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lastschriftverfahren

  -1- -2- vorwärts >>>  
xXSchereXx
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
314 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:10 Uhr

hey,
kann mir mal bitte jemand kurz erklären wie das genau funktioniert? bei google kommt nicht so wirklich was hilfreiches ;-)

Fahre nie schneller als dein schutzengel, meiner hat 250 ps :) ^^

ich-ss - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
569 Beiträge
Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:14 Uhr

zu doof zum googeln?
silent_moan - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
57 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:14 Uhr

"Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“-Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag belastet wird, dessen Höhe vom Zahlungsempfänger festgelegt worden ist. Dabei wird der Zahlungsauftrag vom Zahlungspflichtigen lediglich mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Regelfall ist die „Push“-Zahlung, die vom zahlungspflichtigen Schuldner ausgelöst wird (Überweisung).

Zudem wird mit Lastschrift allgemein die Belastung eines Bankkontos oder Kontos bezeichnet."

Das ist ein Link



~ Der Wind beugt die Gräser, aber er bricht sie nicht ~

xXSchereXx
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
314 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:18 Uhr

Zitat von silent_moan:

"Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“-Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag belastet wird, dessen Höhe vom Zahlungsempfänger festgelegt worden ist. Dabei wird der Zahlungsauftrag vom Zahlungspflichtigen lediglich mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Regelfall ist die „Push“-Zahlung, die vom zahlungspflichtigen Schuldner ausgelöst wird (Überweisung).

Zudem wird mit Lastschrift allgemein die Belastung eines Bankkontos oder Kontos bezeichnet."

Das ist ein Link



ja soweit war ich auch aber ich check das nicht so ganz ;-) ist das so wie ne überweißung oder musst da dem postboten das geld geben?

Fahre nie schneller als dein schutzengel, meiner hat 250 ps :) ^^

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:19 Uhr

ich glaub das beste beispiel hierfür ist wenn du in einem supermarkt mit karte bezahlst und unterschreiben musst

mit der unterschrift bestätigst du das der supermarkt das geld von deinem konto abbuchen darf
sowas schließt du z.B. auch beim stromkosten etc. ab


Das ist das Land der Vollidioten

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:20 Uhr

Zitat von xXSchereXx:

Zitat von silent_moan:

"Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“-Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag belastet wird, dessen Höhe vom Zahlungsempfänger festgelegt worden ist. Dabei wird der Zahlungsauftrag vom Zahlungspflichtigen lediglich mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Regelfall ist die „Push“-Zahlung, die vom zahlungspflichtigen Schuldner ausgelöst wird (Überweisung).

Zudem wird mit Lastschrift allgemein die Belastung eines Bankkontos oder Kontos bezeichnet."

Das ist ein Link



ja soweit war ich auch aber ich check das nicht so ganz ;-) ist das so wie ne überweißung oder musst da dem postboten das geld geben?


das ist ne überweißung

wenn du dem postboten das geld geben musst dann hast du per nachnahme bezahlt

Das ist das Land der Vollidioten

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.08.2011 um 13:23 Uhr

Zitat von WreslerChea:

das ist ne überweißung


Ist es nicht.

Beim Lastschriftverfahren wird der Gegenpartei erlaubt von deinem Konto abzubuchen.
Bestellst du z.b. was im Internet und kannst per lastschrift bezahlen, dann wird der Kaufpreis von deinem Konto abgebucht.

Bei ner Überweisung beauftragst du selbst den Geldtransfer. Das ist ein Unterschied!
Drum kann man ne Lastschrift auch rückgängig machen, ne Überweiseung nicht so ohne weiteres.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

SuperMario_- - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1636 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.08.2011 um 13:28 Uhr

Zitat von xXSchereXx:

Zitat von silent_moan:

"Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“-Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag belastet wird, dessen Höhe vom Zahlungsempfänger festgelegt worden ist. Dabei wird der Zahlungsauftrag vom Zahlungspflichtigen lediglich mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Regelfall ist die „Push“-Zahlung, die vom zahlungspflichtigen Schuldner ausgelöst wird (Überweisung).

Zudem wird mit Lastschrift allgemein die Belastung eines Bankkontos oder Kontos bezeichnet."

Das ist ein Link



ja soweit war ich auch aber ich check das nicht so ganz ;-) ist das so wie ne überweißung oder musst da dem postboten das geld geben?


