VS1990 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 10:39 Uhr
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1 Toter durch Ölanschlag auf Fahrbahn
wie kaltblütig kann ein mensch nur sein...
was meint ihr zu diesem vorfall?
Everything can change.
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Medicore
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 10:45 Uhr
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Und dann auch noch ein Famielienvater ...
http://steffdj.listen2myradio.com
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werschaf
Experte
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:00 Uhr
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ich hoffe ja inbrünstig, dass der oder diejenige auf frischer tat von einer gruppe bandidos, hells angels oder einem der supporter-clubs erwischt wird..... eine gerechtere strafe könnts wohl nicht geben.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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AlfaTierchen - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:07 Uhr
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So jemand kann nur einen psychischen Schaden haben wenn er das Zeug noch an mehreren Orten gleichzeitig verteilt... habs auch in der Zeitung gelesen gestern. Einfach abartig krank!
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Seppi345
Anfänger
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:11 Uhr
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der typ gehört lebenslänglich ins gefängnis und soll nie wieder glücklich werden
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DCaTroH - 37
Experte
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.04.2011 um 11:15 Uhr
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Ist ja leider nicht nur ein Vorfall... :(
Ich hatte es bei yahoo gelesen und dieser Arsch hat einige dieser Anschläge verübt, aber eben bisher "nur" einen tödlich erwischt.
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
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bisalr
Profi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:28 Uhr
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Zitat von werschaf: ich hoffe ja inbrünstig, dass der oder diejenige auf frischer tat von einer gruppe bandidos, hells angels oder einem der supporter-clubs erwischt wird..... eine gerechtere strafe könnts wohl nicht geben.
Auf der einen Seite die Tat des Ölausbringens verurteilen und gleichzeitig zur Selbstjustiz durch mehr oder weniger kriminelle Gruppen auffordern.
Schon eine komische Rechtsauffassung..............
„¡Vivan siempre el trabajo y la paz!“
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werschaf
Experte
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:42 Uhr
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Zitat von bisalr: Zitat von werschaf: ich hoffe ja inbrünstig, dass der oder diejenige auf frischer tat von einer gruppe bandidos, hells angels oder einem der supporter-clubs erwischt wird..... eine gerechtere strafe könnts wohl nicht geben.
Auf der einen Seite die Tat des Ölausbringens verurteilen und gleichzeitig zur Selbstjustiz durch mehr oder weniger kriminelle Gruppen auffordern.
Schon eine komische Rechtsauffassung..............
Mag sein, dass miene Rechtsauffassung mit Deiner nicht konform geht. Jedoch habe ich das Recht auf eine persönliche Meinung (was selbst mit Deiner Rechtauffassung konform gehen sollte, wenn du hier die Moralkeule schwingst) und wenn es nach mir ginge, würde man auch Kinderschändern nach eindeutiger Beweisfeststellung (z. B. mittels DNA-Nachweis) ne Kugel verpassen anstatt sie für ein paar Jahre auf Staatskosten durchzufüttern damit sie nach der Haftstrafe rückfällig werden... Dass diese Haltung nicht jedem schmeckt, ist mir vollkommen bewusst. Dass ich damit provoziere und anecke ist mir ebenfalls bewusst. Dass ich dazu stehe sollte dir spätestens jetzt bewusst sein. Und Wünschen darf ich mir, was ich möchte.
Davon abgesehen ist die AUFFORDERUNG ZUR SELBSTJUSTIZ eine infame Unterstellung, da ich niemanden direkt angesprochen habe, dies zu tun. Also wenn du schon anfängst hier klug zu scheißen - dann mach es bitte wenigstens richtig.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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CaptanCant - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:43 Uhr
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Zitat von bisalr: Zitat von werschaf: ich hoffe ja inbrünstig, dass der oder diejenige auf frischer tat von einer gruppe bandidos, hells angels oder einem der supporter-clubs erwischt wird..... eine gerechtere strafe könnts wohl nicht geben.
