DocLove - 43
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2011 um 15:12 Uhr

Zitat von Schatza_:

Zitat von DocLove:

Ja dann bürgen die Eltern ja und nicht er... :-D


Ja schon, das ist doch damit gemeint, die3 Eltern müssen damit einverstanden sein :D


ja damit
1. einverstanden

und

2. eben den Vertrag unterschreiben.

Anders gehts nicht denn:
Kein Händler lässt sich auf sowas mit einem Minderjährigen ein ^^

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

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