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Ebay Einstufung als Gewerblich

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:00 Uhr

Hi,

ich habca 600 Rollos aus Retour geschenkt bekommen. Die will ich jetzt bei ebay verkaufen.

Eventuell wird mir das als Gewerbe angesehen. Damit hätte ich im Grunde kein Problem, wills aber dennoch umgehen.

DIe Frage ist nun, wenn ich das als Privatverkauf einstell (Also die Dinger einzeln, muss nciht alles auf einmal sein) und mir wird das als Gewerbe ausgelegt, muss ich dann Strafe zahlen?

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:05 Uhr

ja musst du. dann wirst du da voll besteuert.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:06 Uhr

Zitat von DocLove:

ja musst du. dann wirst du da voll besteuert.


DIe Besteuerung ist mir egal, wenn ich steuern zahlen muss, dann is das eben so. Mir gehts um eventuelle Strafen oder so.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:07 Uhr

Ein Gewerblicher Shop kostet bei ebay 20€ im MOnat und pro Angebot Gebühren. Privatverkäufer können bis zu 100 Angebot mit Startpreis 1€ umsonst eingeben


http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.04.2011 um 19:08 Uhr

Das wird, immer auf den Einzelfall darauf ankommen, sprich vom Richter abhängig sein.
Leider gibt es da (noch) keine einheitliche Rechtssprechung.

Schaust du hier, ganz aktuell

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:13 Uhr

Zitat von DocLove:

Das wird, immer auf den Einzelfall darauf ankommen, sprich vom Richter abhängig sein.
Leider gibt es da (noch) keine einheitliche Rechtssprechung.

Schaust du hier, ganz aktuell


Danke. Aber so wie das aussieht mussten die ja nur Steuern nachzahlen. Da hab ich keine Angst vor, es geht ja um Beträge unter 5000€, selbst wenn ich alles über ebay loswerde.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

lupo-52 - 73
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
44 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:27 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Zitat von DocLove:

Das wird, immer auf den Einzelfall darauf ankommen, sprich vom Richter abhängig sein.
Leider gibt es da (noch) keine einheitliche Rechtssprechung.

Schaust du hier, ganz aktuell


Danke. Aber so wie das aussieht mussten die ja nur Steuern nachzahlen. Da hab ich keine Angst vor, es geht ja um Beträge unter 5000€, selbst wenn ich alles über ebay loswerde.


Ob du bei Ebay als privater oder gewerblicher Verkäufer auftrittst, hat mit Steuern erst mal gar nichts zu tun. Als Privatverkäufer kannst du bedingt kostenlos einstellen. Als gewerblicher VK musst du Gebühren bezahlen.

Deine Einnahmen bzw. Gewinne musst du bei deiner Steuererklärung angeben. In deinem Fall ist der Verkauf auf jeden Fall gewerblich anzusehen! Da ist die Rechtsprechung sehr eindeutig. Hier geht es ja nicht um einzelne Teile, die man ausmistet, sondern um einen Verkauf eines größeren Postens. Das sieht jeder Richter oder jedes Finanzamt als gewerblich an.

Und da du nach deiner Schilderung zu urteilen also gewerblich handelst, musst du rechtlich gesehen auch ein Angebot als "geschäftlich" haben. Also mit Impressum, Widerrufsbelehrung etc. Weiter musst du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung leisten! Wenn du das nicht tust, also dein Angebot entsprechend der Vorschriften zu gestalten, droht dir eine Abmahnung der berühmt-berüchtigen Abmahnanwälte! Oder von Mitbewerbern. Du musst dann mit 5-stelligen Abmahnbeträgen rechnen!








bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:32 Uhr

Zitat von lupo-52:

Zitat von bockwurst82:

Zitat von DocLove:

Das wird, immer auf den Einzelfall darauf ankommen, sprich vom Richter abhängig sein.
Leider gibt es da (noch) keine einheitliche Rechtssprechung.

Schaust du hier, ganz aktuell


Danke. Aber so wie das aussieht mussten die ja nur Steuern nachzahlen. Da hab ich keine Angst vor, es geht ja um Beträge unter 5000€, selbst wenn ich alles über ebay loswerde.


Ob du bei Ebay als privater oder gewerblicher Verkäufer auftrittst, hat mit Steuern erst mal gar nichts zu tun. Als Privatverkäufer kannst du bedingt kostenlos einstellen. Als gewerblicher VK musst du Gebühren bezahlen.

Deine Einnahmen bzw. Gewinne musst du bei deiner Steuererklärung angeben. In deinem Fall ist der Verkauf auf jeden Fall gewerblich anzusehen! Da ist die Rechtsprechung sehr eindeutig. Hier geht es ja nicht um einzelne Teile, die man ausmistet, sondern um einen Verkauf eines größeren Postens. Das sieht jeder Richter oder jedes Finanzamt als gewerblich an.

Und da du nach deiner Schilderung zu urteilen also gewerblich handelst, musst du rechtlich gesehen auch ein Angebot als "geschäftlich" haben. Also mit Impressum, Widerrufsbelehrung etc. Weiter musst du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung leisten! Wenn du das nicht tust, also dein Angebot entsprechend der Vorschriften zu gestalten, droht dir eine Abmahnung der berühmt-berüchtigen Abmahnanwälte! Oder von Mitbewerbern. Du musst dann mit 5-stelligen Abmahnbeträgen rechnen!









Oha. Genau das meint ich mit Strafe etc. Na dann überleg ich mal nochmal wie ich das Zeug loswerd.

Danke!

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

E-Trader - 114
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2011
25 Beiträge
Geschrieben am: 17.04.2011 um 19:48 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Hi,

ich habca 600 Rollos aus Retour geschenkt bekommen. Die will ich jetzt bei ebay verkaufen.

Eventuell wird mir das als Gewerbe angesehen. Damit hätte ich im Grunde kein Problem, wills aber dennoch umgehen.

DIe Frage ist nun, wenn ich das als Privatverkauf einstell (Also die Dinger einzeln, muss nciht alles auf einmal sein) und mir wird das als Gewerbe ausgelegt, muss ich dann Strafe zahlen?


Bei EBay gibt es auch Annoncen bzw Anzeigen die man so schreiben kann.
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 17.04.2011 um 20:04 Uhr

Zitat von E-Trader:

Zitat von bockwurst82:

Hi,

ich habca 600 Rollos aus Retour geschenkt bekommen. Die will ich jetzt bei ebay verkaufen.

Eventuell wird mir das als Gewerbe angesehen. Damit hätte ich im Grunde kein Problem, wills aber dennoch umgehen.

DIe Frage ist nun, wenn ich das als Privatverkauf einstell (Also die Dinger einzeln, muss nciht alles auf einmal sein) und mir wird das als Gewerbe ausgelegt, muss ich dann Strafe zahlen?


Bei EBay gibt es auch Annoncen bzw Anzeigen die man so schreiben kann.


Meinst du ebay kleinanzeigen? Kenn ich, mach ich acuh.
Trotzdem Danke :-)

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

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