Auf der einen Seite die Tat des Ölausbringens verurteilen und gleichzeitig zur Selbstjustiz durch mehr oder weniger kriminelle Gruppen auffordern.
Schon eine komische Rechtsauffassung..............
Mach mal halb lang in der Ecke bin ich ich öfters mal mit dem Motorrad unterwegs wenn ich diesen miesen Psycho da erwischen würde würd ich dem auch die Fresse polieren
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werschaf
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 11:49 Uhr
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Davon abgesehen möchte ich denjenigen sehen, der sich mit einer Haftstrafe von maximal 5 Jahren wegen Verstoßes gegen § 315 c StVO (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zufrieden gibt und in dem Moment sagt, das sei eine gerechte Strafe für vorsätzliche Tötung...
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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bisalr
Profi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 12:02 Uhr
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Zitat von werschaf: Zitat von bisalr: Zitat von werschaf: ich hoffe ja inbrünstig, dass der oder diejenige auf frischer tat von einer gruppe bandidos, hells angels oder einem der supporter-clubs erwischt wird..... eine gerechtere strafe könnts wohl nicht geben.
Auf der einen Seite die Tat des Ölausbringens verurteilen und gleichzeitig zur Selbstjustiz durch mehr oder weniger kriminelle Gruppen auffordern.
Schon eine komische Rechtsauffassung..............
Mag sein, dass miene Rechtsauffassung mit Deiner nicht konform geht. Jedoch habe ich das Recht auf eine persönliche Meinung (was selbst mit Deiner Rechtauffassung konform gehen sollte, wenn du hier die Moralkeule schwingst) und wenn es nach mir ginge, würde man auch Kinderschändern nach eindeutiger Beweisfeststellung (z. B. mittels DNA-Nachweis) ne Kugel verpassen anstatt sie für ein paar Jahre auf Staatskosten durchzufüttern damit sie nach der Haftstrafe rückfällig werden... Dass diese Haltung nicht jedem schmeckt, ist mir vollkommen bewusst. Dass ich damit provoziere und anecke ist mir ebenfalls bewusst. Dass ich dazu stehe sollte dir spätestens jetzt bewusst sein. Und Wünschen darf ich mir, was ich möchte.
Davon abgesehen ist die AUFFORDERUNG ZUR SELBSTJUSTIZ eine infame Unterstellung, da ich niemanden direkt angesprochen habe, dies zu tun. Also wenn du schon anfängst hier klug zu scheißen - dann mach es bitte wenigstens richtig.
Habe ich die freie Meinungsäußerung in Frage gestellt?
Ich kann natürlich eine Aufforderung sehr diskret in einem Wusch verstecken und dann damit jegliche Verantwortung weit von mir weisen. Sehr einfach.
Die Forderung nach härteren Strafen, sprich "Todesstrafe", ist nicht neu. Meistens würde es schon genügen die geltenden Rechtsmittel vernünftig auszuschöpfen. Keine Milderungsgründe wegen schwerer Jugend oder kulturellem Hintergrund etc.
Es ist aber auch erwiesen, daß selbst härtere Strafen bis hin zur Todesstrafe nicht von Verbrechen abhalten.
Diese Einstellung fängt meiner Meinung nach schon bei der Erziehung an. Wenn Hänschen schon lernt das bei entsprechendem Gejammer die Strafe für eine Tat drastisch reduziert, sogar ausgesetzt, wird kann ich den Hans nicht mehr mit dem Strafrecht erschrecken.
Also, fordere ruhig weiter. Ich gesteh ja jedem sein Recht auf Meinungsäußerung zu, solange es sich innerhalb moralischer und rechtlicher Grenzen bewegt.
Btw: Ich finde diese Sache mit den Öllachen auf den Straße ebenfalls weit daneben, ebenso wie verrückte Raser die durch ihr Verhalten auch andere gefährden...............
