-D-A-N-N-Y- - 46
Anfänger
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 12:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.04.2011 um 13:36 Uhr
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Ich habe mit meiner Freundin ne Whg. zusammen genommen.Sie ist mit meinen Klamotten(möbel etc) als ich auf arbeit war ausgezogen.Sie hatte vorher kein Einkommen hat aber jetzt welches.Frage 1 Zu wann kann sie aus dem Vertrag raus?und 2:Kann ich noch Miete einklagen im nachinhein.Kennt sich da jemand aus?Sind ca. 8 Monatsmieten die ich alleine tragen mußte.Kündigung hat se auch noch net geschrieben.
Da bin Ich!!!
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Jacksen - 35
Experte
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 12:30 Uhr
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geh zu nem rechtsanwalt und lass dich beraten....
die erste beratung ist im normalfall kostenlos 
hier kann dir eh niemand weiter helfen....
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Verchromter - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 12:34 Uhr
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Alter!
Dass sie deine Sachen rockt, klar, scheiße, würd ich auch nich ungesühnt lassen...
Aber die Miete im Nachhinein einklagen ist mal allerletzte Drecksauscheiße! Was man in eine Beziehung investiert, investiert man, weil es passt, weil es Sinn macht, und weil man es investieren will!!! Im Nachhinein zwar immer Schade ums Geld, aber niemand hat dich gezwungen es zu tun! Du hast das aus freien Stücken getan, also hör auf mit iwelchen Rückforderungen dieser Art und Weise!
Vllt. solltest du sie aber auch auf alle Einkäufe verklagen, die du so getätigt hast die letzten 8 Monate...!? Und jedes Eis, was du ihr spendiert hast!
Sei ein echter Kerl und steh zu deinen Fehler, die jeder macht!
Signauren waren ausverkauft...!
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 12:52 Uhr
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Dir ist etwas passiert, was schon Millionen anderer Männer auch passiert ist. Jetzt mach nicht den Fehler und zieh das Elend in die Länge. Geh zu ihr hin, verlang deine Sachen und gut ist.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Verchromter - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 12:55 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Dir ist etwas passiert, was schon Millionen anderer Männer auch passiert ist. Jetzt mach nicht den Fehler und zieh das Elend in die Länge. Geh zu ihr hin, verlang deine Sachen und gut ist.
Punkt!
Signauren waren ausverkauft...!
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OssiBraut - 60
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 13:13 Uhr
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Warum eigentlich immer klagen,wenn man es auch anders regeln könnte?KLar mit den Sachen ist es nicht in Ordnung.Sollte sie wirklich rausrücken.Nur das mit der Miete ist wirklich Müll.Sie war in der Zeit Mittellos.Ausserdem hast das damals sicher gerne übernommen.Wie schon vorher geschrieben,den Fehler haben schon andere gemacht.Hak es als Lehrgeld ab.
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-D-A-N-N-Y- - 46
Anfänger
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 13:15 Uhr
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Zitat von OssiBraut: Warum eigentlich immer klagen,wenn man es auch anders regeln könnte?KLar mit den Sachen ist es nicht in Ordnung.Sollte sie wirklich rausrücken.Nur das mit der Miete ist wirklich Müll.Sie war in der Zeit Mittellos.Ausserdem hast das damals sicher gerne übernommen.Wie schon vorher geschrieben,den Fehler haben schon andere gemacht.Hak es als Lehrgeld ab.
also 1. sie ist vorgestern erst ausgezogen hat also noch ein bestehendes mietverhältnis.und sie ist 1 tag nachdem sie einkommen hatte ausgezogen weil sie nicht miete zahlen wollte.sie braucht ja nen neuen rechner und klamotten und so was wichtiger ist.deswegen ist es doch verständlich das ich die fehlende miete haben möchte bis zur fristgerechten kündigung(3 monate) wo sie dann raus ist aus dem vertrag.
Da bin Ich!!!
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OssiBraut - 60
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 13:25 Uhr
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Das mit der ordentlichen Kündigung ist ok.Habs wohl falsch gelesen.Klar muß sie bis dahin im Normalfall Miete zahlen.Da wird doch eher ein guter Anwalt helfen können,als die Leute hier.
