bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 18:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2011 um 18:19 Uhr
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Hi,
ich hab n Reciever bestellt. Die Fernbedienung ist defekt.
Der Verkäufer hat sich bereit erklärt sie zu tauschen.
Es geht nur ums Porto.
Nach §439 BGB (2) muss der Verkäufer dies. Er hat allerdings in seinen AGB stehen, dass bis 40€ der Käufer diese Kosten tragen muss.
Die 40€-Klausel ist bei Rücktiriit vom Kauf ganz normal, aber bei Defekten lieferungen gilt das doch nicht?
Ich war auch der Meinung, dass die AGB nicht zu ungunsten vom Käufer vom Gesetz abwweichen darf. Hat da jemand den passenden Paragrafen?
E: Der hier?
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sakrafanasi - 35
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 18:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2011 um 18:29 Uhr
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Allgemein gilt ne Hierarchie der Gesetzte
und da, das BGB über den AGB steht, müsste BGB gelten, so würde ich es erklären...
E: Habs glaub
§ 309 schwer zu finden: cc) (Aufwendungen bei Nacherfüllung)
die Verpflichtung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen;
bei 8. -b - cc
warum einfach wenn's auch kompliziert geht?
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 18:24 Uhr
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475 sagt:
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen."
439 sagt:
"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
müsste also klar sein oder?
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 18:39 Uhr
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Andererseits steht ein Vertrag über den gesetzlichen Regelungen, sofern der nicht unethisch, etc ist.
Wenn du dem Vertrag vorher zugestimmt hast, kanns durchaus sein, dass die AGBs passen
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 18:43 Uhr
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Zitat von Marodeur: Andererseits steht ein Vertrag über den gesetzlichen Regelungen, sofern der nicht unethisch, etc ist.
Wenn du dem Vertrag vorher zugestimmt hast, kanns durchaus sein, dass die AGBs passen
nope, ist so wie ich es im kopf hatte, mir haben nur die §§ gefehlt.
§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
(...)
die Verpflichtung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen;
"
Ist somit geklärt.
Ich lösch den thread aber nicht, evtlö hat jemand anders ähnliche fragen
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 18:46 Uhr
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Obwohl, eine Frage hätt ich noch.
Gibt es nicht so Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisieren unzuläsige AGBs abzumahnen?
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patoX
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 19:03 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Obwohl, eine Frage hätt ich noch.
Gibt es nicht so Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisieren unzuläsige AGBs abzumahnen?
ich würd mich an die verbraucherschutzzentrale wenden..
Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P
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Server-Plact - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 20:12 Uhr
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Das ihr euch da so einen Kopf mach ganz einfach per Unfrei zurück schicken und wenn er dann was meinst einfach auf BGB §309 verweisen fertig.
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 04.07.2011 um 17:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2011 um 17:48 Uhr
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Zitat von Marodeur: Andererseits steht ein Vertrag über den gesetzlichen Regelungen, sofern der nicht unethisch, etc ist.
Wenn du dem Vertrag vorher zugestimmt hast, kanns durchaus sein, dass die AGBs passen
Ein Vertrag steht über den gesetzlichen Regeln? Wtf?
/e: afk, verträge aufsetzen.
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