Wenn du dem Postboten das Geld gibst ist es ja nicht Bargeldlos, da du dem Boten ja das Geld BAR gibst
Einfaches BEispiel für ein Lastschriftverfahren wäre die EC-Karten-Zahlung im Laden:
Du kaufst etwas, zahlst es mit deiner EC-Karte indem du sie in das Lesegerät steckst, die Karte wird geprüft, es wird der Betrag an die Bank geschickt und wird dort ohne Bargeld zu verwenden von deinem Konto abgebucht, du bestätigst dies dann entweder durch die Eingabe deines Pin´s oder durch deine Unterschrift.
Bei einem Lastschriftverfahren gibt also der Zahlungsempfänger (hier der Laden) die Abbuchung von deinem Konto in Auftrag, du bestätigst dies lediglich mit Pin bzw. Unterschrift im Laden... bei einer Überweisung gibst du die Abbuchung selber in Auftrag, indem du Beispielsweise einen Überweisungsschein ausfüllst und in deiner Bank einwirfst

KingKoolSavas - Herr Kool S, nicht der Sohn von Zeus - KingKoolSavas

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:25 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Zitat von WreslerChea:

das ist ne überweißung


Ist es nicht.

Beim Lastschriftverfahren wird der Gegenpartei erlaubt von deinem Konto abzubuchen.
Bestellst du z.b. was im Internet und kannst per lastschrift bezahlen, dann wird der Kaufpreis von deinem Konto abgebucht.

Bei ner Überweisung beauftragst du selbst den Geldtransfer. Das ist ein Unterschied!
Drum kann man ne Lastschrift auch rückgängig machen, ne Überweiseung nicht so ohne weiteres.


oh das stimmt
ich wollte eig sagen das es halt so ähnlich wie ne überweißung ist weil der geldfluss ja nur im buchgeld stattfindet

Das ist das Land der Vollidioten

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
653 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.08.2011 um 13:30 Uhr

Zitat von SuperMario_-:

Zitat von xXSchereXx:

Zitat von silent_moan:

"Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“-Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag belastet wird, dessen Höhe vom Zahlungsempfänger festgelegt worden ist. Dabei wird der Zahlungsauftrag vom Zahlungspflichtigen lediglich mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Regelfall ist die „Push“-Zahlung, die vom zahlungspflichtigen Schuldner ausgelöst wird (Überweisung).

Zudem wird mit Lastschrift allgemein die Belastung eines Bankkontos oder Kontos bezeichnet."

Das ist ein Link



ja soweit war ich auch aber ich check das nicht so ganz ;-) ist das so wie ne überweißung oder musst da dem postboten das geld geben?


Wenn du dem Postboten das Geld gibst ist es ja nicht Bargeldlos, da du dem Boten ja das Geld BAR gibst
Einfaches BEispiel für ein Lastschriftverfahren wäre die EC-Karten-Zahlung im Laden:
Du kaufst etwas, zahlst es mit deiner EC-Karte indem du sie in das Lesegerät steckst, die Karte wird geprüft, es wird der Betrag an die Bank geschickt und wird dort ohne Bargeld zu verwenden von deinem Konto abgebucht, du bestätigst dies dann entweder durch die Eingabe deines Pin´s oder durch deine Unterschrift.


es gibt da unterschieden zwischen elektronisches lastschrift verfahren und elektronik cash verfahren

eine elektronischen lastschrift verfahren musst du lediglich unterschreiben und du gibts damit dein einverständnis das der supermarkt das geld von deinem konto abbuchen darf aber es gibt nicht die sicherheit das du das geld auf dem konto hast und somit auch bezahlen kannst

beim elektronik cash verfahren musst du den pin eingeben
dann wird zur bank online übermittelt und geprüft ob du noch genug geld aufm konto hast und somit kann der supermarkt sicher sein das er sein geld auch wirklich bekommt

Das ist das Land der Vollidioten

SuperMario_- - 32
Experte (offline)

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Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:30 Uhr

Zitat von WreslerChea:



da musst du aufpassen
es gibt da unterschieden zwischen elektronisches lastschrift verfahren und elektronik cash verfahren

eine elektronischen lastschrift verfahren musst du lediglich unterschreiben und du gibts damit dein einverständnis das der supermarkt das geld von deinem konto abbuchen darf aber es gibt nicht die sicherheit das du das geld auf dem konto hast und somit auch bezahlen kannst

beim elektronik cash verfahren musst du den pin eingeben
dann wird zur bank online übermittelt und geprüft ob du noch genug geld aufm konto hast und somit kann der supermarkt sicher sein das er sein geld auch wirklich bekommt


Ah okai, auch gut zu wissen ;-)
Heißt wenn ich lediglich mit meiner Unterschrift mein Einverständniss gebe kann ich es auch kaufen obwohl mein Konto nicht genug Geld aufweist? Ich geh dann halt in´s Minus.

