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Teilzeitjob Urlaubstage minimum

blackmen - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
95 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2011 um 18:34 Uhr

meine freundin (leider ohne schulabschluss) arbeitet als reinigungskraft jeden tag von mo-fr. von 8 - 12 uhr. Pro Jahr erhält sie 16 Tage urlaub. Diesen job macht sie schon seit jahren. sind die 16 Tage rechtens? (ja den Thread gab es schon einmal, hab mich aber vertan)
MariHo - 88
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
802 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2011 um 18:40 Uhr

ich glaube 24 Tage sind gesetz :)

*Insert coin for a stack of water*

1fach_netter - 33
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
7313 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2011 um 18:41 Uhr

24 Tage??? o_O
Als Azubi bekommt man auf jeden Fall erst 20, und bei einer gewissen Firma, deren Name ich nicht nennen will, gäbe es dieses Jahr höchstens 10 Urlaubstage.

Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.

MariHo - 88
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
802 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2011 um 18:44 Uhr

klick

:)

*Insert coin for a stack of water*

1fach_netter - 33
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
7313 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2011 um 18:45 Uhr

Zitat von MariHo:

klick

:)

Im Falle einer 6-Tage-Woche. Ein Azubi hat aber ne 5-Tage-Woche. :P

Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.

MariHo - 88
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
802 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2011 um 18:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2011 um 18:46 Uhr

naja is im jedem Betrieb anderst geregelt ich habe 30 Tage als azubi :) !


*Insert coin for a stack of water*

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2011 um 19:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2011 um 19:17 Uhr

Wo ist denn da jetzt der Unterschied? Ich hatte es dir doch bereits schon erklärt:

Sie hat Anspruch auf 20 Tage, Ende.

Ich fang jetzt nicht wieder von vorne an.......

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

incredable - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
141 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2011 um 19:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2011 um 19:24 Uhr

Zitat von Penta_Phi:

Wo ist denn da jetzt der Unterschied? Ich hatte es dir doch bereits schon erklärt:

Sie hat Anspruch auf 20 Tage, Ende.

Ich fang jetzt nicht wieder von vorne an.......


1. gibt es einen unterschied
2. möcht sie denk ich mal nicht auf eine internetseiten verwiesen werden. stattdessen eine genaue artikelnummer vorgelegt bekommen. nicht alles was im internet steht ist auch richtig.
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2011 um 19:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2011 um 19:33 Uhr

Zitat von incredable:

Zitat von Penta_Phi:

Wo ist denn da jetzt der Unterschied? Ich hatte es dir doch bereits schon erklärt:

Sie hat Anspruch auf 20 Tage, Ende.

Ich fang jetzt nicht wieder von vorne an.......


1. gibt es einen unterschied
2. möcht ich nicht auf internetseiten verwiesen werden. ich möchte stattdessen den genaue artikelnummer vorgelegt bekommen. nicht alles was im internet steht ist auch richtig.


Der Unterschied ist irrelevant. Ich hatte einen Link gepostet, wo alle Paragraphen aufgelistet waren.
Wenn du dem Internet nicht traust, geh zu einer Rechtsberatung oder einen Anwalt für Arbeitsrecht. Auch das hatte ich geschrieben.

Edit 1: Ist "incredable" besagte Freundin?
Edit 2: Wenn ihr dem Internet so skeptisch gegenüber steht, warum fragt ihr dann in einem Online Forum?

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2011 um 19:37 Uhr

Ich hatte dir dazu den Gesetzestext verlinkt und auf Quellen verwiesen. Wenn ihr diesen nicht traut, dann fragt auch nicht in einem Online-Forum nach.

Auch hier weiter oben ist der Gesetzestext verlinkt. Nehmt einfach den, wenn ihr Paragrafen haben wollt. Und besorgt Euch Kommentare und Urteile dazu. Da ihr online aber ja nicht traut (und nichts glaubt, was von da kommt), solltet ihr das anhand von Literatur machen, die es in Buchläden gibt.
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