SabsaG - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:27 Uhr
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Hey. ich Hab ein problem. Meine Eltern heiraten demnächst und ich würde recht gerne einen Doppelnamen annehmen. Da dies verboten ist, würde ich nur den Nachnamen meines Vaters annehmen. Allerdings bin ich ja volljährig, geht das trotzdem noch? Ich kann leider auch nicht aufs Standesamt und nachfragen weil ich derzeit so bekloppte Arbeitsschichten hab. Und aus diesem Juristischen Fachchinesisch wird auch kein Mensch schlau. Kennt sich da einer von euch aus?
Ob Ihr Sohn mein Spongebobtanga noch hat, habe ich gefragt??
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Crcssnn
Champion
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:36 Uhr
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Das musst du glaube ich vor deiner Volljährigkeit entscheiden, welchen Namen zu tragen willst.
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:36 Uhr
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Soweit ich weiss ist das so geregelt:
Wenn deine Eltern sich auf einen gemeinsamen Namen einigen, so bekommst du auch diesen Nachnamen.
Bei verschiedenen Nachnamen deiner Eltern kannst du dir den Nachnamen aussuchen.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Fireleaf
Profi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:39 Uhr
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Sind die Eltern des Kindes verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
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Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so können sie gegenüber dem Standesbeamten erklären, ob der Name des Vaters oder der der Mutter Geburtsname des Kindes sein soll. Die Bildung eines Doppelnamens ist auch hier unzulässig. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Kinder aus der Ehe, so dass alle Geschwister einen einheitlichen Geburtsnamen erhalten.
also müsste das mit dem namen deines vaters machbar sein,auch wenn du schon volljährig bist
heute ist morgen gestern
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JulmaJumala - 51
Experte
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2011 um 17:45 Uhr
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Zitat von Fireleaf: Sind die Eltern des Kindes verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
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Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so können sie gegenüber dem Standesbeamten erklären, ob der Name des Vaters oder der der Mutter Geburtsname des Kindes sein soll. Die Bildung eines Doppelnamens ist auch hier unzulässig. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Kinder aus der Ehe, so dass alle Geschwister einen einheitlichen Geburtsnamen erhalten.
also müsste das mit dem namen deines vaters machbar sein,auch wenn du schon volljährig bist
Ich glaube eigentlich, dass alle diese Fälle dafür ausgelegt sind, wenn ein Kind auf die Welt kommt. Aber die Tochter ist ja schon da und der Nachname wurde ja bei der Geburt schon entschieden.
Wenn die Tochter den mütterlichen Nachnamen trägt, und der neue (oder auch bisherige) Vater heiratet erst später, dann müsste er das Kind eigentlich noch mal explizit annehmen, oder sogar adoptieren, und DANN würde das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen. Aber da sie ja schon 19 ist, weiß ich auch nicht, wie sich das verhält...
andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)
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SabsaG - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:46 Uhr
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Zitat von Fireleaf: Sind die Eltern des Kindes verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
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Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so können sie gegenüber dem Standesbeamten erklären, ob der Name des Vaters oder der der Mutter Geburtsname des Kindes sein soll. Die Bildung eines Doppelnamens ist auch hier unzulässig. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Kinder aus der Ehe, so dass alle Geschwister einen einheitlichen Geburtsnamen erhalten.
also müsste das mit dem namen deines vaters machbar sein,auch wenn du schon volljährig bist
besten dank <3
Ob Ihr Sohn mein Spongebobtanga noch hat, habe ich gefragt??
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SabsaG - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 17:48 Uhr
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Zitat von JulmaJumala: Zitat von Fireleaf: Sind die Eltern des Kindes verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
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Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so können sie gegenüber dem Standesbeamten erklären, ob der Name des Vaters oder der der Mutter Geburtsname des Kindes sein soll. Die Bildung eines Doppelnamens ist auch hier unzulässig. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Kinder aus der Ehe, so dass alle Geschwister einen einheitlichen Geburtsnamen erhalten.
also müsste das mit dem namen deines vaters machbar sein,auch wenn du schon volljährig bist
Ich glaube eigentlich, dass alle diese Fälle dafür ausgelegt sind, wenn ein Kind auf die Welt kommt. Aber die Tochter ist ja schon da und der Nachname wurde ja bei der Geburt schon entschieden.
Wenn die Tochter den mütterlichen Nachnamen trägt, und der neue (oder auch bisherige) Vater heiratet erst später, dann müsste er das Kind eigentlich noch mal explizit annehmen, oder sogar adoptieren, und DANN würde das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen. Aber da sie ja schon 19 ist, weiß ich auch nicht, wie sich das verhält...
er hat ja die vaterschaft neu anerkannt.
Ob Ihr Sohn mein Spongebobtanga noch hat, habe ich gefragt??
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Fireleaf
Profi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 18:03 Uhr
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yoa der oy hat scho recht,gilt an sich für neugeborene,aber laut paar andren foren im großem WWW isses doch möglich das den nachnamen deines alten annehmen kannst,da müsster ihr aber zusammen hingehen und so weiter...guck einfahc mal das de zeit hast,und geh mit ihm aufn amt^^
heute ist morgen gestern
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-OnTheRun - 31
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 18:05 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Soweit ich weiss ist das so geregelt:
Wenn deine Eltern sich auf einen gemeinsamen Namen einigen, so bekommst du auch diesen Nachnamen.
Bei verschiedenen Nachnamen deiner Eltern kannst du dir den Nachnamen aussuchen.
bei doppel namen trägt das kind immer den namen des vaters...
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 18:08 Uhr
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Rufe doch einfach mal im Standesamt an. Das geht doch bestimmt mal in ner Arbeitspause. Das ist besser, als hier auf die Ratschläge der Nutzer zu hoffen, von denen kaum einer wirklich eine Ahnung haben dürfte, die dann auch für eine verbindliche Aussage reichen könnte.
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sabs_ - 12
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 19:08 Uhr
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Zitat von -OnTheRun: Zitat von Penta_Phi: Soweit ich weiss ist das so geregelt:
Wenn deine Eltern sich auf einen gemeinsamen Namen einigen, so bekommst du auch diesen Nachnamen.
Bei verschiedenen Nachnamen deiner Eltern kannst du dir den Nachnamen aussuchen.
bei doppel namen trägt das kind immer den namen des vaters...
so ein quatsch! es wird ein familienname bestimmt. es tragen auch nicht beide ehepartner einen doppelnamen.
bsp. hans maier und susanne schmid + tochter maria
möglichkeiten: hans maier-schmid und susanne schmid, in dem fall trägt maria den nachnamen schmid, da schmid der familienname ist.
oder
hans maier und susanne schmid-maier, tochter = maria maier, hier ist maier der familienname.
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Medicore
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 19:15 Uhr
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Die überschrift sagt mir, dass jemand seine eltern heiraten will
http://steffdj.listen2myradio.com
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SabsaG - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 19:22 Uhr
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Zitat von Medicore: Die überschrift sagt mir, dass jemand seine eltern heiraten will 
hahahaha ich lach mich tot -.-
Ob Ihr Sohn mein Spongebobtanga noch hat, habe ich gefragt??
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Blago92 - 32
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 19:22 Uhr
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Zitat von Medicore: Die überschrift sagt mir, dass jemand seine eltern heiraten will 
eindeutiger fall von schlechtem humour
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Medicore
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.03.2011 um 19:24 Uhr
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Zitat von Blago92: Zitat von Medicore: Die überschrift sagt mir, dass jemand seine eltern heiraten will 
eindeutiger fall von schlechtem humour
wenn du meinst
http://steffdj.listen2myradio.com
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