Geschrieben am: 26.06.2011 um 18:27 Uhr
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Zitat von Windows95: Zitat von drunkpunk: Zitat von marci-94: naja gestzlich is man ja bis 3 promille zurechnungsfähig oder? also somit ist es gesetzlich gesehen einvernehmlich.
Beim Autofahren ist z.B. 1,1 die Grenze, danach bist du absolut Fahruntüchtig, warum solllte sie bei anderen Delikten um soviel höher liegen? Zumal im Durchscnitt 3,0 wohl näher am Tod als am Leben ist.
Genau deswegen denke ich
1,1 ist "nur" fahruntüchtig
mit 3,0 wird des dann so eingestuft dass du so zu bist dass du eig keinen eigenen willen mehr hast
OK, dann im Klartext: Es gibt im allgemeinen Strafrecht sowit ich weiss keine Grenzen bei der man absolut unzurechnungsfähig ist, die einzige wirkliche höchstgrenze ist beim Autofahren, und dort liegt sie bei 1,1. Dann ist man absolut (!) nicht mehr in der Lage Auto zu fahren. Bei Gewalt- oder Sexualdelikten gibt es soweit ich weiss keine absolute Grenze.
Fuck me im famous. (ich Dieb)
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