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Mietminderung - wieviel darf ich verlangen?

Punklady - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
86 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 21:47 Uhr

Kann mir jemand sagen, wieviel Mietminderung ich verlangen kann, wenn ich seit ca. 5,5 Monaten meinen Balkon wg. Bauarbeiten nicht benutzen kann? Bzw. hat jemand generell Erfahrung mit Mietminderung verlangen?
Vielen Dank schon mal ;-)
Daedalus - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1605 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 21:51 Uhr

Kommt darauf an wie groß der Balkon ist und welche Art Renovierung. Ob der Balkon vergrößert wird oder ob er neu gebaut wird.

Nur Wissen ist Macht!

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 21:52 Uhr

Das müßte helfen

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

DER_SEXIST - 37
Profi (offline)

Dabei seit 05.2010
471 Beiträge
Geschrieben am: 11.07.2011 um 21:52 Uhr

Mietminderung - Bauarbeiten Balkon

3 Sekunden googeln... Fertig ;-)
-CoOkiE-_ - 28
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2010
43 Beiträge
Geschrieben am: 11.07.2011 um 21:59 Uhr

wie hammer :DD

Balkon nicht benutzbar: Wegen Sanierungsbedarfs ist der Balkon nicht benutzbar. Mietern steht eine 3%ige Mietminderung zu (LG Berlin, aus MM 09/1986, S. 27).

Balkon unbenutzbar: Der Nachbar lockt herumstreunende Katzen an. Infolgedessen ist der Balkon unbenutzbar. Die Miete darf um 15% gekürzt werden (AG Bonn, Az. 5 C 175/85, aus WM 1986, S. 212).



ich gebe meinem Nachbar dan ma einen Fuffi damit er katzen lockt , wie dämlich ?! 15 % wegen Katzen , und 3 % wegen unbenutzbarkeit ^^
Punklady - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
86 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 22:06 Uhr

Zitat:

Balkonumbau: Wird der Belag des Balkons gewechselt, liegt kein Mangel an der Balkonnutzung vor. Mieter haben kein Minderungsrecht (LG Berlin, Az. 62 S 133/00, aus NZM 2001, S. 986).


Das trifft bei mir zu, allerdings machen die da schon ne Weile (5,5Monate) rum und das wird nicht fertiggestellt.
Und auf die E-Mail an meine Vermieter dass ich eine Mietminderung will, habe ich keine Antwort bekommen.
Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 22:16 Uhr

Zitat von Punklady:

Zitat:

Balkonumbau: Wird der Belag des Balkons gewechselt, liegt kein Mangel an der Balkonnutzung vor. Mieter haben kein Minderungsrecht (LG Berlin, Az. 62 S 133/00, aus NZM 2001, S. 986).


Das trifft bei mir zu, allerdings machen die da schon ne Weile (5,5Monate) rum und das wird nicht fertiggestellt.
Und auf die E-Mail an meine Vermieter dass ich eine Mietminderung will, habe ich keine Antwort bekommen.


na man sagt auch net man will eine mietminderung.. sondern man mindert die meite und gibt den grund dem vermieter an

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

Punklady - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
86 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 22:20 Uhr

Zitat von Venus1984:

Zitat von Punklady:

Zitat:

Balkonumbau: Wird der Belag des Balkons gewechselt, liegt kein Mangel an der Balkonnutzung vor. Mieter haben kein Minderungsrecht (LG Berlin, Az. 62 S 133/00, aus NZM 2001, S. 986).


Das trifft bei mir zu, allerdings machen die da schon ne Weile (5,5Monate) rum und das wird nicht fertiggestellt.
Und auf die E-Mail an meine Vermieter dass ich eine Mietminderung will, habe ich keine Antwort bekommen.


na man sagt auch net man will eine mietminderung.. sondern man mindert die meite und gibt den grund dem vermieter an


Das werde ich nun auch machen, einfach weniger Miete zahlen. Will mich grad nur erkundigen, um wieviel ich da runter gehen kann.
lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2011 um 22:26 Uhr

Und es gibt im Netz genug Vordrucke, die Du verwenden kannst. Sichere Dich aber vorher mit einer Info beim Mieterschutzbund ab. Evt. bekommst Du da eine Auskunft.
Ansonsten würd ich mal schriftlich festhalten, seit wann und in welchen Ausmaßen die Nichtnutzbarkeit sich darstellt. Dringendes Erholungsbedürfnis auf dem Balkon, Wäsche raushängen, da sonst die Wohnung schimmelt, Dreck, der in die Wohnung kommt, Lärmbelästigung...usw...
Und dann kündigst Du an, daß Du zwischen 15-20% Rückwirkend einbehalten wirst....dann werden sie schon reagieren.
Anwalts Liebling wäre auch nicht schlecht.... ;-)
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