-Lmfao_ - 28
Profi
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 15:59 Uhr
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Zitat von redmann: Zitat von #CaNe: erstens seit wan haben schulen eine probezeit  um was für eine schule handelt es sich denn?
niemand kann dich zwingen etwas zu unterschreiben was du nicht möchtest! trotzdem kann man dich natürlich von der schule werfen, das sollte dir klar sein.
klar kann eine strafarbeit (die nicht gemacht wurde) benotet werden, ist dann halt ein 5 bzw. 6. wie der lehrer die schlussendlich wertet kann dir hier wohl niemand sagen
hatte ich auf dem berufskolleg auch, nur die schüler mit einem schnitt besser als 4,0 durften weitermachen
als ich auf realschule gewechselt bin
(aus dem ausland, wieder zurück )
vor nem jahr musste ich ein halbjahr probezeit bestehen um richtig reinzu drüfen
M&M´s :D
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Albi123 - 36
Champion
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 16:01 Uhr
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Zitat von Toorop: Ich hatte bissel zoff mit einem Lehrer
der hat mich aus dem Unterricht geworfen
ich darf in seinen fächer nicht mehr rein
biste auf der FOS? :D
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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redmann - 39
Champion
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 16:01 Uhr
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Zitat von -I-LoveYou: ja auf jeden fall 1. nein
2. nein der darf gar nix von dem
natürlich darf eine strafarbeit benotet werden! warum auch nicht? wenn das der letzte weg ist jemanden dazu zu bringen diese zu machen! aber das ist schon armseelig wenn das der letzte weg ist!
zum unterschreiben darf er ihn nicht zwingen, jedoch ist ein freiwilliger abgang besser zu lesen als ein rauswurf in der schule!
hol dir den ring DIRK!
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CBR600F - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 16:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.04.2011 um 16:05 Uhr
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Leider ist deine Darstellung etwas dürftig. Und ich vermute dass der Zoff nicht allein darin bestand mal ne unglückliche Bemerkung gemacht zu haben...
Thema Unterschrift:
Der Direktor kann dich wohl nicht zwingen dich von der Schule abzumelden. Wenn du jedoch schon Unterrichtsverbot bei einer bestimmten Lehrkraft hast dann wird das mit dem Notenschnitt verbessern natürlich schwierig.
Thema Benotung:
Meiner Meinung nach kann die nicht ausgeführte Strafarbeit als Leistungsverweigerung mit einer 6 bestraft (benotet) werden. Ob die nun in die mündliche oder die schriftliche Note eingerechnet wird ist wohl den Lehrkräften überlassen.
Wenn du daran interessiert bist auf dieser Schule zu bleiben dann stellen sich somit die Fragen:
1. Warum baust du dann so ne unnötige Schei*e mit deinem Lehrer? Die Lehrkräfte sind im allgemeinen nicht so kleinlich und lassen dich wegen ner Kleinigkeit nicht mehr am Unterricht teilnehmen
2. Warum stehst du nicht für den Mist gerade den du gemacht hast und erledigst deine Strafarbeit fristgerecht?
Wenn du es zu was bringen willst wirst du wohl etwas dafür tun müssen. Die Schuld wirst du in dem Fall weder beim bösen bösen Direktor noch beim ach so blöden Lehrer finden...da kannste ruhig bei dir selber suchen.
Schöne Grüße
Wir leben für die Nächte an die sich keiner erinnert - mit Leuten die wir nie vergessen werden :)
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Poldi_96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 16:34 Uhr
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Zitat von #CaNe: erstens seit wan haben schulen eine probezeit  um was für eine schule handelt es sich denn?
niemand kann dich zwingen etwas zu unterschreiben was du nicht möchtest! trotzdem kann man dich natürlich von der schule werfen, das sollte dir klar sein.
klar kann eine strafarbeit (die nicht gemacht wurde) benotet werden, ist dann halt ein 5 bzw. 6. wie der lehrer die schlussendlich wertet kann dir hier wohl niemand sagen
fos oder bos?? schon mal was von gehört??
one music - one love
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Belleza__ - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 16:56 Uhr
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Zitat von CBR600F: Leider ist deine Darstellung etwas dürftig. Und ich vermute dass der Zoff nicht allein darin bestand mal ne unglückliche Bemerkung gemacht zu haben...
Thema Unterschrift:
Der Direktor kann dich wohl nicht zwingen dich von der Schule abzumelden. Wenn du jedoch schon Unterrichtsverbot bei einer bestimmten Lehrkraft hast dann wird das mit dem Notenschnitt verbessern natürlich schwierig.