„¡Vivan siempre el trabajo y la paz!“
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werschaf
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 12:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.04.2011 um 13:01 Uhr
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Zitat von bisalr: Habe ich die freie Meinungsäußerung in Frage gestellt?
Ich kann natürlich eine Aufforderung sehr diskret in einem Wusch verstecken und dann damit jegliche Verantwortung weit von mir weisen. Sehr einfach.
Man sollte hier klar zwischen einer Aufforderung und einem Wunsch differenzieren. Des Weiteren habe ich lediglich geäußert, dass ich mir wünsche, dass der Täter von besagten Gruppierungen auf frischer Tat erwischt wird. Ich habe nie gesagt, was danach mit ihm geschehen soll oder wird, zumal ich nicht weiß, wie besagte Gruppierungen handeln würden (Man bemerke auch den Konjunktiv in meiner ersten Aussage).
Hätte ich gesagt "Liebe Bandidos, wenn ihr ihn erwischt, lest ihm bitte ordentlich die Leviten!", wäre das eine Aufforderung.
Des Weiteren kommt die fiktive Situation
(Krimineller wird aufgrund Kriminalität von vermeindlichen Kriminellen (hier sollte man auch nicht verallgemeinern) zur Rechenschaft gezogen)
meinem persönlichen Empfinden für ein gerechtes Verhältnis zwischen Tat und Konsequenz nunmal am nächsten. Gibt es dafür eine Tatbestandsnummer? Davon abgesehen entbehrt die Situation nicht einer gewissen Ironie...
Zitat: Die Forderung nach härteren Strafen, sprich "Todesstrafe", ist nicht neu. Meistens würde es schon genügen die geltenden Rechtsmittel vernünftig auszuschöpfen. Keine Milderungsgründe wegen schwerer Jugend oder kulturellem Hintergrund etc.
Es ist aber auch erwiesen, daß selbst härtere Strafen bis hin zur Todesstrafe nicht von Verbrechen abhalten.
Diese Einstellung fängt meiner Meinung nach schon bei der Erziehung an. Wenn Hänschen schon lernt das bei entsprechendem Gejammer die Strafe für eine Tat drastisch reduziert, sogar ausgesetzt, wird kann ich den Hans nicht mehr mit dem Strafrecht erschrecken.
Da der Täter noch nicht ermittelt- und somit sein Hintergrund und seine Motivation nicht klar ist, lohnt es sich (noch) nicht, diesen Punkt zu diskutieren.
Zitat: (...) Ich gesteh ja jedem sein Recht auf Meinungsäußerung zu, solange es sich innerhalb moralischer und rechtlicher Grenzen bewegt.
Rechtlich ist das klar definiert durch das Grundgesetz Artikel 2 (1):
Zitat: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Wessen Recht wurde hier durch meine Aussage verletzt? Und mit der Moral ist das so eine Sache, Moral ist individuell und subjektiv. Über Geschmack lässt sich nunmal nicht streiten.
Zitat: Btw: Ich finde diese Sache mit den Öllachen auf den Straße ebenfalls weit daneben, ebenso wie verrückte Raser die durch ihr Verhalten auch andere gefährden...............
Hier bin ich in allen Punkten ganz Deiner Meinung.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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_ShoxX
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 14:17 Uhr
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Zitat von werschaf: Davon abgesehen möchte ich denjenigen sehen, der sich mit einer Haftstrafe von maximal 5 Jahren wegen Verstoßes gegen § 315 c StVO (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zufrieden gibt und in dem Moment sagt, das sei eine gerechte Strafe für vorsätzliche Tötung...
lächerlich.
5 Jahre für das, dass er einer Familie ihren Vater genommen hat und auch noch weitere Menschen gefährdet hat.
Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
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-Dubstep - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 14:39 Uhr
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so was machen nur deppen die kein leben verdient haben >_>
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