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Wiz-Khalifa - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
267 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 17:54 Uhr

komm sofort :-D


Das einzige Verdikt heißt Rache. Eine Vendetta: heilig, wie ein Votiv und nicht vergebens.

Crafter - 27
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
74 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 17:54 Uhr

Zitat von 420-BBZ:

Zitat von Wiz-Khalifa:

Wenn die es Herausfinden kommst du in das Gefängnis
Du darfst 3 mal Würfeln musst Pasch bekommen
oder hast einen Gefängnis schein und kannst gleich raus
ansonsten muss du 50 Euro in die Mitte legen
oha :O jetz hab ich aber schiss ^^


:-D

bääm :D

Umgezogen
Profi (offline)

Dabei seit 06.2011
684 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 17:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2011 um 17:56 Uhr

Ich habe gerade bei FB geschrieben das man alle Telekomtechniker erschießen sollte weil man den ganzen Tag auf sie warten muss und sie dann nicht kommen!

Ähem..du Körperverletzung..ich (Massen)Mord..wir sehen uns im Knast :raucher:!!! :-D so´n Quatsch!!
420-BBZ - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2316 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:00 Uhr

Zitat von Marodeur:

Zitat von 420-BBZ:

Zitat von madeofclay:


Dann haben die deinen Wohnort und deinen Router.
glaubst auch nur du ^^



§ 113a TKG
Pflicht der Datenspeicherung

Glaubst du echt, dass man dich nicht finden könnte, wenn man wollte?
les mal auf der ersten seite. meine fresse. informier dich erstmal über die umstände. wegen so nem kleinen scheißspruch kriegen die niemals n gerichtsbeschluss für die IP zum zurückverfolgen

Battlelog: xFlomo

Dop3 - 34
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1016 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:01 Uhr

jeder will heutzutage n nerd/geek sein... und weiss net mal die einfachsten dinge wie zb man sich im netz zu verhalten hat

fuck the mainstream

wenns es doch schief läuft

benutz n proxy

auf diesem avatar sehen sie was ich mit leuten mach die mich reizen

420-BBZ - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2316 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:02 Uhr

PS: das ganze hat sich geklärt ^^ ich hab die nochmal angeschrieben und gesagt die soll sagen diekennt mich net und dass ich mich gelöscht hab (was ich ja auch gemacht hab, wenn hier jemand lesen könnte ^^)

Battlelog: xFlomo

2307
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1041 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:02 Uhr

Meine Fresse, wie viel Scheiße hier kommt!

IP hier, IP da, so gut wie alles ist falsch..

Naja, was soll der Scheiß? Du kannst jemanden sagen, Du bringst ihn um, er muss das beweisen können und damit aus.

Vorallem, Du hast niemanden gedroht, also was soll der Rotz? Da passiert absolut NULL!

Viel eher könnten FB dich drankriegen wegen deinen Fake Accounts, das ist dort VERBOTEN, steht ganz fett in den AGB, die man lesen sollte...
Marodeur - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2312 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:02 Uhr

Zitat von 420-BBZ:

Zitat von Marodeur:

Zitat von 420-BBZ:

glaubst auch nur du ^^



§ 113a TKG
Pflicht der Datenspeicherung

Glaubst du echt, dass man dich nicht finden könnte, wenn man wollte?
les mal auf der ersten seite. meine fresse. informier dich erstmal über die umstände. wegen so nem kleinen scheißspruch kriegen die niemals n gerichtsbeschluss für die IP zum zurückverfolgen


Lesen -> denken -> Posten

Hab bereits auf der ersten Seite geschrieben, dass du keinen Ärger kriegen wirst.
Ich hab hier nur sagen wollen, dass man durchaus an deinen Wohnort rankommt...

"...meine Fresse"

Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings

Jacky9990 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
318 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:03 Uhr

die polizei kann jeden fakeaccount nachvollziehen...
aber ob die dir dann wirklich was können bezweifle ich, denn da gibts einige rechtliche dinge die man da beachten muss... da das keine offensichtliche drohung war würde ich mir keine sorgen machen, dass die eltern der kids da irgendwas durchsetzen können...

"In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.

Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 BGB)."


Da du aber nicht geschrieben hast "ich werde..." sondern "ich würde..." ist das nicht sehr klar und von daher anfechtbar ;)

Tote Fische schwimmen mit dem Strom - lebendige DAGEGEN!

420-BBZ - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2316 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:03 Uhr

Zitat von Dop3:

jeder will heutzutage n nerd/geek sein... und weiss net mal die einfachsten dinge wie zb man sich im netz zu verhalten hat

fuck the mainstream

wenns es doch schief läuft

benutz n proxy
ja das ist wohl richtig. aber anstatt proxy nehm ich lieber n komplett gefakedtes profil und schreib nicht so "harte sachen" , wie dass ich einen umbring oder so ^^

Battlelog: xFlomo

420-BBZ - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2316 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:05 Uhr

Zitat von Jacky9990:

die polizei kann jeden fakeaccount nachvollziehen...
aber ob die dir dann wirklich was können bezweifle ich, denn da gibts einige rechtliche dinge die man da beachten muss... da das keine offensichtliche drohung war würde ich mir keine sorgen machen, dass die eltern der kids da irgendwas durchsetzen können...

"In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.

Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 BGB)."


Da du aber nicht geschrieben hast "ich werde..." sondern "ich würde..." ist das nicht sehr klar und von daher anfechtbar ;)
Beste Antwort bisher. Danke!

Battlelog: xFlomo

Dop3 - 34
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1016 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2011 um 18:06 Uhr

Zitat von 420-BBZ:

Zitat von Dop3:

jeder will heutzutage n nerd/geek sein... und weiss net mal die einfachsten dinge wie zb man sich im netz zu verhalten hat

fuck the mainstream

wenns es doch schief läuft

benutz n proxy
ja das ist wohl richtig. aber anstatt proxy nehm ich lieber n komplett gefakedtes profil und schreib nicht so "harte sachen" , wie dass ich einen umbring oder so ^^


LOL ^^ das ist eh klar :-D

nimm beides !

auf diesem avatar sehen sie was ich mit leuten mach die mich reizen

Warheart
Experte (offline)

Dabei seit 08.2009
1196 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:10 Uhr

Wenn sie dich finden wollen dann schaffen die das auch. Aber wegen dem Spruch? Glaub ich kaum...

All Glory to the Hypnotoad!

zumliebhab - 52
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
87 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:14 Uhr

Zitat von __________-_:

Zitat von Nicou_:

Ähm Fb könnte deine IP's raussuchen ;-)


Ähmm die IP ändert sich jeden tag also woher wissen die dann wo du wohnst ?


Schon mal was von Datenspeicherung gehört? ;-)
party-paddy - 32
Experte (offline)

Dabei seit 02.2008
1360 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2011 um 18:20 Uhr

Zitat von Nicou_:

Ähm Fb könnte deine IP's raussuchen ;-)


so ein gelabber :D
alsob iwas passieren wird ^^

http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060

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