JoCKer81
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:31 Uhr
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Zitat von Arctic_: greift bei sowas nicht automatisch die haftpflicht der frau?
da schon weil schließlich war es ihr fehlverhalten ihre versicherung springt ein ausser sie streitet alles ab und man hat keine bilder vom unfallhergang und vom unfallort und auch keine zeugen dann kanns hässlich werden vor gericht.
der strom kommt au der steckdose ;-)
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Benmon - 37
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:31 Uhr
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die hat den umgefahren sie ist schuld die versicherung zahlt fertig
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Arctic_
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:32 Uhr
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Zitat von Benmon: die hat den umgefahren sie ist schuld die versicherung zahlt fertig genau, alles schön auf die frau schieben
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vakarian - 37
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:34 Uhr
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Zitat von -NoRules-: haha falsche handynr der frau regelt seine 900€ weg würde ich sagen 
naja da er ihr kennzeichen hat (wenn nich, selten dämlich...^^) wird das wohl kein problem sein
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Albi123 - 36
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:34 Uhr
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Zitat von Arctic_: Zitat von Benmon: die hat den umgefahren sie ist schuld die versicherung zahlt fertig genau, alles schön auf die frau schieben 
ja?
wer is denn schuld, wenn z.b. ein fußgänger nem autofahrer mit absicht vors auto springt? sicherlich ist der autofahrer mindestens zu 50% schuld, vom gesetz her.
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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Arctic_
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:36 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von Arctic_: Zitat von Benmon: die hat den umgefahren sie ist schuld die versicherung zahlt fertig genau, alles schön auf die frau schieben 
ja?
wer is denn schuld, wenn z.b. ein fußgänger nem autofahrer mit absicht vors auto springt? sicherlich ist der autofahrer mindestens zu 50% schuld, vom gesetz her. wiso den, der autofahrer kann ja nichts dafür das der fußgänger vors auto springt. und außerdem ist ein fahrradfahrer doch genau so ein aktiver teilnehmer des straßenverkehrs, oder nicht?
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Slum - 34
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:37 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von markus-1993: Zitat von vakarian: da er wohl nicht schuld ist brauch er keine versicherung, das müsste die der unfallverursacherin übernehmen. und da es am nem zebrastreifen war stehn seine chancen dafür mehr als gut ^^ ... die frau kann froh sein wenn der führerschein nich weg is
aber ein fahrradfahrer hat auf dem zebrastreifen keine recht nur fußgänger so weit ich das weis ode rirre mcih mich jetz?
klasse, also fahr ich alle fahrradfahrer um, die auf höhe von nem zebrastreifen sind, mir kann ja nix passieren, der hat da nix verloren.
hier treiben sich schon wieder so viele genie´s rum, dass es kracht.
das geht übrigends an ALLE klugscheißer und trottel hier, die mit sprüchen kommen wie "aufm zebrastreifen muss man absteigen" bla bla.
Ich denke viele wollen damit sagen, hat er nicht damit auch Teil Schuld?
07.02.2011
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dax_rider - 33
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:38 Uhr
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Bei dem vergleichsweise geringen Schaden könntest du ihr anbieten dass sie das Fahrrad zum Teil ersetzt und somit ihre Beiträge nicht steigen.
im gegenzug bringt der Radfahrer eine Verzichtserklärung mit die die atofahrerin von allen weiteren aus dem Vorfall hervorgehenden Haftungsansprüchen entbindet.
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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-Lmfao_ - 28
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:38 Uhr
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also die nummer dürfte richtig sein ^^
er fuhr recht langsam
und die hätte ihn sehn können
augenzeugen gibts reichlich (zB seinen bruder)
er hat halt angst weil er über gehweg gefahren ist und dann über zebra-streifen
PS ich hab vergessen zu sagen dass er schürfwunden an den beinen und einen kratzer am gesicht hat
also ich dachte mir er fordert einfach die reparatur kosten von der frau und dafür schaltet er nicht die polizei ein ;)
was dnekt ihr ?