KingKoolSavas - Herr Kool S, nicht der Sohn von Zeus - KingKoolSavas

WreslerChea - 31
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Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.08.2011 um 13:33 Uhr

Zitat von SuperMario_-:

Zitat von WreslerChea:



da musst du aufpassen
es gibt da unterschieden zwischen elektronisches lastschrift verfahren und elektronik cash verfahren

eine elektronischen lastschrift verfahren musst du lediglich unterschreiben und du gibts damit dein einverständnis das der supermarkt das geld von deinem konto abbuchen darf aber es gibt nicht die sicherheit das du das geld auf dem konto hast und somit auch bezahlen kannst

beim elektronik cash verfahren musst du den pin eingeben
dann wird zur bank online übermittelt und geprüft ob du noch genug geld aufm konto hast und somit kann der supermarkt sicher sein das er sein geld auch wirklich bekommt


Ah okai, auch gut zu wissen ;-)
Heißt wenn ich lediglich mit meiner Unterschrift mein Einverständniss gebe kann ich es auch kaufen obwohl mein Konto nicht genug Geld aufweist? Ich geh dann halt in´s Minus.


ja kannst du
bekommst dann halt mahnungen etc.
und iwann inkasso und richterliches einklagen

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SuperMario_- - 32
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Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.08.2011 um 13:34 Uhr

Zitat von WreslerChea:

Zitat von SuperMario_-:

Zitat von WreslerChea:



da musst du aufpassen
es gibt da unterschieden zwischen elektronisches lastschrift verfahren und elektronik cash verfahren

eine elektronischen lastschrift verfahren musst du lediglich unterschreiben und du gibts damit dein einverständnis das der supermarkt das geld von deinem konto abbuchen darf aber es gibt nicht die sicherheit das du das geld auf dem konto hast und somit auch bezahlen kannst

beim elektronik cash verfahren musst du den pin eingeben
dann wird zur bank online übermittelt und geprüft ob du noch genug geld aufm konto hast und somit kann der supermarkt sicher sein das er sein geld auch wirklich bekommt


Ah okai, auch gut zu wissen ;-)
Heißt wenn ich lediglich mit meiner Unterschrift mein Einverständniss gebe kann ich es auch kaufen obwohl mein Konto nicht genug Geld aufweist? Ich geh dann halt in´s Minus.


ja kannst du
bekommst dann halt mahnungen etc.
und iwann inkasso und richterliches einklagen


Okai ;-)

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xXSchereXx
Halbprofi (offline)

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Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:34 Uhr

ah jetzt hats auch klick gemacht. aber wie heist dieses verfahren wenn du dem postboten das geld in bar geben musst? ;-)

Fahre nie schneller als dein schutzengel, meiner hat 250 ps :) ^^

WreslerChea - 31
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
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Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:35 Uhr

Zitat von xXSchereXx:

ah jetzt hats auch klick gemacht. aber wie heist dieses verfahren wenn du dem postboten das geld in bar geben musst? ;-)


das heißt Nachnahme
aber ich glaub da musst du 10€ gebühren zusätzlich zahlen

Das ist das Land der Vollidioten

Manu-Bl
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
2299 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:35 Uhr

Zitat von xXSchereXx:

Zitat von silent_moan:

"Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“-Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag belastet wird, dessen Höhe vom Zahlungsempfänger festgelegt worden ist. Dabei wird der Zahlungsauftrag vom Zahlungspflichtigen lediglich mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Regelfall ist die „Push“-Zahlung, die vom zahlungspflichtigen Schuldner ausgelöst wird (Überweisung).

Zudem wird mit Lastschrift allgemein die Belastung eines Bankkontos oder Kontos bezeichnet."

Das ist ein Link



ja soweit war ich auch aber ich check das nicht so ganz ;-) ist das so wie ne überweißung oder musst da dem postboten das geld geben?


:autsch:

du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*

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