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Beleidigender Verwendungszweck

Jeromorf - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
28 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 10:09 Uhr

Da jeglicher Zahlungsverkehr von den Banken überwacht bzw. abgearbeitet wird, würde es mich interessieren ob man bei Überweisungen eine Beleidigung oder zweideutige Anspielung als Verwendungszweck angeben kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden oder die Transaktion annuliert wird?
Wie sieht's aus wenn sich Bankangestellte je nach Auffassung durch die "Bemerkung/Angabe" im Verwendungszweck angesprochen fühlen könnten?

Nach eigener Erfahrung, ging ein schlichtes "MOTHERFUCKER" bisher kommentarlos durch, auch wenn ich mir bewusst bin, dass es bestimmt irgendwo zur Kenntnis genommen wurde.
Wie sieht's hier mit der Notierung und Vormerkung solcher Angaben aus?

Ezekiel 25:17 And you will know my name is the Lord when I lay my vengeance upon thee.

FlyingBeatz - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1876 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 10:14 Uhr

werden überweisungen nicht maschinell bearbeitet???

press -play-

DocLove - 43
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 10:20 Uhr

Zitat von FlyingBeatz:

werden überweisungen nicht maschinell bearbeitet???

genau. Nur Stichprobenweise wird kontrolliert

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 10:20 Uhr

So ziemlich. Nur bei unleserlichkeit der Papierform wird von Hand gearbeitet. Du bist ja jetzt sogar selbstverantwortlich, daß die Kontonummer auch wirklich existiert. Früher gabs noch den Hinweis, daß eine eingetragene Kontonummer nicht bei diesem Bankinstitut existiert. Heute saugen sie das Geld ein, und es schwirrt ewig im luftleeren Raum. Und Du kannst dann selber gucken, wo es geblieben ist...
Also kannste eigentlich auf die Überweisungen schreiben, was Du willst. Online natürlich auch, muß nur in die Textzeile passen, und darf nur aus normalen Buchstaben/Zahlen/Zeichen bestehen...
AudioMobil - 47
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2003
2685 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 10:38 Uhr

Ein Bekannter hat mal als Spaß bei 'ner Überweisung "sexuelle Dienstleistungen" als Verwendungszweck angegeben. Die Bank hat's nicht interessiert, lediglich wurde das später noch anderweitig etwas problematisch, da es sich um ein geschäftliches / gewerbliches Konto handelte... :-)

AUDIO MOBIL ERBACH - Car Hifi, Mobile Media & More! autohifi24.com

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 11:26 Uhr

ich hab auch mal ne zahlung von meiner ex mit dem vermerk "für sexuelle gefälligkeiten" erhalten. hat keinen gejuckt, nur bei ner kreditanfrage hat der banker plötzlich gegrinst.. ^^

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 11:32 Uhr

Zitat von Jeromorf:

Da jeglicher Zahlungsverkehr von den Banken überwacht bzw. abgearbeitet wird, würde es mich interessieren ob man bei Überweisungen eine Beleidigung oder zweideutige Anspielung als Verwendungszweck angeben kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden oder die Transaktion annuliert wird?
Wie sieht's aus wenn sich Bankangestellte je nach Auffassung durch die "Bemerkung/Angabe" im Verwendungszweck angesprochen fühlen könnten?

Nach eigener Erfahrung, ging ein schlichtes "MOTHERFUCKER" bisher kommentarlos durch, auch wenn ich mir bewusst bin, dass es bestimmt irgendwo zur Kenntnis genommen wurde.
Wie sieht's hier mit der Notierung und Vormerkung solcher Angaben aus?


personalisier das doch ein bisschen, damit man dich wenigstens anzeigen kann :-)

fraglich sind sowieso die beweggründe und die intention für eine solche aktion.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 11:32 Uhr

kannst ja mal striptease als verwendungszweck hinschreiben ^^
kommt bestimmt lustig^^

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

Juice83 - 42
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1231 Beiträge
Geschrieben am: 15.08.2011 um 11:39 Uhr

Zitat von DocLove:

Zitat von FlyingBeatz:

werden überweisungen nicht maschinell bearbeitet???

genau. Nur Stichprobenweise wird kontrolliert



Ne, als Bank-Azubi muss man die Überweisungen nach Verwendungszweck sortieren!
RC-Shiroken - 31
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
764 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 11:48 Uhr

Zitat von Juice83:

Zitat von DocLove:

Zitat von FlyingBeatz:

werden überweisungen nicht maschinell bearbeitet???

genau. Nur Stichprobenweise wird kontrolliert



Ne, als Bank-Azubi muss man die Überweisungen nach Verwendungszweck sortieren!


Und wie sotiert man die? Geld von Oma/Opa | Geburtstag | Private Anschaffung?!? O.o

Vorbild FTW

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 12:02 Uhr

Es wird inzwischen doch sogar erst ab 200(500?) € Kontrolliert ob Name und Kontonummer übereinstimmen. Kann mir kaum vorstellen, dass da jemand jeden Verwendungszweckl kontrolliert.

Aber AFAIK muss für den Tatbestand der Beleidigung der beleidigte direkt adressiert werden. Wenn einer was beleidigendes wie, "Hurensohn" liest gilt das AFAIK nicht.
Ich glaube selbst wenn da steht, "Michal Müller ist ein Arschloch" gilt es nicht. das ist höchstens üble Nachrede. Bin mir da aber nicht ganz sicher.





http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Schladde_ - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
287 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 12:04 Uhr

da trifft die banken und sparkassen keine schuld.

Schiaßamer and macht :)

Schladde_ - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
287 Beiträge

Geschrieben am: 15.08.2011 um 12:05 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Es wird inzwischen doch sogar erst ab 200(500?) € Kontrolliert ob Name und Kontonummer übereinstimmen. Kann mir kaum vorstellen, dass da jemand jeden Verwendungszweckl kontrolliert.

Aber AFAIK muss für den Tatbestand der Beleidigung der beleidigte direkt adressiert werden. Wenn einer was beleidigendes wie, "Hurensohn" liest gilt das AFAIK nicht.
Ich glaube selbst wenn da steht, "Michal Müller ist ein Arschloch" gilt es nicht. das ist höchstens üble Nachrede. Bin mir da aber nicht ganz sicher.





bei sparkassen muss ab 1500 € disponiert werden.

Schiaßamer and macht :)

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