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Arbeitsamt- Umzugsgeld

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boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 20:22 Uhr

Wie kann man rechtlich gegen das Arbeitsamt/Jobcenter vorgehen wenn dich sich quer stellen Umzugsgeld zu bezahlen. Mein Freund hatte vor einiger Zeit nen 400 Euro Job und daher auch Unterstützung vom Arbeitsamt. Nun hatte er zum 22. Februar bei seiner frühreren Arbeitsstelle gekündigt. Und am 22. März is er umgezogen und hat zum 1.4. an seiner neuen Arbeitsstelle angefangen. Er hatte also das Geld schon fast überwiesen bekommen, da rufen die vom Arbeitsamt heute an und sagen sie hätten alles nochmals überprüft, dass er zum 15. März gekündigt hätte und am 16. März hätte er die Umzugskosten eingereicht und es somit nicht gezahlt bekommt Nun stellt sich mir die Frage warum nicht? Und ob man da irgendwas machen kann ? Wenn mir da jemand weiterhelfen kann, ruhig auch privat anschreiben ist echt wichtig. Danke schon mal

Ich bin dagegen!

Logo1846
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
21 Beiträge
Geschrieben am: 08.07.2011 um 21:12 Uhr

Hallo, wenn er den Antrag am 13. geschrieben hat, mit Datum vom 13.ten, dann müßten die den eigendlich Bezahlen, auch wenn der 14.te als Datum angegeben ist, Wenn das so ist, dann hilft nur noch einen Anwalt, auf Sozial Recht, Gewinnt Er den Prozess, Muß das Amt dann den Anwalt Bezahlen.
Und € 400.- ist nun einen haufen Geld, wenn man wenig hat!

Gruß Logo1846
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 21:58 Uhr

Zitat von boilingfowl:

Wie kann man rechtlich gegen das Arbeitsamt/Jobcenter vorgehen wenn dich sich quer stellen Umzugsgeld zu bezahlen. Mein Freund hatte vor einiger Zeit nen 400 Euro Job und daher auch Unterstützung vom Arbeitsamt. Nun hatte er zum 22. Februar bei seiner frühreren Arbeitsstelle gekündigt. Und am 22. März is er umgezogen und hat zum 1.4. an seiner neuen Arbeitsstelle angefangen. Er hatte also das Geld schon fast überwiesen bekommen, da rufen die vom Arbeitsamt heute an und sagen sie hätten alles nochmals überprüft, dass er zum 15. März gekündigt hätte und am 16. März hätte er die Umzugskosten eingereicht und es somit nicht gezahlt bekommt Nun stellt sich mir die Frage warum nicht? Und ob man da irgendwas machen kann ? Wenn mir da jemand weiterhelfen kann, ruhig auch privat anschreiben ist echt wichtig. Danke schon mal


muss man es nicht bevor man umzieht besprechen?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:04 Uhr

Er hat selber gekündigt?
djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.07.2011 um 22:08 Uhr

Das ist ein Grundproblem vieler Leute: Erst machen und dann nachdenken. Im Nachhinein wirst Du von der AA nichts bekommen. Sowas lässt man sich (als Tip für die Zukunft) entweder schriftlich von der AA bestätigen daß sie es übernehmen, oder noch besser, dann man braucht kein eigenes Geld vorab in die Hand nehmen, man lässt den Umzugsunternehmer direkt mit dem Amt abrechnen. Da gibt es nämlich welche die sich darauf spezialisiert haben und die genau wissen welche Belege sie der AA vorlegen müssen. Wenn Du's geschickt machst drückt Dir der Fahrer in Deiner Wohnung von seinem Chef noch nen Hunni in die Hand, weil sein Unternehmen den Auftrag bekommen hat.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:13 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Er hat selber gekündigt?


Was okay ist, wenn er danach einen sozialversicherungspflichtigen Job hat und somit kein Leistungsempfänger mehr ist. Gibt's natürlich auch Fristen einzuhalten und pi, pa po. Weiß ich aber aus dem Stegreif nicht.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:18 Uhr

Zitat von djrene:

Zitat von ZER0-CooL:

Er hat selber gekündigt?


Was okay ist, wenn er danach einen sozialversicherungspflichtigen Job hat und somit kein Leistungsempfänger mehr ist. Gibt's natürlich auch Fristen einzuhalten und pi, pa po. Weiß ich aber aus dem Stegreif nicht.


nein, normalerweise gibts da dann nichts, wenn mans auf eigene faust macht, das ist in etwa so, wie wenn man einen auftrag vergibt, ohne genaue eckdaten und rahmenbedingungen

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:18 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Er hat selber gekündigt?


jep weil er weggezogen ist und nun nen Vollzeitjob in meiner Nähe hat

Ich bin dagegen!

boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:19 Uhr

Zitat von djrene:

Das ist ein Grundproblem vieler Leute: Erst machen und dann nachdenken. Im Nachhinein wirst Du von der AA nichts bekommen. Sowas lässt man sich (als Tip für die Zukunft) entweder schriftlich von der AA bestätigen daß sie es übernehmen, oder noch besser, dann man braucht kein eigenes Geld vorab in die Hand nehmen, man lässt den Umzugsunternehmer direkt mit dem Amt abrechnen. Da gibt es nämlich welche die sich darauf spezialisiert haben und die genau wissen welche Belege sie der AA vorlegen müssen. Wenn Du's geschickt machst drückt Dir der Fahrer in Deiner Wohnung von seinem Chef noch nen Hunni in die Hand, weil sein Unternehmen den Auftrag bekommen hat.


er hat die schriftliche Bestätigung! Aber nun haben se heut am Telefon abgesagt!

