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Versicherung wegen Fenster

AndrexD - 116
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2009
61 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:09 Uhr

Hi hab ne frage ich habe bei mein kumpel während dem autofahren den ellenbogen aus den fensterngehalten
dann sagt er ui jetzt wirds kahlt und macht das fenster hoch während ich meinen ellenbogen aus den fenster lehnt und die scheibe is dadurch runtergekracht wer is jetzt schuld?
BackToBasics
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2011
31 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:13 Uhr

Scheibe einfach wieder einhängen ? -.-

Aber nur falls es die scheibe überlebt hat
SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:14 Uhr

Er macht die Scheibe hoch, du hast deinen Ellbogen dazwischen und dann kracht die Scheibe nach unten?

Der Meister hat gesprochen!

AndrexD - 116
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2009
61 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:15 Uhr

ne ich hab sie so drauf gelehnt also so zusagen ellen bogen aus den fenster ;D
und er schaut nich sagt nix und macht die scheibe hoch jetzt is se rausgebrochen
GaaraX - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2007
1661 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:16 Uhr

ich würd ma haftpflicht anrufen...

The struggle of live is our reason of existence.Don't loose it! ;-)

AndrexD - 116
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2009
61 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:18 Uhr

mhm okay
SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:39 Uhr

Zitat von AndrexD:

ne ich hab sie so drauf gelehnt also so zusagen ellen bogen aus den fenster ;D
und er schaut nich sagt nix und macht die scheibe hoch jetzt is se rausgebrochen



die ist rausgebrochen?? wie soll das denn gehen???
bitte fotos :-D :-D :-D

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

KK_-_-_Kosta
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
457 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 23:43 Uhr

Zitat von SNI87:

Zitat von AndrexD:

ne ich hab sie so drauf gelehnt also so zusagen ellen bogen aus den fenster ;D
und er schaut nich sagt nix und macht die scheibe hoch jetzt is se rausgebrochen



die ist rausgebrochen?? wie soll das denn gehen???
bitte fotos :-D :-D :-D

so lustig ist dass nicht

muahahhahahhahahahhah

Armagedon - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1686 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2011 um 00:22 Uhr

wenn ichs richtig verstanden habe wars fenster unten du hattest dich rausgelehnt und er hats hochgefahren?

ist die schreibe jetz kaputt oder ist se nur unten drin in der tür weil zweiteres lässt sich im normalfall relativ günstig bzw. mit hilfe vom internet und ein wenig handwerklichem können leicht reparieren

Was ich mir in den Kopf setze, das schaffe ich auch!

brizza - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
198 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2011 um 08:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.04.2011 um 08:31 Uhr

Zitat von GaaraX:

ich würd ma haftpflicht anrufen...


Die Frage ist nur, ob die Haftpflicht bezahlt.
Wenn jemand die Scheibe schließt ziehst du den Arm automatisch rein.
Gibs zu - du hast aus reinem Blödsinn kräftig dagegengedrückt.
Wenn es deine Haftpflicht übernehmen soll. dann musst du bei dem Schadenshergang schon verdammt gut formulieren.

Wenn du denkst du denkst, dann denkst du nur du denkst!

Belleza__ - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2011
45 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2011 um 08:35 Uhr

Wieso erkundigt ihr euch nicht erstmal wie viel die reparatur kosten würde und entscheidet erst dann ob es überhaupt Sinn macht den Schaden der Haftpflicht zu melden, schließlich steigt danach doch im Normalfall der Beitrag der Versicherung an

beauty gets attention but personality gets the heart

brizza - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
198 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2011 um 08:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.04.2011 um 08:39 Uhr

Zitat von Belleza__:

Wieso erkundigt ihr euch nicht erstmal wie viel die reparatur kosten würde und entscheidet erst dann ob es überhaupt Sinn macht den Schaden der Haftpflicht zu melden, schließlich steigt danach doch im Normalfall der Beitrag der Versicherung an


Es geht hier um die Privathaftpflicht von "Lehnchen" nicht um die Kfz-Haftpflicht - der Beitrag bei einer Privathaftpflicht steigt im Schadensfall nicht!

Wenn du denkst du denkst, dann denkst du nur du denkst!

Outlaw - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2003
326 Beiträge
Geschrieben am: 27.04.2011 um 08:55 Uhr

Hallo,

dieser Fall ist eigentlich eher kompliziert, da es Auslegungssache ist, wer diesen Schaden verursacht hat. Derjenige, der den Arm draußen hat, konnte nicht ahnen, dass die Scheibe plötzlich hochkommt und hat sie ja auch nicht absichtlich beschädigt. Sein Kumpel, der die Scheibe hochgefahren hat, hätte vorher schauen müssen, ob man sie auch hochfahren kann und keine Hindernisse im Weg sind. Das nur dazu, denn jetzt kommt der Haken an der Sache. Eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur den Schaden, den der Versicherungsnehmer bei anderen Personen verursacht. Sie zahlt nie, wenn ich eigene Dinge beschädige.

Angesichts der Tatsache, dass ein Fensterheber durch einen aufgelegten Ellenbogen nicht beschädigt wird und der Antrieb höchstens stehen bleibt, wenn man bewusst dagegen drückt, geh ich mal davon aus, dass hier nur ein Grund gesucht wird einen defekten Fensterheber zum Versicherungsfall zu machen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Zudem man eigentlich durch den Schutzreflex den Arm zurückzieht, falls die Scheibe kommt.

Gruß
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