Geschrieben am: 17.05.2011 um 21:50 Uhr
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Zitat von Aquaaa: NEUES THEMA:::::
Hallo,
es geht ebenfals um die Steuererklärung nur hab ich seperat Fragen dazu.
2010 Nebenverdienst gehabt;
Ganz gering (ca. 4700 brutto ohne gesetz. Mwst)
Soll jetzt Einkommensteuererklärung 2010 und
Umsatzsteuererklärung 2010 bis 31. Mai 2011 abgeben.
1. Wie ist es möglich eine Umsatzsteuererklärung über das Finanzamtprogramm Elster online zu schicken wenn ich Ausgaben
wie Tankquittungen wo ich ja die Mwst. wieder zurück bekomme nicht Anhängen kann ? Oder gibts ne Möglichkeit das Online irg. wie anzuhängen? Oder darf ich das auch per Post alles schicken ?
2. Bei der Einkommenssteuererklärung brauch ich ja keine Ausgaben aufführen da ich eh nicht über die Einkommenssteuergrenze überschreite / glaub erst ab.7500 einnahmen im Jahr muss ne Einkommenssteuer gezahlt werden oder ?
3. Was muss ich sonst noch beachten.
Wäre toll wenn der / diejenige wo sich auskennt einfach mich über das ganze aufklären könnte.. kurz und knapp aber informativ !
Wäre euch super dankbar !
Aquaaaa
hallo,
wenn du deine belege geltend machen möchtest darfst du nicht nur, du mußt die belege ans finanzamt einreichen, ob du das nun auf dem postweg (per einschreiben) oder persönlich vorbei bringst ist dabei nicht so wichtig. wichtig ist, was nicht belegbar ist wird auch nicht erstattet. da du mit diesem geringen nebeneinkommen als klein unternehmer läufst (bis 17.500 euro) ist das noch nicht so relevant. alles darüber hinaus mußt du eine bilanz erstellen die nach den grundsätzen wahrheit, klarheit und vollständigkeit zu führen ist und bis auf eine kulanz zeit am stichtag (31.12 im normalfall) beim finanzamt einzureichen ist.
gruß
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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