Ich bin dagegen!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:20 Uhr

Zitat von boilingfowl:

Zitat von djrene:

Das ist ein Grundproblem vieler Leute: Erst machen und dann nachdenken. Im Nachhinein wirst Du von der AA nichts bekommen. Sowas lässt man sich (als Tip für die Zukunft) entweder schriftlich von der AA bestätigen daß sie es übernehmen, oder noch besser, dann man braucht kein eigenes Geld vorab in die Hand nehmen, man lässt den Umzugsunternehmer direkt mit dem Amt abrechnen. Da gibt es nämlich welche die sich darauf spezialisiert haben und die genau wissen welche Belege sie der AA vorlegen müssen. Wenn Du's geschickt machst drückt Dir der Fahrer in Deiner Wohnung von seinem Chef noch nen Hunni in die Hand, weil sein Unternehmen den Auftrag bekommen hat.


er hat die schriftliche Bestätigung! Aber nun haben se heut am Telefon abgesagt!
mit welcher begründung?

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djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:20 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von djrene:

Zitat von ZER0-CooL:

Er hat selber gekündigt?


Was okay ist, wenn er danach einen sozialversicherungspflichtigen Job hat und somit kein Leistungsempfänger mehr ist. Gibt's natürlich auch Fristen einzuhalten und pi, pa po. Weiß ich aber aus dem Stegreif nicht.


nein, normalerweise gibts da dann nichts, wenn mans auf eigene faust macht, das ist in etwa so, wie wenn man einen auftrag vergibt, ohne genaue eckdaten und rahmenbedingungen


Mit okay meine ich, WENN man das vorher mit seinem Kundenberater durchspricht.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:22 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von boilingfowl:

Zitat von djrene:

Das ist ein Grundproblem vieler Leute: Erst machen und dann nachdenken. Im Nachhinein wirst Du von der AA nichts bekommen. Sowas lässt man sich (als Tip für die Zukunft) entweder schriftlich von der AA bestätigen daß sie es übernehmen, oder noch besser, dann man braucht kein eigenes Geld vorab in die Hand nehmen, man lässt den Umzugsunternehmer direkt mit dem Amt abrechnen. Da gibt es nämlich welche die sich darauf spezialisiert haben und die genau wissen welche Belege sie der AA vorlegen müssen. Wenn Du's geschickt machst drückt Dir der Fahrer in Deiner Wohnung von seinem Chef noch nen Hunni in die Hand, weil sein Unternehmen den Auftrag bekommen hat.


er hat die schriftliche Bestätigung! Aber nun haben se heut am Telefon abgesagt!
mit welcher begründung?


weil er zum angeblich zum 16. gekündigt hätte und am 15. den Scheiß eingereicht hätte, aber ich versteh die Logik dabei nicht. Wirklich gekündigt hat er jedoch am 22. Februar, habs schriftlich vor mir liegen

Ich bin dagegen!

boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:25 Uhr

also auf dem Bewilligungsfetzen steht : "Sie erhalten : Bewilligungsbescheid über ihr Umzugskosten...

Ich bewillige ihnnen aufgrund des Antrags vom 16.03. die Übernahme der Kosten für einen Mietwagn und die Tankkosten für ihren Umzug ganz als Zuschuss. ...

Ich bin dagegen!

boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:30 Uhr

also hab ihn nochmals gefragt er meinte die hat gesagt: " Weil er zum 1.4 eine Sozialversicherte Stelle aufgenommen hätte und von März bis April kein Anspruch mehr darauf gehabt hätte." Aber der Witz an der Sache ist, er hat ja am 22. Februar gekündigt und hat sich da arbeitslos gemeldet , sogar ne schriftliche Bestätigung . Und den Umzugsbescheid hat er am 16. März eingereicht und am 1.4. ist er umgezogen 600km weit !

Ich bin dagegen!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:37 Uhr

Zitat von boilingfowl:

also hab ihn nochmals gefragt er meinte die hat gesagt: " Weil er zum 1.4 eine Sozialversicherte Stelle aufgenommen hätte und von März bis April kein Anspruch mehr darauf gehabt hätte." Aber der Witz an der Sache ist, er hat ja am 22. Februar gekündigt und hat sich da arbeitslos gemeldet , sogar ne schriftliche Bestätigung . Und den Umzugsbescheid hat er am 16. März eingereicht und am 1.4. ist er umgezogen 600km weit !


wenn man selbst kündigt bekommt man auch keine sonderzahlungen mehr. logisch.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

boilingfowl
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
738 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2011 um 22:41 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von boilingfowl:

also hab ihn nochmals gefragt er meinte die hat gesagt: " Weil er zum 1.4 eine Sozialversicherte Stelle aufgenommen hätte und von März bis April kein Anspruch mehr darauf gehabt hätte." Aber der Witz an der Sache ist, er hat ja am 22. Februar gekündigt und hat sich da arbeitslos gemeldet , sogar ne schriftliche Bestätigung . Und den Umzugsbescheid hat er am 16. März eingereicht und am 1.4. ist er umgezogen 600km weit !


wenn man selbst kündigt bekommt man auch keine sonderzahlungen mehr. logisch.


hallo wenn er sich arbeitslos meldet und sein Chef nur verarscht ? Das kann doch nicht, sein, dass man jemand der besser Arbeit gefunden hat nicht unter die Arme greiftt, aber so langzeit arbeitslosen Dackel das Geld nur so in den Arsch bläst

Ich bin dagegen!

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