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 13:25 Uhr
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Zitat von -D-A-N-N-Y-: Zitat von OssiBraut: Warum eigentlich immer klagen,wenn man es auch anders regeln könnte?KLar mit den Sachen ist es nicht in Ordnung.Sollte sie wirklich rausrücken.Nur das mit der Miete ist wirklich Müll.Sie war in der Zeit Mittellos.Ausserdem hast das damals sicher gerne übernommen.Wie schon vorher geschrieben,den Fehler haben schon andere gemacht.Hak es als Lehrgeld ab.
also 1. sie ist vorgestern erst ausgezogen hat also noch ein bestehendes mietverhältnis.und sie ist 1 tag nachdem sie einkommen hatte ausgezogen weil sie nicht miete zahlen wollte.sie braucht ja nen neuen rechner und klamotten und so was wichtiger ist.deswegen ist es doch verständlich das ich die fehlende miete haben möchte bis zur fristgerechten kündigung(3 monate) wo sie dann raus ist aus dem vertrag.
Ja, was willste denn eigentlich? Miete für die vergangenen 8 Monate? Oder für die zukünftigen 3? Oder willst ihr einfach nur eine reinwürgen, weil du dir im Moment ziemlich verarscht vorkommst?
Wie auch immer: lass sie aus dem Vertrag austragen, damit du wieder alleiniger Mieter bist, hol dein Zeug und lass sie alleine wurschteln.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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redmann - 39
Champion
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 13:31 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Zitat von -D-A-N-N-Y-: Zitat von OssiBraut: Warum eigentlich immer klagen,wenn man es auch anders regeln könnte?KLar mit den Sachen ist es nicht in Ordnung.Sollte sie wirklich rausrücken.Nur das mit der Miete ist wirklich Müll.Sie war in der Zeit Mittellos.Ausserdem hast das damals sicher gerne übernommen.Wie schon vorher geschrieben,den Fehler haben schon andere gemacht.Hak es als Lehrgeld ab.
also 1. sie ist vorgestern erst ausgezogen hat also noch ein bestehendes mietverhältnis.und sie ist 1 tag nachdem sie einkommen hatte ausgezogen weil sie nicht miete zahlen wollte.sie braucht ja nen neuen rechner und klamotten und so was wichtiger ist.deswegen ist es doch verständlich das ich die fehlende miete haben möchte bis zur fristgerechten kündigung(3 monate) wo sie dann raus ist aus dem vertrag.
Ja, was willste denn eigentlich? Miete für die vergangenen 8 Monate? Oder für die zukünftigen 3? Oder willst ihr einfach nur eine reinwürgen, weil du dir im Moment ziemlich verarscht vorkommst?
Wie auch immer: lass sie aus dem Vertrag austragen, damit du wieder alleiniger Mieter bist, hol dein Zeug und lass sie alleine wurschteln.
so ist es und nicht anderst! was willst du einklagen? die kosten für den anwalt übersteigen doch sicherlich den betrag den du bekommen würdest! hast du ne rechtsschutz? wenn nein, versuch deine sache wieder zu bekommen, zur not zeige sie wegen diebstahl an
hol dir den ring DIRK!
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Gudchen - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 14:12 Uhr
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Zitat von -D-A-N-N-Y-: Ich habe mit meiner Freundin ne Whg. zusammen genommen.Sie ist mit meinen Klamotten(möbel etc) als ich auf arbeit war ausgezogen.Sie hatte vorher kein Einkommen hat aber jetzt welches.Frage 1 Zu wann kann sie aus dem Vertrag raus?und 2:Kann ich noch Miete einklagen im nachinhein.Kennt sich da jemand aus?Sind ca. 8 Monatsmieten die ich alleine tragen mußte.Kündigung hat se auch noch net geschrieben.
Ihr seit beide als Mieter im Vertrag drin? Ist da abgehandelt wer wieviel Miete zahlt? Falls ja, sollte es kein Problem für dich geben. Du bezahlst deinen Teil. Der Vermieter muß sich um den Teil des anderen Mieters kümmern.
Falls nichts geregelt ist sieht es wohl eher düster aus. Vielleicht kannst du auch mit deinem Vermieter reden.
Eventuell kannst du ein Mahnverfahren, zur Not später mit Gerichtsvollzieher, einleiten um an deine Mieten zu kommen. Klagen brauchst du dafür erstmal nicht.
Aber bevor da Geld reinkommst wirst du wohl erstmal die Kosten alleine stemmen müßen.
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-Lmfao_ - 28
Profi
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Geschrieben am: 15.04.2011 um 15:04 Uhr
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meine fresse hol dir deine sachen zurück
aber die MIETE?
sei ein Mann und scheiß auf das geld
ich bin 14 kenn deine lage aber leider gottes -.-
M&M´s :D
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