M&M´s :D
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Albi123 - 36
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:38 Uhr
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Zitat von Arctic_: wiso den, der autofahrer kann ja nichts dafür das der fußgänger vors auto springt. und außerdem ist ein fahrradfahrer doch genau so ein aktiver teilnehmer des straßenverkehrs, oder nicht?
fährst du auto?
hast dich schonmal diesbezüglich mitm gesetzt beschäftigt?
wenn vor dir einer grundlos ne vollbremsung reinhaut und du drauf fährst, bist ebenfalls mitschuld. da gibts noch ne menge anderer fälle, die so sind.
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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Albi123 - 36
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:39 Uhr
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Zitat von Slum:
Ich denke viele wollen damit sagen, hat er nicht damit auch Teil Schuld?
teilschuld hat er, das steht außer frage, aber wenn ich hier les "pech, aufm zebrastreifen hast du nix verloren" "pech, du musst schieben" bla bla, könnt ich an die decke gehen. fußgänger haben auf der straße auch nichts verloren, also fahr ich jeden um, der mir in die quere kommt, schließlich is der ja dann selber schuld.
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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vakarian - 37
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:41 Uhr
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Zitat von -Lmfao_: also die nummer dürfte richtig sein ^^
er fuhr recht langsam
und die hätte ihn sehn können
augenzeugen gibts reichlich (zB seinen bruder)
er hat halt angst weil er über gehweg gefahren ist und dann über zebra-streifen
PS ich hab vergessen zu sagen dass er schürfwunden an den beinen und einen kratzer am gesicht hat
also ich dachte mir er fordert einfach die reparatur kosten von der frau und dafür schaltet er nicht die polizei ein ;)
was dnekt ihr ?
wenn er gemein is kann er locker schmerzensgeld raushaun, aber neheme mal an das die frau nen morz schrecken hat und das dürfte strafe genug sein^^ und um das geld brauch er sich keine sorgen machen, das mit dem übern zebra fahren is ne winzig kleine verkehrswiedrigkeit die da keinen einfluss mehr hat.
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Arctic_
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:41 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von Arctic_: wiso den, der autofahrer kann ja nichts dafür das der fußgänger vors auto springt. und außerdem ist ein fahrradfahrer doch genau so ein aktiver teilnehmer des straßenverkehrs, oder nicht?
fährst du auto?
hast dich schonmal diesbezüglich mitm gesetzt beschäftigt?
wenn vor dir einer grundlos ne vollbremsung reinhaut und du drauf fährst, bist ebenfalls mitschuld. da gibts noch ne menge anderer fälle, die so sind. ne ich fahr selber kein auto. aber ich versteh das halt nicht, also halt sinnmäßig, deutsches gesetz .
des mit dem hinten auffahren ist mir schon bekannt.
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_M-A-X-I_ - 27
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:41 Uhr
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Zitat von DJKlove66: Zitat von -Lmfao_: hallo ^^
ein freund von mir hat gestern ein Fahrrad mit 900euro gekauft :D
heute ist über zebrastreifen gefaheren und eine frau fuhr in ihn rein. ihm gehts gut
er hat ihre handy nummer und sie hat seine
könnte er eventuell sein Geld irgendwie kriegen ?!?
PS fahrrad hätte morgen versichert werden sollen -.-
und was willst jetzt
wissen wie der Freund an sein Geld kommt...-.-
made by Maxi :D
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Kleiemaus - 41
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Geschrieben am: 27.04.2011 um 20:41 Uhr
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ein zebrastreifen führt in der regel von einem bürgersteig zum anderen
um das der fahrradfahrer keine schul zugewiesen bekommt muss er unter 8 jahren sein denn dort darf man sich mit unter 8 jahren befinden
ansonsten ist dies auch eine verkehrswiedrigkeit.
auch als Fußgänger hab ich an dem fußgängüberweg deutlich anzuzeigen dass du ihn überqueren willst
also wenn du mit deinem fahrrad da drüber rast wie soll denn die frau wissen dass du da rüber willst.
Man kann das jetzt sehen wie man will ich würde in diesem fall sagen da hätte man leichter die polizei geholt
wäre einfacher gewesen
genau genommen haben beide schuld und beide sollten den schaden an ihrem Fahrzeug selber bezahlen
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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