Thema Benotung:
Meiner Meinung nach kann die nicht ausgeführte Strafarbeit als Leistungsverweigerung mit einer 6 bestraft (benotet) werden. Ob die nun in die mündliche oder die schriftliche Note eingerechnet wird ist wohl den Lehrkräften überlassen.
Wenn du daran interessiert bist auf dieser Schule zu bleiben dann stellen sich somit die Fragen:
1. Warum baust du dann so ne unnötige Schei*e mit deinem Lehrer? Die Lehrkräfte sind im allgemeinen nicht so kleinlich und lassen dich wegen ner Kleinigkeit nicht mehr am Unterricht teilnehmen
2. Warum stehst du nicht für den Mist gerade den du gemacht hast und erledigst deine Strafarbeit fristgerecht?
Wenn du es zu was bringen willst wirst du wohl etwas dafür tun müssen. Die Schuld wirst du in dem Fall weder beim bösen bösen Direktor noch beim ach so blöden Lehrer finden...da kannste ruhig bei dir selber suchen.
Schöne Grüße
Genau meine Meinung
vorallem wenn du volljährig bist solltest du dich auch wie ein solcher verhalten und dann würdest du jetzt definitiv nicht an dem Punkt stehen, an dem du gerade bist.
beauty gets attention but personality gets the heart
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about-blank - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 17:03 Uhr
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Zitat von Toorop: Darf der Direktor mich zwingen etwas zu unterschreiben ?!?
nein darf er net sag eifach das du mit der unterschrift dich in deiner würde angegriffen fühlst
denn du weist ja die würde des menschen ist unantastbar
We are Anonymous. We are Legion.We do not forgive. We do not forget. Expect us.
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GaaraX - 33
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 17:09 Uhr
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Zitat von Toorop: Ich hatte bissel zoff mit einem Lehrer
der hat mich aus dem Unterricht geworfen
ich darf in seinen fächer nicht mehr rein
dass is eig ned zulässig.... 1. verletzung der aufsichtspflicht, 2. darf der Lehrer dich eig nem länger ausm klassenzimmer schmeißen, seid die ganzen amokläufe da waren...
The struggle of live is our reason of existence.Don't loose it! ;-)
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atmega32 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 17:19 Uhr
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Zitat von redmann: Zitat von #CaNe: erstens seit wan haben schulen eine probezeit  um was für eine schule handelt es sich denn?
niemand kann dich zwingen etwas zu unterschreiben was du nicht möchtest! trotzdem kann man dich natürlich von der schule werfen, das sollte dir klar sein.
klar kann eine strafarbeit (die nicht gemacht wurde) benotet werden, ist dann halt ein 5 bzw. 6. wie der lehrer die schlussendlich wertet kann dir hier wohl niemand sagen
hatte ich auf dem berufskolleg auch, nur die schüler mit einem schnitt besser als 4,0 durften weitermachen
Die Elite also
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Petri_96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 17:25 Uhr
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Zitat von Toorop: Ich hatte bissel zoff mit einem Lehrer
der hat mich aus dem Unterricht geworfen
ich darf in seinen fächer nicht mehr rein
ich glaub, dass da ein bisschen mehr zoff war wenn du aus dem unterricht ausgeschlossen wirst.
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Bratpfanne95 - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 17:36 Uhr
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Zitat von about-blank: Zitat von Toorop: Darf der Direktor mich zwingen etwas zu unterschreiben ?!?
nein darf er net sag eifach das du mit der unterschrift dich in deiner würde angegriffen fühlst
denn du weist ja die würde des menschen ist unantastbar
wow da kennt einer des GGxD
ne aber im ernst:
entweder du unterschreibsch freiwillig und gehst oder du wirst gegangenxD
und was hast du deinem lehrer eig getan??
ich hasse kommas und sie hassen mich o.0
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 04.04.2011 um 18:58 Uhr
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Ich vermute auch das der Direx dir damit eine (vielleicht sogar unverdiente) allerletzte Chance einräumen möchte.
Verläßt du die Schule freiwillig,kannst du nächstes Jahr wo anders nochmal durchstarten.Fliegst du allerdings nimmt dich keine gleichwertige Schule mehr auf und dann wars das mit diesem Bildungsweg 
Denk drüber nach und suche nochmal das Gespräch sowohl mit dem betreffenden Lehrer als auch mit dem Direktor.
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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