FCM - 28
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:07 Uhr
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nichts gegen türken aber wie wenn wir in der türkei eine kirche bauen dürfen xD darum finde cih die ganze kacke nciht ok !!!1
FOR THE HORD (WOW) SCHNIBLOTAG xD
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asddddds - 82
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:08 Uhr
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Zitat von D-Photograph:
nee ist glaub ich sogar im GG verankert
nein!?
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0_Kanakboy_0 - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:11 Uhr
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Zitat von D-Photograph:
nee ist glaub ich sogar im GG verankert
In Deutschland besteht kraft Verfassungsrechts keine Staatskirche. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und des bisherigen Systems von Staatskirchen regelte die Weimarer Nationalversammlung 1919 in der Weimarer Reichsverfassung das Verhältnis von Kirchen und Staat neu. Dabei griff diese nicht auf ein der Verfassung vorgelagertes Verständnis des Laizismus zurück, sondern schuf einen eigenen Regelungskomplex, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht. Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen war. Dieses Konzept wurde, zunächst 1926 von Ulrich Stutz, als „hinkende Trennung“[1] bezeichnet, weil die Trennung für Kooperation offen ist, diese unter Umständen gerade erforderlich macht. Rechtliche Grundlage waren Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Diese sind durch Art. 140 GG Bestandteil des geltenden Staatskirchen- und Verfassungsrecht
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D-Photograph
Experte
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:13 Uhr
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Zitat von 0_Kanakboy_0: Zitat von D-Photograph:
nee ist glaub ich sogar im GG verankert
In Deutschland besteht kraft Verfassungsrechts keine Staatskirche. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und des bisherigen Systems von Staatskirchen regelte die Weimarer Nationalversammlung 1919 in der Weimarer Reichsverfassung das Verhältnis von Kirchen und Staat neu. Dabei griff diese nicht auf ein der Verfassung vorgelagertes Verständnis des Laizismus zurück, sondern schuf einen eigenen Regelungskomplex, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht. Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen war. Dieses Konzept wurde, zunächst 1926 von Ulrich Stutz, als „hinkende Trennung“[1] bezeichnet, weil die Trennung für Kooperation offen ist, diese unter Umständen gerade erforderlich macht. Rechtliche Grundlage waren Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Diese sind durch Art. 140 GG Bestandteil des geltenden Staatskirchen- und Verfassungsrecht
okay
https://www.facebook.com/pages/Dark-Phot ography/233622343396846
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0_Kanakboy_0 - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:13 Uhr
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Zitat von FCM: nichts gegen türken aber wie wenn wir in der türkei eine kirche bauen dürfen xD darum finde cih die ganze kacke nciht ok !!!1
EINIGE SCHREIBEN OHNE DIE VORHERIGEN KOMMENTARE ZU LESEN xD
HIER NOCHMALS FÜR DICH
Zitat von Amr_Moussa: Zitat von Axel73: Christen dürfen in der Türkei nich mal zu ihrem Glauben stehen .. werden dafür verfolgt usw.
Und Moslems sollen in Deutschland einfach so weiterhin Mosches baun ?
Seh ich nich ein ;D
Bis ebend wurde von der Moschee nicht geredet das es von Türken sind, aber ok!
Was ist dan eine Afrikanische Christ ist sie deutsch?
Die Bulgarisch-Orthodoxe Kirche Sankt Stefan in Istanbul
Kloster Mor Gabriel der syrisch-orthodoxen Christen im Südosten der Türke
das sind 2 kirchen die ich dir zeige suche sie bei google
warst du schon mal in Izmir?
Dort ist die größte verschiende Religon in der türkei Juden Christen Muslime leben dort nebeneinander
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0_Kanakboy_0 - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.04.2011 um 22:16 Uhr
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Zitat von D-Photograph: Zitat von 0_Kanakboy_0: Zitat von D-Photograph:
nee ist glaub ich sogar im GG verankert
In Deutschland besteht kraft Verfassungsrechts keine Staatskirche. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und des bisherigen Systems von Staatskirchen regelte die Weimarer Nationalversammlung 1919 in der Weimarer Reichsverfassung das Verhältnis von Kirchen und Staat neu. Dabei griff diese nicht auf ein der Verfassung vorgelagertes Verständnis des Laizismus zurück, sondern schuf einen eigenen Regelungskomplex, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht. Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen war. Dieses Konzept wurde, zunächst 1926 von Ulrich Stutz, als „hinkende Trennung“[1] bezeichnet, weil die Trennung für Kooperation offen ist, diese unter Umständen gerade erforderlich macht. Rechtliche Grundlage waren Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Diese sind durch Art. 140 GG Bestandteil des geltenden Staatskirchen- und Verfassungsrecht
okay
sorry im gesetzbuch steht
Absolute glaubensfreiheit
oder hab ich mich verlesen?
achja danke du hast es wenigstens gecheckt gegensatz zu den EINIGEN ANDEREN hier
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:16 Uhr
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Zitat von 0_Kanakboy_0:
sorry im gesetzbuch steht
Absolute glaubensfreiheit
oder hab ich mich verlesen?
Das solltest du leider eingeschränkt so betrachten, in vielen Verfassungen steht nämlich leider Quark von wegen Erziehung im christlichen Sinne blablabla, die christliche Kirche wird da in Deutschland schon bevorzugt
I still don't believe in Germanys right to exist.
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_-13-_ - 27
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:16 Uhr
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ich bin dagegen ...
this madafakin thread suxs :D nigga
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0_Kanakboy_0 - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:21 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Zitat von 0_Kanakboy_0:
sorry im gesetzbuch steht
Absolute glaubensfreiheit
oder hab ich mich verlesen?
Das solltest du leider eingeschränkt so betrachten, in vielen Verfassungen steht nämlich leider Quark von wegen Erziehung im christlichen Sinne blablabla, die christliche Kirche wird da in Deutschland schon bevorzugt
hab nichts dagegen
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:23 Uhr
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Na gut ist das nicht.
I still don't believe in Germanys right to exist.
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0_Kanakboy_0 - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:25 Uhr
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solange es kein streit oder soo .... gibt ist alles ok
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_-13-_ - 27
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.04.2011 um 22:26 Uhr
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baut lieber ein jugendhaus hin
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0_Kanakboy_0 - 29
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:26 Uhr
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Zitat von _-13-_: baut lieber ein jungendhaus hin
gibt es schon in vöhringen
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_-13-_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:27 Uhr
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Zitat von 0_Kanakboy_0: Zitat von _-13-_: baut lieber ein jungendhaus hin
gibt es schon in vöhringen
ääähm... irgend eine soziale einrichtung :D
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0_Kanakboy_0 - 29
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:29 Uhr
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Zitat von _-13-_: Zitat von 0_Kanakboy_0: Zitat von _-13-_: baut lieber ein jungendhaus hin
gibt es schon in vöhringen
ääähm... irgend eine soziale einrichtung :D
also jugendhaus von vöhringen ist groß genug sogar doppelt größer als illertissen seiner und soo....
und kannst du mir genauer sagen mit irgendeine soziale einrichtung?
also naja wir wollen die mosche nicht dafür bauen damit wir zeigen was moslem sein ist oder soo....
sonder weil es einfach kein platz im gebetsraum ist
also und wen ihr sagt wießo betet ihr nicht daheim sage ich es euch
am freitag müssen alle moslems in der mosche beten
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