Geschrieben am: 22.08.2011 um 13:16 Uhr
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Zitat von Korken_: So. Wirtschaft und Recht, 10. Klasse, Gymnasium. Da lernt man, dass man mit 17 alleine mit Sondergenehmigung fahrn darf, wenn man eine Ausbildung macht und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 2 Stunden zur Arbeit braucht, d.h. wenn ich z.b. in Ulm wohne, aber in München, etc. meine Ausbildung, aus welchen Gründen auch immer, mache, dann darf ich eine Sondergenehmigung beantragen.
so siehts aber schon seit 20 jahren mit DIESEN sondergenehmigungen aus !
war bei meiner mum schon so das sie mit 17 fahren durfte (snur strecke bis zum ausbildungsplatz und zurück)
Holland
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